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Mi, 10. März 2004, 10:10

Kritik gegen neue Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigem Eigentum

Ein Breite Koalition aus Bürgerrechts-, Freie Software- und Verbraucherschutzverbänden kritisiert scharf die gestern im Europaparlament beschlossene Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigem Eigentum.

Ohne große Diskussion ist gestern in Strassburg direkt nach der ersten Lesung die Richtlinie zur Durchsetzung von Geistigem Eigentum abgestimmt worden. Während bei weniger umstrittenen Richtlinien zwei Lesungen üblich sind, wurde diesmal durch Geschäftsordnungstricks nur eine in Anspruch genommen. Der Abstimmungstermin war erst seit Freitag bekannt, Änderungsanträge wurden nicht mehr zugelassen.

Die Richtlinie wurde ursprünglich Anfang 2003 von der EU-Kommission gegen kommerzielle Produktfälschung und -piraterie auf den Weg gebracht. Die im Europaparlament für die Richtlinie federführende Abgeordnete, J. Foutrou, brachte weitere Änderungen hinein. Nun fällt z.B. auch das private, nicht kommerzielle Kopieren von Musik darunter. »Besonders pikant ist, dass Frau Fourtou mit dem Vorstandsvorsitzenden von Vivendi-Universal verheiratet ist, einem der größten Nutznießer dieser Richtlinie. Hier wird ein großes Demokratie-Defizit offensichtlich, das Assoziationen an einen Bananen-Staat weckt«, so Markus Beckedahl für das Netzwerk Neue Medien.

Massive Kritik kam auch von zahlreichen Unternehmen und deren Interessensvertretungen, wie etwa der Österreichischen Wirtschaftskammer oder Sun Microsystems. Jüngst reihte sich auch das britische House of Lords in die Reihen der IP-Enforcement Gegner ein.

Erschreckend für die Bürgerrechtler war auch das Desinteresse und das Nicht-Wissen der Europaparlamentarier. »Nur sehr wenige Abgeordnete haben sich inhaltlich mit der juristisch schlecht ausgearbeiteten Richtlinie beschäftigt und an diesen orientieren sich die anderen. Hier wurde von Seiten der Parlamentarier leichtfertig die Chance zur Gestaltung vergeben.«

»Die IP-Mafia hat es diesmal mit Taschenspielertricks geschafft, das Parlament faktisch auszuschalten, obwohl in den letzten Wochen immer mehr MEPs - wie etwa die österreichische Delegation - die Gefahren der Richtlinie richtig erkannt haben. Man wollte mit allen Mitteln verhindern, dass sich das Parlament ein weiteres Mal schützend vor europäische Klein- und mittelständische Unternehmen und Konsumenten stellt, so wie das bereits in der Frage der Softwarepatente geschieht.«, sagte Georg Jakob vom Verein zur Förderung der Freien Software in Österreich.

Ziel der neuen Richtlinie sollte es ursprünglich sein, Inhabern von Urheberrechten Sanktionsmittel gegen kommerzielle Fälscher und Produktpiraten in die Hand zu geben. Mit der neuen Erweiterung ist es nun möglich, Privatkopierer, CD-Brenner und die Nutzer von Online-Tauschbörsen gerichtlich zu verfolgen.

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