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Mo, 13. Mai 2002, 17:28

Der privat-öffentliche Personal-Algorithmus

Wie der Chaos Computer Club (CCC) an diesem Wochenende bekannt gab, mahnt eine Kanzlei im Auftrag eines privaten Unternehmens einen privaten Homepage-Besitzer ab, der die Berechnung der Personalausweis-Prüfziffern erklärt.

Wie absurd die Agitation mancher Unternehmen aussehen kann, beweist ein Fall, von dem der Chaos Computer Club berichtet. Im Auftrag eines Erotikanbieters mahnte eine Kanzlei einen privaten Anbieter ab. Auf welcher Grundlage diese Abmahnung beruht, ist sogar dem CCC nicht klar. »Einziger Schönheitsfehler ist, dass der Algorithmus zur Überprüfung des Kennziffernblocks schon 1987 in der Datenschleuder veröffentlicht wurde«, schreiben die Hacker. Welchen Verstoß die Veröffentlichung einer Erklärung der Berechnung der Personalausweis-Prüfziffern darstellen soll, ist indes unklar.

Dass die Mandantin großes Interesse an einer Geheimhaltung des bereits bekannten Verfahrens hat, ist verständlich. Mittels der Personalausweis-Prüfziffern ermittelt das Unternehmen das Alter jedes Besuchers und schaltet den Zugang zu »verborgenen« Inhalten frei. Durch die Möglichkeit, die Prüfsumme zu berechnen, sei »dieses AVS ist meines Erachtens nach untauglich, bietet keine Rechtssicherheit und das darauf aufgebaute Geschäftsmodell wäre somit hinfällig«, so CCC weiter.

Als Besipiel für die simple Möglichkeit, die Personalausweisprüfziffern zu berechnen, stellte der CCC ein Perl-Script vor, mit dem Personalnummern generiert werden können. Das Script kann sowohl online ausprobiert als auch im Quellcode heruntergeladen werden.

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