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Di, 19. November 2002, 09:15

Gesellschaft::Politik/Recht

Open Source vs. Patentlösung

Patente in der IT-Industrie sollen dem Innovationsschutz dienen, sagen die Befürworter von Software-Patenten auf die Kritik aus dem OpenSource-Lager - eine Podiumsdiskussion im Rahmen der Mediatage Nord 2002 will diesen Aspekt beleuchten.

Die Grundlage der rechtlichen Regelung über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ist, dass auf allen Gebieten der Technik rechtlicher Schutz durch Patentrechte zur Verfügung gestellt werden muss. Diese Auffassung wird nicht nur international im WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte geistigen Eigentums (WTO-TRIPS-Übereinkommen, Artikel 27) verankert, sondern auch weitgehend von der Bundesregierung vertreten. Im Klartext bedeutet dies, dass jede Erfindung, welche durch die in Artikel 52 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) bzw. § 1 des Patentgesetzes (PatG) genannten Patentierungsvoraussetzungen erfüllt, Patentschutz zu gewähren ist. Zwar wird weiter klargestellt, dass Datenverarbeitungsprogramme als solche, also ohne technischen Effekt, nicht als Erfindungen angesehen werden und reine Quellcodes allenfalls urheberrechtlichem Schutz unterfallen, doch gerade diese Regelung soll einer Aufweichung auf europäischer Ebene unterliegen.

Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen vom 20. Februar 2002 sieht nach Aussage des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, die uns unser Leser Michael Letzgus zukommen ließ, vor allem »durch mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gute Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen IT-Marktes zu schaffen«. Keinesfalls will der Richtlinienvorschlag »eine Annäherung an die sehr weite US-amerikanische Patentierungspraxis« anstreben. Die Regierung vertritt gar die Meinung, dass »Open Source-Produkte durch den Richtlinienentwurf in der Fassung der dänischen Präsidentschaft nicht benachteiligt« werden.

Diesem Vorschlag sehen vor allem zahlreiche Vertreter aus der OpenSource-Szene eher skeptisch entgegen. Sie befürchten, dass Patente die Innovation freier Software stören oder gar behindern können. Dabei hilft auch wenig die im Koalitionvertrag verankerte Passage, die »Wettbewerbsstellung kleiner Betriebe im Software-Bereich« zu schützen und die Benachteiligung von »Open-Source-Produkten« zu verhindern.

Um die Problematik zu verdeutlichen, will der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (FFII), ein gemeinnütziger Verein, der nach eigenen Aussagen sich »für eine nachhaltige Entwicklung öffentlicher Informationsgüter auf der Grundlage des Urheberrechts, freien Wettbewerbs und offener Standards einsetzt« im Rahmen einer Podiumdiskussion die Problematik von Patenten im Open-Source-Bereich ansprechen. Die swpat AG des FFII e.V. schickt einen Vertreter, der die Position der Softwarepatentfreiheit vertreten wird, für die Patentierung von Software wird Dr. Alf-Tobias Dibbert, Syndikusanwalt bei der b + m Informatik AG, das Wort ergreifen. Die Diskussion wird Hartmut Schröder, Leiter der Abteilung Datenschutz und Rechenzentrum des Instituts für Weltwirtschaft Kiel, moderieren.

Veranstaltungsort ist Kiel im Rahmen der MediaTage Nord, am Donnerstag, dem 21.11.02, 15.30 - 18.30, Theodor Heuss Ring 140. Eine Anmeldung ist möglich, aber nicht erforderlich.

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