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Di, 27. April 2004, 23:36

Software::Spiele

SCO spielt auf Zeit

Die SCO Group, die seit über einem Jahr der Linux-Gemeinschaft vorwirft, UNIX-Code kopiert zu haben, ohne je Beweise vorgelegt zu haben, gerät immer mehr in Bedrängnis.

Das von SCO verklagte Unternehmen AutoZone, das nach dem Willen von SCO zur Zahlung von Lizenzen verdonnert werden soll, denkt nicht daran, klein beizugeben. Das Unternehmen hat zwei Anträge beim zuständigen Gericht eingereicht. Zum einen will es den Gerichtsstand nach Tennessee verlagern, da dort der Hauptsitz von Autozone liegt. Die SCO Group hatte ihre Klage in Nevada eingereicht, obwohl das Verfahren praktisch keinen Bezug zu Nevada hat. Zum anderen verlangt AutoZone, das Verfahren zu stoppen, bis die anhängigen Verfahren von bzw. gegen SCO beendet sind. Da SCO noch nicht einmal nachweisen kann, daß es überhaupt im Besitz der Urheberrechte ist, habe es keinerlei Berechtigung, überhaupt zu klagen.

Ein kleiner Erfolg für SCO war, daß die von Red Hat angestrengte Klage vorerst gestoppt wurde. Dagegen hat Red Hat Einspruch eingelegt, da das Aufschieben des Verfahrens unfair sei: SCO könne mit seinen Aktionen, die Red Hat zu der Klage veranlaßten, fortfahren.

Investor Baystar, der kürzlich von SCO seine Gelder komplett zurückgefordert hatte, drohte unterdessen mit rechtlichen Schritten, da sich SCO nicht willens zeigte, das Geld zurückzuzahlen. Baystar läßt in dem Artikel durchblicken, daß man nicht an der Copyright-Frage selbst zweifle, sondern das Vorgehen von SCO für nutzlos halte.

Der neue Finanzchef bei SCO, Bert Young, hat laut Groklaw keine ehrenvolle Vergangenheit, was von SCO offenbar aus gutem Grund verschwiegen wurde. Young ist in die Pleite von marchFIRST verwickelt und ist wegen Verschwendung von Geldern und Vernachlässigung von Pflichten angeklagt. Das Verfahren läuft noch.

Der SCO Group scheint nichts Besseres einzufallen, als auf Zeit zu spielen: So lautet die Reaktion von Beobachtern auf einen neuen Antrag von SCO, die Gegenklage von IBM abzulehnen oder von den anderen Verfahren zu trennen.

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