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So, 24. März 2002, 22:36

Software::Distributionen

Kopierverbots-Gesetz im US-Senat

Das ursprünglich SSSCA genannte Gesetz, das einen Kopierschutz verbindlich machen soll, ist nun leicht abgewandelt unter dem Namen CBDTPA dem US-amerikanischen Senat vorgelegt worden.

Senator Fritz Hollings von den Demokraten ist die treibende Kraft hinter dem Gesetzentwurf, mit dem er sich zum Strohmann der Medienindustrie macht. Der Consumer Broadband And Digital Television Promotion Act (CBDTPA) würde einen Kopierschutz in praktisch allen Geräten, die einen Prozessor haben, erzwingen - von Kameras bis Computern. Die Folgen wären extrem weitreichend. Freie Software wäre damit verboten, denn selbst wenn sie die geforderten Maßnahmen enthielte, stünde es ja jedem Benutzer frei, diese zu entfernen.

Nach einer Verabschiedung des Gesetzes würde dafür eine Frist von zwei Jahren und sieben Monaten bleiben. Jeder, der danach nichtkonforme Geräte oder Software in den Handel bringt, würde sich strafbar machen und mit Schadenersatzforderungen, Prozeßkosten und, zumindest im Falle von kommerziellen Absichten, Strafen bis 500.000 USD und 5 Jahren Gefängnis rechnen müssen. Auch Open Source-Programmierer müssen damit rechnen, als kommerziell eingestuft zu werden, können sich also keinesfalls in Sicherheit wiegen.

Auch Importeure von Software, die den Kopierschutz umgeht, würden sich strafbar machen. Unklar bleibt derzeit, ob auch der Download (aus dem Ausland) für den privaten Gebrauch einen Import darstellen würde.

Red Hat hatte bereits letzten Oktober zu Stellungnahmen zu dem neuen Gesetz aufgerufen.

Glücklicherweise scheint die Unterstützung der Senatoren für den Gesetzentwurf nicht sehr stark zu sein, so daß bis zu einer Verabschiedung zumindest noch mit deutlichen Einschränkungen der Gültigkeit zu rechnen ist. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß die Politiker eine Dummheit wie beim DMCA ein zweites Mal begehen. Die Unterhaltungsindustrie begrüßt den Entwurf mit Sprüchen wie »[Das wird] den langfristigen Interessen der Verbraucher dienen«. (Dank an Peter Bingel für den Hinweis.)

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