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Mi, 22. Juni 2005, 14:27

Gesellschaft::Politik/Recht

ElsterFormular rechtlich bedenklich

Eine Überprüfung der kostenlosen Steuersoftware ElsterFormular hat ergeben, dass ihr Vertrieb als Marktstörung durch die öffentliche Hand anzusehen und deshalb rechtswidrig ist.

Ab diesem Jahr müssen Unternehmen ihre Umsatz- und Lohnsteuervoranmeldungen über das Internet übermitteln. Grundlage dafür ist das System Elster, das ausschließlich für Windows entwickelt wurde, »um den größten Teil des Marktes abzudecken«. Bereits bei der Einführung der Anwendung musste die Oberfinanzdirektion München harsche Kritik über sich ergehen lassen. Vor allem die kostenlose Freigabe von ElsterFormular für Windows sorgte für Diskussionen und Unmut bei Sympathisanten anderer Systeme.

Wie nun einer Studie der Berliner Fachanwälte Jaschinski Bierre Brexel (JBB), die im Auftrag des Linux-Verbands LIVE durchgeführt und heute auf dem LinuxTag vorgestellt wurde, hervorgeht, stellt das Angebot einer kostenlosen Anwendungssoftware für die Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. Lohnsteueranmeldungen, die nur auf den Windows-Betriebssystemen ablauffähig ist, einen Verstoß gegen das Wettbewerbs- und das Grundrecht dar. Demnach greift die öffentliche Hand in nicht gerechtfertigter Weise in den Leistungswettbewerb auf dem Markt für Betriebssysteme ein.

Eine am Gleichheitsgebot zu messende Ungleichbehandlung liegt laut dem Gutachten von JBB in zweierlei Hinsicht vor: Zum einen werden durch die gewählte Vorgehensweise Unternehmen mit einem Windows-Betriebssystem gegenüber Unternehmen mit anderen Betriebssystemen bevorzugt, da letztere nur nach der Tätigung von Investitionen ihre gesetzlichen Anzeigepflichten erfüllen können. Zum anderen liegt auch eine am Gleichheitsgebot zu messende Ungleichbehandlung von Linux-Dienstleistern vor, da durch die gewählte Vorgehensweise das Betriebssystem Linux - und damit auch die Dienstleistungen - weniger attraktiv wirken. Ferner werden Unternehmen mit Windows bevorzugt, da sie im Gegensatz zu Linux die benötigte Software kostenlos bekommen. »Gerade weil Linux ein sich gerade entwickelnder Markt ist und die Anteile im Verhältnis zur marktbeherrschenden Position von Microsoft gering sind, gehen schon geringe Störungen über die Bagatellgrenze hinaus«, so JBB.

Interessant ist für die Gutachter ebenfalls die Tatsache, dass wissentlich nur ein Betriebssystem bevorzugt wird. Es ist Microsoft nach § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB untersagt, Anwendungsprogramme für Windows, die der elektronischen Übermittlung von Daten an die öffentliche Hand dienen, unter dem Herstellungspreis anzubieten, gleichzeitig aber bietet die öffentliche Hand eine solche Software kostenlos und zum Vorteil des Anbieters Microsoft an.

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass ein Angebot zulässig wäre, das sich auf die plattformunabhängige Schnittstelle »COALA« beschränkt. Da dies nicht der Fall ist, hätte die Anwendung »ElsterFormular« gegen eine Gebühr angeboten werden müssen.

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