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Mi, 14. Dezember 2005, 10:30

Gesellschaft::Politik/Recht

»Sturm im Wasserglas« um DRM in GStreamer

Nach der Freigabe von GStreamer 0.10 ist ein Streit um eine mögliche DRM-Unterstützung in den nächsten Versionen von GStreamer entbrannt.

Das vor einer Woche freigegebene GStreamer 0.10 enthält noch keinerlei DRM-Code, dafür aber zahlreiche andere Verbesserungen. Die Diskussion um DRM (Digital Rights Management, von vielen inzwischen als Digital Restrictions Management bezeichnet) begann mit einem Blog-Eintrag von Christian Schaller, der für Fluendo arbeitet.

In »DRM and GStreamer« gibt der Entwickler bekannt, daß Fluendo an der Integration von DRM-Mechanismen in GStreamer arbeite, und stellt Überlegungen an, wie dies zu bewerkstelligen sei. Der Code solle quelloffen sein, offenbar soll es aber letztlich nur ein Framework sein, in das Fluendo und andere Unternehmen ihren DRM-Code einpassen können. Mit Opera DRM von Sun steht nun auch eine freie Implementation eines DRM-Systems zur Verfügung, anhand derer die Entwickler ihr Framework auf Tauglichkeit prüfen können.

Schaller will mit der DRM-Implementierung erreichen, daß freier Software die Türen zum Zugang von DRM-geschützten Inhalten nicht verschlossen bleiben: Wenn die Leute Windows verwenden müssen, um diese Inhalte zu genießen, sei das kein Gewinn für freie Software. Auf der anderen Seite ist er sich natürlich auch der Probleme von DRM bewußt und der breiten Ablehnung, auf die DRM in jeder Form stößt. Die Entscheidung, ob DRM genutzt wird oder nicht, werde jedoch nicht von den Unternehmen gefällt, die es bereitstellen, sondern von den Konsumenten. »Die einzige Gruppe, die DRM zum Verschwinden bringen kann, sind die Konsumenten, indem sie revoltieren und keine Musik und Filme mehr kaufen, die DRM verwenden.«

Zu bedenken sind auch die rechtlichen Implikationen, denn kein technisches System konnte bisher Kopien verhindern. Alle bekannten Kopierschutz-Verfahren sind knackbar und wurden auch geknackt. Die Copyright-Gesetzgebung war, wenn auch nicht unumstritten, schon immer der wirkungsvollste Schutz gegen Copyright-Verletzungen. Lediglich dort, wo keine Kontrolle stattfinden kann, im Privatbereich, konnte recht freizügig kopiert werden. DRM sowie neuere Gesetzesinitiativen oder Gesetzesverschärfungen sind nahe daran, die Grenze zur Privatsphäre zu überschreiten und daher zum Teil mehr als fragwürdig.

Es bleibt auch ein Problem, daß sich DRM und Open Source weitgehend ausschließen. Sobald ein Player für DRM-geschützte Inhalte frei änderbar ist, kann kein derzeit existierendes DRM-Schema verhindern, daß Kopien gemacht werden. Closed-Source-Produkte können das verhindern, aber wer sollte sie nutzen, wenn freie Alternativen existieren? Eine Möglichkeit wäre der Einsatz von freier Software mit DRM-Unterstützung in eingebetteten Systemen, die eine Änderung der Software weitgehend ausschließen. Diese jedoch nützen dem Desktop-Benutzer, der Filme am Linux-Rechner sehen will, wenig.

Es bleibt also die Frage, ob man DRM in freier Software überhaupt unterstützen soll. Diese stellt sich aber eigentlich gar nicht, denn diese Unterstützung wird von Firmen implementiert, die damit Geld verdienen wollen, und solange sie sich an die Lizenzbedingungen des als Basis verwendeten freien Codes halten, gibt es nichts, was sie davon abhalten kann. Freie Projekte wie GStreamer werden lediglich zu entscheiden haben, ob sie ein DRM-Framework in die Codebasis aufnehmen. Tun sie es nicht, kann dies genausogut als Plugin außerhalb des Projektes gepflegt werden. Letztlich ist es die Entscheidung des Konsumenten, ob er die Restriktionen, die mit dem Einsatz einer DRM-fähigen und von den Anbietern akzeptierten Software einher gehen, in Kauf nimmt. Die Diskussion erscheint daher, auch wenn sie vorübergehend hohe Wellen schlägt, wie der sprichwörtliche »Sturm im Wasserglas«.

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