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Do, 1. Juni 2006, 11:24

Gesellschaft::Politik/Recht

Versenden von Email-Anhängen ist »Softwarepatent des Monats«

Ein Softwarepatent von Lucent Technologies wurde zum »Softwarepatent des Monats Mai« gewählt.

Auf den ersten Blick scheint es sich um ein Patent auf Sprachpostnachrichten (Voicemail Messages) zu handeln. Aus dem Hauptanspruch geht jedoch nach Meinung der Kampagne »nosoftwarepatents-award« hervor, dass übliche E-Mail-Programme, mit denen auch Anhänge versendet werden, das Softwarepatent EP1056268 verletzen. Rund 37 Prozent von über 3.300 Teilnehmern wählten das Lucent-Patent zum aktuellen »Monatssieger«. Im Rahmen der von 1&1, GMX, MySQL, Red Hat und CAS unterstützten Informationskampagne nosoftwarepatents-award ist es damit nominiert für die im Herbst stattfindende Wahl des »Softwarepatentes des Jahres 2006«. Auf dem zweiten Platz (28 Prozent) folgt das Patent EP0621528 von Microsoft über die vereinheitlichte Bedienung der Undo/Redo-Funktion verschiedener Programme durch Beteiligung des Betriebssystems.

Im Gegensatz zu den Vormonaten wurden die Patente für den Monat Mai nicht zufällig ausgewählt, sondern von Lesern als »besonders geeignet« vorgeschlagen.

Die Organisatoren des Nosoftwarepatents-Awards haben nach eigenen Angaben bei Lucent nachgefragt, worauf sich das Patent wirklich bezieht. Nominell seien nur Sprachpostnachrichten betroffen, auch die Zusammenfassung erwähnt nur diese. Tatsächlich kann der Hauptanspruch jedoch auch auf Emails angewandt werden. Lucent bestreitet dies, lehnt aber weitere Stellungnahmen ab.

Das Beispiel des Lucent-Patentes zeigt nach Meinung der Kampagne auf, dass man sehr genau die richtigen Stellen von Patentschriften beachten muss, um die Risiken einschätzen zu können, die mit der vom EPA seit vielen Jahren praktizierten Vergabe von Softwarepatenten einher gehen. Zum ökonomischen Aspekt des Patentes wird Dipl.-Volkswirt Jens Mundhenke zitiert: »Wenn - wie beim 'Softwarepatent des Monats Mai' denkbar - ein technischer Standard, der die Kommunikation und den Datenaustausch regelt, durch Patente geschützt ist und bei restriktiver Durchsetzung exklusiv vom Inhaber dieses Patents genutzt werden kann, so bedeutet dies, dass ausschließlich dessen Kunden miteinander kommunizieren und als Nutzer der patentierten Technologie untereinander ein Netzwerk aufbauen könnten. Anderen Anbietern (und damit deren Kunden) wäre der Zugang zu diesem Netzwerk verwehrt, sie müssten eigene Technologien entwickeln und ein alternatives, zur patentierten Technologie inkompatibles Netzwerk für die eigenen Kunden aufbauen.«

Im Juni stehen wieder fünf zufällig ausgewählten Softwarepatente zur Wahl zum »Softwarepatent des Monats Juni«. Ferner wird zum Einsenden von Positivbeispielen für Softwarepatente aufgerufen. Die Leser sollen Beispiele für preisgekrönte oder mutmaßlich besonders »wertvolle« Softwarepatente einzureichen, über die dann in einem der folgenden Monate abgestimmt werden kann. Durch die Kombination von Negativ- und Positivbeispielen mit ansonsten bewusst zufällig ausgewählten Softwarepatenten will die Kampagne das gesamte Spektrum der vom Europäischen Patentamt erteilten Softwarepatente beleuchten.

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