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Mi, 10. August 2005, 12:51

Unternehmen

SCO: Ups, wo kommt der Code denn her?

Medienberichten zufolge hat SCO Teile des Linux-Kernels in den eigenen Kernel eingebunden und damit selbst gegen Lizenzbestimmungen der GPL vorstoßen.

Mit Linux ist es nicht gut gestellt, glaubt man den Aussagen des CEO von SCO, Darl McBride. Erst letzte Woche ließ der medienerprobte Geschäftsführer in einem offenen Brief verlauten, dass SCO nun das offene Betriebsystem vollständig besiegen will. Vor allem aber will McBride das eigene Unix-System hervorheben, das nach Meinung des CEO in jeder Hinsicht Linux überlegen sei.

Laut Angaben von McBride ist der OpenServer 6 deutlich billiger als Linux und qualitativ dem offenen System überlegen. Schließlich kann SCO für sich »UNIX System V Release 5« deklarieren, in dem 25 Jahre Entwicklung stecken. Ferner ist das System in Sachen Sicherheit Linux weit voraus, aber auch Microsoft muss sich hinter SCO anstellen, wenn es um die Auslieferungszeit von Patches geht, so McBride. Hinzu kommt noch, dass das Entwicklungsmodell von Linux sich nicht an den Kundenwünschen orientiert. Es existiere keine Roadmap, die die Entwicklung beschreiben würde. Linux sei nur von einer losen Gruppe entwickelt, die schreibt, was und wann sie will.

McBride hat dem Anschein nach aber vergessen, dass auch seine Firma an der Arbeit der losen Gruppe Gefallen gefunden hat. Während das Unternehmen seit geraumer Zeit ohne nennenswerte Beweise die Linux-Community des Diebstahls bezichtigt, hat Groklaw den eigenen Angaben nach den Gegenbeweis finden können. Wie die Seite schreibt, bestätigt in einem Groklaw vorliegenden Dokument ein SCO Angestellter, was sich unter der Hand schon einige Zeit als hartnäckiges Gerücht hielt: SCO hat selbst Linux-Passagen in den proprietären Kernel von Unixware eingebunden. Zwischen 2001 und 2003 hatte das Unternehmen laut Groklaw für das »Linux Kernel Personality«-Projekt (LKP) ganze Funktionen des Linux-Kernels übernommen.

Sollten die Aussagen der Wahrheit entsprechen, würde sich SCO selbst des Lizenzverstoßes schuldig machen. Die GNU General Public License in der Version 2 vom Juni 1991, der der Linux-Kernel unterstellt ist, schreibt in Paragraph 2 vor, dass jede verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen einer GPL-Arbeit abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen der GPL-Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird. »Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen«, schreibt die GPL in Paragraph 6 vor.

Laut den Bestimmungen der GPL müsste also ein Unternehmen die Applikationen, in die GPL-Code eingeflossen ist, ebenfalls unter die GPL stellen. Damit würde SCO selbst gegen die Lizenz verstoßen und sich strafbar machen, denn Unixware wurde unter einer proprietären Lizenz veröffentlicht. Wie ein Kommentator auf Groklaw allerdings trefflich bemerkt, ist es unklar, wie Unixware den Linux-Code einsetzt und ob dies auch eine abgeleitete Arbeit darstelle und somit die GPL wirklich verletze.

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