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Di, 18. Oktober 2005, 11:09

Unternehmen

Streit um Microsoft-Logo in Wahlsendungen geht weiter

Das Landgericht Hamburg hat die Einstweilige Verfügung gegen den NDR aufgehoben.

Das Landgericht Hamburg hat die vom Linux-Verband gegen den NDR erwirkte einstweilige Verfügung mit der Begründung aufgehoben, dass keine Dringlichkeit vorliege, und die Parteien auf ein Verfahren in der Hauptsache verwiesen. In der mündlichen Verhandlung am 14. Oktober 2005 hat das Gericht allerdings zur Sache erklärt, dass es die Einblendung des Microsoft-Logos in Grafiken von Infratest-Dimap bei Wahlsendungen als verbotene Werbung einstuft. Der Argumentation des NDR, es handele sich um eine Quellenangabe, wollte das Gericht in der Sache selbst nicht folgen.

Der Linux-Verband sah in der Nennung von Microsoft in den Grafiken eine rechtswidrig ausgestrahlte Werbung und eine Umgehung der vom Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Regeln für politische Sendungen. »Kaum jemand wird Verständnis dafür haben, dass der NDR nun mit fadenscheinigen Behauptungen für Microsoft-Werbung in politischen Sendungen kämpft«, sagte Elmar Geese, Vorsitzender des Linux-Verbandes. Der Verband, der die Interessen von im Umfeld des Betriebssystems Linux tätigen Firmen vertritt, sieht sich nach der Verfügung in seiner Einschätzung weiter bestätigt, wonach die Einblendung des Microsoft-Logos in Grafiken mit Umfragenergebnissen bei Wahlsendungen rechtswidrig ist.

Der Verband will zunächst die Übermittlung des Protokolls der mündlichen Verhandlung vom vergangenen Freitag abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

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Kommentare (Insgesamt: 130 || Alle anzeigen )
Re[40]: NDR Logik (tucke, Mi, 19. Oktober 2005)
Re[8]: NDR Logik (Dennis, Mi, 19. Oktober 2005)
Re[5]: Was soll der Schmarrn? (MuhGNU, Mi, 19. Oktober 2005)
Re[3]: Sandra und G.W (/., Mi, 19. Oktober 2005)
Re[2]: Sandra und G.W (toner, Mi, 19. Oktober 2005)
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