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Fr, 12. Mai 2006, 12:21

Landgericht Berlin weist Berufung in Sachen Tron zurück

Die freie Enzyklopädie Wikipedia darf auch weiterhin den bürgerlichen Name des 1998 verstorbenen Hackers Tron nennen.

Das Landgericht Berlin zog mit der endgültigen Zurückweisung der Berufung einen Schlussstrich unter ein Verfahren, das die Eltern von Tron im Januar 2006 gegen den Wikimedia Deutschland angestrengt hatten. Das teilte heute der Verein Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. mit.

Dem gemeinnützigen Verein war es durch eine am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung untersagt worden, von seiner Domain wikipedia.de auf die von der US-amerikanischen Wikimedia Foundation betriebene freie Enzyklopädie Wikipedia weiterzuleiten, solange dort der bürgerliche Name des Hackers genannt wird. Die Eltern von Tron sehen in der Nennung des Namens eine Verletzung der Rechte ihres Sohnes.

Bereits einen Tag nach Zustellung des Beschlusses hatte das Amtsgericht Charlottenburg die Vollstreckung der Verfügung ausgesetzt und so eine Weiterleitung wieder möglich gemacht. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Gericht am 9. Februar die Verfügung dann endgültig auf. Nach Überzeugung des Amtsgerichts verletzt die Nennung des Klarnamens nicht das postmortale Persönlichkeitsrecht von Tron und auch nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Vaters, der den gleichen Nachnamen trägt.

Gegen die amtsgerichtliche Entscheidung hatten die Eltern Berufung eingelegt. Diese wurde nun von der Pressekammer des Landgerichts Berlin verworfen. »Das Gericht sah weder das postmortale Persönlichkeitsrecht von Tron noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Eltern oder das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten verletzt. Unter jedem juristischen Aspekt ist damit geklärt, dass der Klarname genannt werden darf. Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung absolut bestätigt, die wir von Anfang an vertreten hatten«, sagte Wikimedia-Anwalt Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte hervor.

Laut Aussage von Wikipedia Deutschland ist die Entscheidung rechtskräftig. Eine weitere Anfechtungsmöglichkeit gibt es nicht, teilte der Verein mit. Der Anwalt der Eltern hatte jedoch vorab angekündigt, im Falle einer Niederlage weitere Rechtsmittel einlegen zu wollen. Notfalls wollte er für seine Mandanten vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

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