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Mi, 9. Januar 2002, 16:05

Software::Distributionen::OpenSuse

Open Source und der Fall SuSE

Das Markenrecht könnte künftig Anbieter von Open Source Software und Distributoren verstärkt ins Bedrängnis bringen, wie es der Fall SuSE zeigt.

Der Menüeintrag unter SuSE 7.3
Der Menüeintrag unter SuSE 7.3
Nachdem bereits in der Vergangenheit »Adobe« den Entwickler der kOffice-Applikation »Killustrator« abmahnte und das Samba-Projekt mit dem Namen einer Applikation für Bankwesen, SAMBA (Standard Anmeldung Meldewesen Banken), kollidierte, trifft es zum ersten Mal einen Distributor von freier Software in Deutschland.

Im aktuellen Fall, zu dem der Linuxdistributor bisher noch nicht offiziell Stellung bezog, handelt es sich um einen Menüeintrag, der eine KDE-Applikation namens »Krayon« auflistet. Besonders ärgerlich für den Distributor - die Applikation befindet sich nicht im Lieferumfang des Produktes und der Eintrag stellt lediglich einen Artefakt aus früheren Distributionen dar. Nach berichten des Nachrichtentickers »Heise« kollidiert der Name »Krayon« mit der von Jan Seidel von der Firma Seidel Softwareservice angemeldeten Wortmarke »Crayon« aus dem Jahre 1999. Genutzt wird die Marke von der aus dem Seidel Softwareservice ausgegliederten Unternehmen Crayon Vertriebs GmbH i.G.

Die Konsequenzen für den Distributor könnten unter Umständen verheerend sein. Nachdem der »Anwalt in eigener Sache« (Stern), Günter Freiherr von Gravenreuth, vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen den Distributor erwirkte, darf das Unternehmen vorerst seine Linux-Distribution in Deutschland nicht ausliefern. Für SuSE bedeute diese Unterlassung erhebliche finanzielle Einbussen. Zum jetzigen Zeitpunkt versuchen beide Parteien eine gütliche Einigung zu erziehen.

Für OpenSource und Distributoren dürfte die neue Entwicklung unter Umständen eine schwere Richtung annehmen. Viele Programmierer bedienen sich gerne Akronyme bestehender und Markenrechtlich geschützter Software, ohne sich mit den Feinheiten des Markenrechts auseinanderzusetzen. Bezüge zu bereits bestehenden Produkten sind dabei nicht selten und gar beabsichtigt. Wie der Fall SuSE zeigt, schützt eine freie Lizenz dabei nicht vor Ansprüchen Dritter.

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