In einem Urteil vom 19. Mai, dessen Begründung die Kanzlei
JBB auf ihrer Seite zur Verfügung stellt, hat das Landgericht München I bestätigt, dass die GNU General Public License (GPL) wirksamer Vertragsinhalt werden kann und vor deutschen Gerichten auch durchsetzbar ist.
Ein weiterer Streit ist nun für das Projekt gerichtlich zu Ende gegangen. Harald Welte hatte gegen den Router-Hersteller Sitecom eine einstweilige Verfügung erwirkt. Wie die Kanzlei nun bekannt gab, bestätigte nun das Landgericht München I die Verpflichtung des Router-Herstellers, die Software nur GPL-konform zu nutzen. Die Richter entschieden zudem, dass »in den Bedingungen der GPL keinesfalls ein Verzicht auf Urheberrechte und urheberrechtliche Rechtspositionen gesehen werden kann«.
Damit dürfte der Streit laut Aussagen der beauftragten Kanzlei weltweit die erste gerichtliche Entscheidung zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der GPL darstellen und sei daher von weitreichender Bedeutung. »In den nächsten Tagen werden wir eine englischsprachige Übersetzung des Urteils an dieser Stelle zugänglich machen«, kündigt JBB an.