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Do, 8. März 2001, 00:00

Linux in der Schule

In den Betrachtungen, warum Linux oder auch andere freie Unices wie Free/Open/NetBSD, in der Schule eingesetzt werden sollten, überwiegen normalerweise die technischen und finanziellen Aspekte. Auf diese soll im weiteren Verlauf nur kurz eingegangen werden. Ein anderer wichtiger Aspekt wird meines Erachtens viel zu wenig betrachtet, nämlich die pädagogische Komponente des Einsatzes von freier Software.

Rechtsschutz für Software und andere technische Güter

Um diesen Aspekt würdigen zu können, sind zunächst ein paar grundsätzliche Überlegungen zu freier Software nötig. Normalerweise ist Software durch das Urheberrecht geschützt, und der Ersteller, der Zeit in diese Software investiert hat, hat so die Chance, für seine Mühe mittels Lizenzgebühren oder Verkauf der Software entschädigt zu werden. Dies fügt sich auch in unser Wirtschaftssystem ein, in dem jeder für seine Leistung honoriert werden soll und niemand die Leistung eines anderen einfach wegnehmen darf. Allerdings ist zu beachten, daß gewisse Dinge, vor allem wissenschaftliche Erkenntnisse, nicht monopolisierbar sind.

Vergleichen wir nun den Schutz von Software mit dem sonstigen gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere dem Patent- und Gebrauchsmusterschutz. Der Patentschutz wurde genau zu diesem Zweck geschaffen, nämlich die schöpferischen Leistungen einzelner, seien es Firmen oder Einzelpersonen, zu schützen und dem Erfinder die Möglichkeit zu geben, für eine bestimmte Zeit eventuelle Erträge aus der Erfindung zu erzielen. Eine weiterer Zweck des Patentwesens ist die Veröffentlichung von technischem Wissen. Jede Patentschrift wird offengelegt und kann von jedem eingesehen werden. Dadurch werden einerseits doppelte Entwicklungen vermieden und andererseits muß der Erfinder seine Erkenntnisse nicht geheimhalten, da er für eine gewisse Zeit das alleinige Nutzungsrecht für seine Erfindung haben kann.

Dieser Aspekt wird von der Industrie natürlich nicht allzusehr betont, aber im Prinzip ist es möglich, daß jeder sich über den Inhalt von ca. 30 Millionen Patentschriften in einer Datenbank informiert und so seine eigenen technischen Kenntnisse verbessert.

Und da sind wir auch schon bei einem wichtigen Unterschied, das Patent muß zum einen angemeldet werden, zum anderen ist jedes Jahr eine Gebühr zu entrichten, die bis zum Ende der Laufzeit stetig ansteigt. Der Gesetzgeber hat nämlich berücksichtigt, daß Erfindungen, die lange Zeit nur von einem benutzt werden dürfen, den technischen Fortschritt aufhalten, und hat so versucht, einen Kompromiß zwischen dem berechtigten Interesse des Erfinders und dem Interesse der Gemeinschaft zu finden.

Weiterhin sind Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden vom Patentschutz ausgenommen.

Hier überwiegt die Absicht des Gesetzgebers, den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt nicht aufzuhalten, vor dem Schutzinteresse des Entdeckers.

Das gesamte Patentrecht versucht also den Spagat zwischen dem Schutz der schöpferischen Leistung des Einzelnen und dem Bestreben, das Wissen der gesamten Menschheit zur Verfügung zu stellen.

Im Urheberrecht ist das nun anders. Ab einer gewissen Schöpfungshöhe genießt das Werk automatisch Urheberrecht, und zwar bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§64 UrhG).

Dabei gilt (noch) nur die konkrete Ausformung des Programms als schutzwürdig, nicht der Algorithmus selbst. D.h. wenn ich mir ein Programm ansehe und einem anderen schildere, wie es mit welchem Ergebnis auf welche Eingabe reagiert und dieser schreibt ein äquivalentes Programm, so unterliegt dieses Programm nicht mehr dem Urheberrecht des ursprünglichen Autors (Clean Room-Entwicklung). Allerdings gibt es allmählich auch in Europa Bestrebungen, die US-Praxis, in der wesentlich mehr monopolisierbar ist, zu übernehmen.

Das heißt, der Schutz von Software reicht eigentlich weiter als der anderer, materieller, Erfindungen und ist leichter und kostengünstiger zu erreichen, obwohl die Softwareentwicklung wesentlich näher an einer nicht schützbaren mathematischen Methode liegt, als beispielsweise ein neues Uhrwerk.

Dabei braucht man gar nicht nur an mathematische Modelle zu denken. Software ist nun die konkrete Lösung bestimmter Probleme. Zerlegt man nun größere Probleme hinreichend, so kommt man zu universellen Problemstellungen, die in einer Vielzahl von Programmen verwendet werden können. So ist die effektive Lösung des Hinterschneidungsproblems in Spielen, CAD, oder Visualisierungssoftware verwendbar. Vielleicht wird es auch in absehbarer Zeit eine dreidimensional aufgebaute Bedienoberfläche geben, die dann ebenfalls derartige Algorithmen benötigt. Das heißt, Software kommt wissenschaftlicher Erkenntnis an sich wesentlich näher als beispielsweise die Herstellung bestimmter Molekülverbindungen.

Durch ein weitgehendes Verbot von Reverse-Engeneering ist es auch z.B. nicht erlaubt, selbst Verbesserungen an der Software vorzunehmen. So könnte ich mit dem oben erwähnten Uhrwerk zu jedem Uhrmacher gehen und mir Zeiger mit größerer Leuchtkraft für die Nacht montieren lassen. Ein Austausch von Icons in einer Standardsoftware ist hingegen nicht erlaubt.

Auch ist der private Nachbau von Patenten erlaubt. Wenn es hingegen nach manchen Softwareherstellern ginge, so dürfte ich nicht einmal entscheiden, auf welchem Rechner ich die Software installiere.

Das heißt, der Nutzer von Software begibt sich völlig in die Hand des Herstellers, er hat nur die Möglichkeit, Veränderungen zur Herstellung der Kompatibilität mit anderer Software vorzunehmen, doch scheitert dies in der Praxis regelmäßig am Fehlen des Quellcodes.

Man kann nun dagegen einwenden: »Was soll jetzt daran schlecht sein, wenn die Software nichts taugt, verkauft sie sich nicht. Wenn bestimmte Dinge von genügend Benutzern gewünscht werden, werden sie schon eingebaut werden. Der Markt regelt das schon.«

Der Markt regelt das schon, wenn genügend Leute für eine zusätzliche Funktion bezahlen wollen. Aber wenn nur eine kleine Minderheit das will, oder es sehr dringend gebraucht wird, sieht es schon schlechter aus. Im Prinzip reicht es, wenn der Hersteller der Software keine Lust hat. Die einzige Möglichkeit, die dann noch bleibt, ist, das Programm komplett neu zu schreiben.

Die Einflußmöglichkeiten der Benutzer beschränken sich darauf, mit Geld, u.U. mit sehr viel Geld, zu wedeln. Insbesondere bei Software, die eine weltweite Verbreitung hat, kann der Hersteller es sich leisten, einige Kundenkreise und deren Wünsche zu ignorieren, da auch so ausreichend Geld verdient wird.

Eben diese Einschränkung der Einflußmöglichkeiten auf Bezahlung halte ich für schlecht. Es sind bei uns Tendenzen zu beobachten, daß sich immer mehr die Einschätzung durchsetzt, alles ließe sich mit Geld regeln. Und daraus resultierend, daß sich ohne Geld nichts mehr regeln ließe. Sicherlich ist Geld gemünzte Freiheit, doch viele Dinge lassen sich mit Geld eben nur ungenügend regeln. Vielfach wäre ein persönlicher Einsatz wesentlich hilfreicher und vielleicht manchmal auch für den Helfer selbst befriedigender.

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