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Mo, 1. September 2003, 15:22

Unternehmen

10.000,- Euro Ordnungsgeld gegen die SCO Group GmbH

Das Landgericht München I hat am 28. August 2003 ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die SCO Group GmbH verhängt.

Die SCO hat nach Angaben der tarent GmbH und des LinuxTag e. V. gegen die einstweilige Verfügung verstoßen in der ihr verboten wurde, zu behaupten, daß »die Software Linux unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO beinhaltet.« Diese Verfügung hatte die Tarent GmbH und weitere Unternehmen mit Schwerpunkt auf Freie Software im Mai/Juni 2003 erwirkt.

Das Gericht wirft der SCO Group GmbH »fahrlässiges Verhalten« beim Betrieb ihrer Firmen-Homepage vor, auf der auch noch nach Erwirken der einstweiligen Verfügung die Behauptung zu lesen war, dass »Endanwender, die die Software Linux einsetzen, für Verletzungen des geistigen Eigentums von SCO haftbar gemacht werden können.«

»Das Landgericht München I hat in der Begründung zu dem Ordnungsgeldbeschluss deutlich gemacht, dass die Behauptungen von SCO als "massive geschäftsschädigende Äußerungen" anzusehen sind, die einen "äußerst sensiblen Bereich" betreffen. Es kann nicht angehen, mit unbewiesenen Behauptungen auf Kosten Dritter ein Geschäft mit der Angst zu machen. Wir werden daher prüfen, in welchem Umfang sich SCO gegenüber den Unternehmen im Linux-Umfeld schadensersatzpflichtig gemacht hat und SCO entsprechend zur Rechenschaft ziehen«, betonte Rechtsanwalt Dr. Till Jaeger von der Kanzlei Jaschinski Biere Brexl, der die Firma Tarent in dieser Angelegenheit vertritt. »Wir werten die SCO-Kampagnen als Teil einer Strategie, in der GNU/Linux Nutzer und potentielle Umsteiger massiv verunsichert werden sollen. Daß deutsche Gerichte dem nun schon wiederholt einen Riegel vorschieben, zeigt wie diese Strategie einzuordnen ist: als ein Versuch, mit nicht haltbaren Behauptungen den Markt für GNU/Linux-Produkte und Unternehmen zu zerstören. Diese Rechnung geht offensichtlich nicht auf«, fügt Elmar Geese, Geschäftsführer der Tarent GmbH hinzu.

Die SCO Group muss die 10.000 Euro jetzt an die Staatskasse zahlen, ansonsten droht Geschäftsführer Hans Bayer eine Ordnungshaft von 10 Tagen.

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Kommentare (Insgesamt: 36 || Alle anzeigen )
Re[3]: hoho (Andih, Di, 2. September 2003)
SCO claims are baseless (Pat, Di, 2. September 2003)
Re[2]: Endlich Strafe gegen SCO (wh, Di, 2. September 2003)
Re: Geschäft mit der Angst... Nix neues (bigdino, Di, 2. September 2003)
Geschäft mit der Angst... Nix neues (Frank, Di, 2. September 2003)
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