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Sa, 4. Januar 2003, 17:53

Steuer für Open-Source in Polen

Der polnische Fiskus schaut immer interessierter auf die Open-Source-Nutzer und lässt keine Gelegenheit aus, um auf diese Art von Programmen Abgaben zu erheben.

Mit der wachsenden Popularität von freier Software widmet sich der polnische Fiskus immer öfter den steuerlichen Aspekten von Open Source. Während viele Länder Linux und Open Source aus Kostengründen bevorzugen, wollen unsere östlichen Nachbarn gerade diese Art von Software verstärkt versteuern. Dabei stützen sich viele Fiskalbeamten auf einen Paragrafen (Artikel 12), der Einkommen aus privater Arbeit in landwirtschaftlichen Betrieben regelt, und geldwerte Vorteile einer Steuer unterstellt. Im Einklang mit dem Gesetz stellen Linux, StarOffice, BSD und weitere quelloffene Anwendungen ein geldwerter Vorteil dar und sollten mit kommerziellen Anwendungen vor dem Fiskus gleichgestellt werden. So ist StarOffice mit MS Office und Linux mit MS Windows zu vergleichen und von dem entsprechenen Wert Steuer abzuführen.

Die Gegner der Abgaben argumentieren dagegen, dass der Fiskus mit der Annahme, Linux und freie Software stellen einen kommerziellen Wert dar, falsch liege. Die Lizenz stellt die Anwendung als ein Gut der Gemeinschaft dar und es sei schwer, den Finanzbeamten Recht zu geben. Freie Software unterliege nicht den Gesetzen der Marktwirtschaft und der Nutzer geselle sich mit dem Kauf und Änderungen quelloffener Software in die Reihen der Autoren. Folglich kann ein Autor nicht für Schreiben von Büchern, Anwendungen oder weiteren Werken zur Kasse gebeten werden.

Eine andere Argumentation nutzte der polnische Finanzminister, der am 7. März 2001 feststellte, dass Anwendungen, die unter der GNU GPL-Lizenz (Anm. d. Red.: Die Argumentation schließt auch weitere Open-Scource-Lizenzen ein) veröffentlicht worden sind, keinen geldwerten Vorteil im Sinne des Gesetzes darstellen, weil »es nicht möglich ist, den finanziellen Wert [...] der Applikation zu bestimmen«. Zugleich fügte er aber hinzu, dass eine Entscheidung im Bereich der Beamten liege und dass jeder Fall separat zu bewerten sei. Als Konsequenz dürfen die Finanzbeamten entscheiden, ob eine Umstellung oder ein Einsatz von Open Source einen Vorteil darstellt und diesen nach eigenem Ermessen versteuern.

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