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Di, 19. August 2003, 20:59

Gesellschaft::Politik/Recht

Amazon-Kaufmethode in Europa patentiert

Das Europäische Patentamt in München hat kürzlich der Firma Amazon ein Patent erteilt, das alle computerisierten Verfahren der bestellten Lieferung von Geschenken an Dritte umfasst.

Dieses Patent ist ein Abkömmling des in den USA erteilten »Amazon One Click Patentes«, weist aber einen breiteren Anspruchsbereich als das Original auf. Im Jahre 2001 wurde die ursprüngliche Amazon-Anmeldung zurückgezogen und durch zwei neue Anmeldungen ersetzt, von denen inzwischen eine erteilt wurde, während die andere noch der Prüfung harrt. Der in München ansässige Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) stieß im Rahmen einer Routineuntersuchung für eine Dokumentation namens »Warum Amazon One-Click Shopping gemäß EU-Richtlinienvorschlag patentfähig ist« auf diese Erkenntnisse. Die Dokumentation zeigt, dass das EPA seine eigenen Regeln geschaffen hat, um systematisch Tausende von Patenten amerikanischen Stils auf Algorithmen und Geschäftsmethoden zu erteilen, und dass der derzeit im Europäischen Parlament zur Diskussion stehende Softwarepatent-Richtlinienvorschlag Europas nationalen Gerichten genau dieses Regeln aufzwingen würde. Dennoch zeigt sich sogar der FFII überrascht, dass das EPA Amazon ein Patent dieser Breite gewährt hat.

So stellt sich nun die Frage nach der Glaubwürdigkeit von Arlene McCarthy und ihren Verbündeten, die wiederholt erklärt haben, dass unter der von ihnen vorgeschlagenen EPA-Doktrin eine Patenterteilung für Amazons One-Click-Verfahren »undenkbar« oder »höchst unwahrscheinlich« wäre. Die Realität sieht wohl anders aus. Gemäß des Richtlinienvorschlags COM(2002)92 der Europäischen Kommission (CEC) für »Patentability of Computer-Implemented Inventions« und die überarbeitete Version genehmigt durch das Komitee für Rechtsangelegenheiten und Binnenmarkt (JURI) des Europa-Parlaments, sind Algorithmen und Geschäftmethoden, wie etwa Amazon One Click Shopping, ohne Zweifel als patentierbare Gegenstände zu betrachten. Dies ist so, weil jede »computer-implementierte Innovation« als patentierbar eingestuft wird.

In den letzten Jahren hat das Europäische Patentamt (EPA) gegen den Geist der geltenden Gesetze über 30.000 Patente auf computer-implementierte Organisations- und Rechenregeln (Programme für Datenverarbeitungsanlagen) erteilt. Nun möchte Europas Patentbewegung diese Praxis durch ein neues Gesetz festschreiben.

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