Login
Newsletter
Werbung

Mi, 9. Januar 2002, 22:05

Streit um Crayon beigelegt

Die gegen die SuSE GmbH vom Landgericht München erlassene einstweilige Verfügung ist mit sofortiger Wirkung gegenstandslos.

Damit kann das Unternehmen das Betriebssystem SuSE Linux 7.3 auch in Deutschland wieder ungehindert ausliefern.

Die einstweilige Verfügung wurde erwirkt durch die Crayon Vertriebs GmbH, Kiel, um einer zukünftigen Verwässerung ihrer Markenrechte an "Crayon" entgegen zu wirken. Das Unternehmen sah seine Markenrechte durch den Vertrieb der Bildbearbeitungssoftware "Krayon" mit dem Softwarepaket SuSE Linux 7.3 beeinträchtigt. Beide Parteien einigten sich heute aussergerichtlich. Die Crayon Vertriebs GmbH verzichtet auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung ohne Lizenzzahlungen seitens der SuSE GmbH.

"Krayon" ist Teil des Open-Source-Projektes KDE, welches sowohl eine grafische Oberfläche als auch Anwendungsprogramme für den Linux-Einsatz auf dem Desktop entwickelt. Das Programm "Krayon" selbst ist auf SuSE Linux 7.3 nicht enthalten, da es derzeit vom KDE-Projekt nicht aktiv weiterentwickelt wird. Es befindet sich jedoch der Menüpunkt "Krayon" im KDE-Startmenü von SuSE Linux 7.3.

Auch die Crayon Vertriebs GmbH nahm zu dem Fall Stellung. Es wird erklärt, daß zunächst eine Abmahnung an SuSE erfolgte, die Firma jedoch die geforderte Unterlassungerklärung nicht unterzeichnete. Daraufhin wurde die einstweilige Verfügung erwirkt. Nach der Einigung ist auch von Seiten von Crayon der Fall abgeschlossen.

Werbung
Kommentare (Insgesamt: 38 || Alle anzeigen )
Re: Re: Streit um Crayon beigelegt (qno, Fr, 11. Januar 2002)
Re: Streit um Crayon beigelegt (Anonymous, Fr, 11. Januar 2002)
Re: Re: Streit um Crayon beigelegt (kuolun, Do, 10. Januar 2002)
Re: Re: Streit um Crayon beigelegt (Don Corleone, Do, 10. Januar 2002)
Re: Re: Streit um Crayon beigelegt (Ich bleibe mal besser *Anonymo, Do, 10. Januar 2002)
Pro-Linux
Pro-Linux @Facebook
Neue Nachrichten
Werbung