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Do, 18. Mai 2006, 16:12

Definition für »freie Werke und Äußerungen« in Arbeit

Eine Gruppe von Befürwortern freier Software versucht die Definition von Freiheit in passender Weise auf andere Inhalte auszudehnen.

Eine Definition, was genau unter freien Inhalten zu verstehen ist, steht bislang noch aus. Generell fällt auch Software unter diesen Begriff. Bei dieser ist bereits recht genau definiert, was Freiheit bedeutet. Bei anderen Werken wie Musik, Filmen, Kunst und anderen ist dies jedoch weniger klar. Die Webseite Freedom Defined will mit einer »Free Content and Expression Definition« diesem Zustand abhelfen. Sie ist als Wiki organisiert und ermöglicht so jedem Interessierten, an der Definition, die derzeit die Versionsnummer 0.66 trägt, mitzuwirken.

Während die Seite selbst keinen direkten Hinweis auf ihren Initiator enthält, ergibt eine whois-Abfrage, dass sie von Benjamin »Mako« Hill registriert wurde. Hill arbeitet bei Debian und Ubuntu mit, ist Vizepräsident von Software In the Public Interest (SPI), der Dach-Organisation von Debian, und nach eigenen Angaben an zahlreichen anderen Projekten beteiligt. Neben seiner eigentlichen Arbeit beim MIT Media Lab findet er sogar noch Zeit für Artikel und Vorträge.

Nach Angaben von Hill entstand »Freedom Defined« zusammen mit Larry Lessig, dem Initiator der Creative Commons, und Erik Möller, einem »Wikipedianer«. Der Name der Definition, »Free Content and Expression Definition«, soll dem Umstand Rechnung tragen, dass der Begriff »Inhalt« einen kommerziellen Charakter hat und nicht jeder Autor bzw. Künstler seine Werke zu bloßem »Inhalt« herabgewürdigt sehen will. Deshalb wurde der Begriff »Free Expression« vorgeschlagen. Solche »freien Äußerungen« schließen auch Theater und andere Kunstwerke ein, für die ein anderer Begriff weniger passend wäre.

Die Definition selbst stellt in einer Präambel fest, dass durch die wachsende Digitalisierung traditionelle Copyright-Definitionen den kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritt behindern, und fordert grundlegende Freiheiten. Die eigentliche Definition bezieht sich jedoch ausschließlich auf Lizenzen und legt fest, dass eine Lizenz als frei gelten soll, wenn sie folgende drei Freiheiten ohne Einschränkungen gewährt: Das Studieren und Anwenden der Information, die lizenziert wird, das Verbreiten von Kopien der Information, und das Verbreiten von modifizierten Versionen. Eine Lizenz darf gewisse Einschränkungen enthalten und trotzdem noch als frei gelten. So darf sie verlangen, dass der Autor genannt wird, sofern das die Benutzung des Werkes nicht behindert. Ferner dürfen Regelungen enthalten sein, die versuchen, die Freiheiten des Werkes zu bewahren. So darf verlangt werden, Kopien in freien und offenen Formaten bereitzustellen, es darf eine »Copyleft«- oder »Weitergabe unter gleichen Bedingungen«-Klausel verwendet werden, und die Verwendung technischer Maßnahmen gegen Kopien kann verboten werden.

Die Autoren der Definition versuchen nicht, eine neue Lizenz zu schreiben. Sie pflegen jedoch eine Liste von Lizenzen, die nach der Definition als frei gelten. Legt man jedoch andere Maßstäbe als die »Free Content and Expression Definition« an, so kann man zu anderen Ergebnissen kommen, was die Freiheit oder Nichtfreiheit einer Lizenz angeht.

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