Gesellschaft::Politik/Recht
Europäischer Rat beschließt Softwarepatent-Direktive
Wie erwartet hat der Europäische Rat die umstrittene Softwarepatent-Direktive beschlossen, dabei jedoch auf Druck der deutschen Delegation einige Einschränkungen für die Patentierbarkeit von Software, Algorithmen und mathematischen Methoden eingebaut.
Die Direktive muß nun erneut dem Europäischen Parlament vorgelegt werden, bevor sie endgültig in Kraft tritt und in nationale Gesetze umgesetzt werden muß. Dies wird jedoch erst nach der Wahl des neuen Parlaments im Juni der Fall sein. Dann wird nur eine absolute Mehrheit aller Abgeordneten verhindern können, daß die Direktive das Parlament passiert.
Mit dieser Entscheidung hat die deutsche Delegation einen Kompromiss durchgesetzt, der nach längeren Verhandlungen erzielt wurde. Die ursprüngliche Vorgabe des Rates war eine Verschärfung der ursprünglichen Vorlage, die im August 2003 nur mit wesentlichen Einschränkungen das Parlament passierte.
In der angenommenen Fassung soll sichergestellt sein, daß Software nur patentierbar ist, wenn sie mit konkreten Anwendungen in Geräten verbunden ist. Auch soll die Arbeit der Entwickler freier Software nicht blockiert werden. Ob diese Einschränkungen ein Alibi oder tatsächlich in der Praxis relevant sind, muß eine eingehende Analyse zeigen.
Die Direktive will »das Patentrecht in der EU harmonisieren« und »rechtliche Klarheit schaffen«. Das viel größere Problem, daß die Patentämter eine unüberschaubare Zahl von trivialen oder »allumfassenden« Patenten genehmigen, wird nicht angegangen.