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So, 15. Dezember 2002, 13:18

Gesellschaft::Politik/Recht

Das Patent auf Geschenke

Amazon meldete ein Patent an, welches die Auslieferung von Geschenken über das Internet beschreibt.

Bereits im Jahre 1998 erwarb das amerikanische Unternehmen Amazon.com Inc. in den USA ein Patent auf die Bestellung einer Ware durch einen Klick und den Einsatz von Cookies zur Speicherung von persönlichen Daten. Dem verhassten Amazon-Patent sollte es bereits im Oktober 2000 an den Kragen gehen, als BountyQuest.com eine Belohnung von 10.000 US Dollar für einen Nachweis aussetzte, der die Existenz eines solchen Systems vor dem 28.09.1997 bestätigt.

Nun scheint ein weiteres Patent des Unternehmens große Wellen zu schlagen. Das unter dem Namen »Coordinating delivery of a gift« (Nr. 20020178089) angemeldete Patent erklärt die Auslieferung von Geschenken über das Internet und das Auffinden von Empfängern - ein Patent, welches an Innovation kaum noch übertroffen werden kann. So beschreibt die Patentschrift des Amazon-Patents die Abgabe von Aufträgen durch einen Nutzer, der einem anderen ein Geschenk machen will. Dieser erteilt dem Unternehmen den Auftrag, ein Geschenk auszuliefern. Das System sucht (automatisch) nach dem Empfänger, ermittelt diesen und veranlasst den Versand. Sollte der Empfänger nicht zweifelsfrei ermittelt werden können, wird eine E-Mail an diesen, geschickt mit der Bitte um Anschrift und weitere Informationen. Simultan werden Recherchen durchgeführt, um den Empfänger zu lokalisieren. »Auf diese Art und Weise kann der Geschenkgeber das Geschenk verschicken, selbst wenn der Geschenkgeber keine genügende Anlieferungsinformationen kennt«, erklärt die Patentschrift.

Im Klartext beschreibt das Patent den einfachen Prozess des Schickens eines Geschenkes an Empfänger, ohne dass dem Absender die genaue Anschrift zur Verfügung steht, und den Kontakt über E-Mail oder Telefon. Ob diese »Erfindung« nun schützenswert ist, soll dahingestellt sein.

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