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Fr, 16. April 2004, 00:12

Netfilter erwirkt einstweilige Verfügung gegen Sitecom

Das Netfilter-Projekt hat der Sitecom GmbH untersagen lassen, ihren Wireless Access Router weiter in Deutschland zu vertreiben.

Nach den Recherchen des Projektes enthält der Router Code von Netfilter, ohne daß die Firma die Lizenzbestimmungen einhält. Netfilter, der IP-Paketfilter-Code des Linux-Kernels von Version 2.4 aufwärts, steht unter der GPL.

Da Sitecom nicht den Quellcode der Router-Firmware offenlegte, lag nach Meinung des Netfilter-Teams ein Verstoß gegen die GPL vor. Nachdem Sitecom auf entsprechende Hinweise nicht reagiert hatte, erwirkte das Team nun vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung. Das Gericht schloß sich der Ansicht an, daß ein Verstoß gegen die GPL vorliegt.

Rechtsanwalt Till Jaeger, der das Netfilter-Team vertritt, sagte dazu, daß dies wohl das erste Mal war, daß ein Gericht die Anwendbarkeit und Gültigkeit der GPL bestätigt hat. Damit dürften auch die letzten Zweifel über diesen Punkt beseitigt sein. Bisher hatte es kein Kontrahend auf einen Prozeß ankommen lassen.

Es ist nicht das erste Mal, daß Netfilter mit Erfolg gegen Copyright-Verletzer vorgeht. Bereits früher in diesem Jahr hatte sich das Projekt außergerichtlich mit Fujitsu Siemens und Allnet geeinigt. Hier hatte bereits die Androhung einer Klage genügt, um die Firmen zur Anerkennung der GPL zu bewegen und als Wiedergutmachung Spenden zugunsten freier Software zu leisten.

Harald Welte vom Netfilter-Team hatte angekündigt, gegen alle Lizenzverstöße vorzugehen. Ziel sei es jedoch nicht, die kommerziellen Anwender von Netfilter zu belästigen oder zu erpressen. Es gehe nur um die Einhaltung der Lizenz. (Dank an Sebastian Lipponer.)

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