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Mi, 27. März 2002, 08:26

Gesellschaft::Politik/Recht

RTAI ändert Lizenz

Ein Teil des Codes von RTAI (Realtime Application Interface) wurde von der LGPL zur GPL geändert, um Patentproblemen aus dem Weg zu gehen.

RTAI besteht aus einem Patch für den Linux-Kernel und zugehörigen Applikationen, die Linux zu einem Echtzeitsystem für harte Echtzeitanforderungen machen, d.h. eine maximale Antwortzeit auf Ereignisse garantieren.

RTAI ähnelt in dieser Hinsicht RTLinux, und hier liegt das Problem. FSM Labs, Hersteller von RTLinux, hält ein Patent auf verschiedene in RTLinux angewandte Verfahren. Die Erteilung des Patents war seinerzeit auf großen Protest gestoßen, da RTLinux ja auf dem unter GPL stehenden Linux-Kernel aufsetzt. Genauer gesagt ist RTLinux eine Art echtzeitfähiger Microkernel, auf dem ein Linux-Kernel (oder neuerdings auch ein BSD-Kernel) als Applikation läuft. Das hat zur Folge, daß Echtzeit-Applikationen oder zumindest deren zeitkritische Teile als Kernelmodule geschrieben werden müssen.

Victor Yodaiken, Gründer der Firma FSM Labs, handelte damals einen Kompromiß mit der FSF aus, nach dem Software, die unter GPL steht, die RTLinux-Patente frei benutzen darf. Das ist der Grund, warum RTAI nun die betroffenen Code-Teile von LGPL nach GPL geändert hat.

Für Anwender von RTAI ergibt sich dadurch keine praktische Änderung. Wie Ebden Moglen, Anwalt der FSF, dargelegt hat, sind Applikationen unter RTLinux oder RTAI grundsätzlich nicht von dem Patent betroffen. Auch die kommerzielle Verwendung von RTAI ist nicht eingeschränkt. Applikationen unter RTAI können jede beliebige Lizenz haben, im Prinzip genau wie binäre Linux-Kernel-Module. Solange die Applikationen die GPL nicht verletzen, besteht keinerlei Zwang, daß sie selbst unter GPL oder einer anderen freien Lizenz stehen müssen. Der von Open-Source-Gegnern manchmal unterstellte virale Effekt der GPL trifft also auch hier nicht zu.

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