Login
Newsletter
Werbung

So, 4. März 2001, 00:00

Editorial: Warum mir Nutella nicht mehr schmeckt

Ferrero Deutschland geht gegen die Halter von Domainnamen, welche die Bezeichnung »gnutella« enthalten, mit der Behauptung, deren Ähnlichkeit zu »Nutella« würde diese Marke beeinträchtigen, gerichtlich vor, wobei bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde.

mit besonderem Dank an Matthias Kabel
und Andrea Holly

1. März 2001

Dieses Dokument steht unter der GNU Free Documentation License1.

Ferrero Deutschland geht gegen die Halter von Domainnamen, welche die Bezeichnung gnutella enthalten, mit der Behauptung, deren Ähnlichkeit zu Nutella2 würde diese Marke beeinträchtigen, gerichtlich vor, wobei bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde. Die Anwälte des Süßwarenkonzerns verwiesen dabei auch auf laufende Ermittlungen des bayrischen Landeskriminalamtes und bezeichneten die Nutzer des Filesharingdienstes gnutella als "virtuelles Konglomerat aus Urheberrechtspiraten und Kinderpornofreunden."3

Lange Nächte vor dem Computer. Und dann ein Glas Milch, Weissbrot und eben Nutella. Dann geht's wieder für ein paar Stunden. Oder ein Frühstück zu zweit, frisch verliebt und wenn mich etwas von dem neuen, bitteren Beigeschmack ablenken kann, dann ist es nur ihr Lachen. Ob sie Nusspli4 mag?

Dass dem bayrischen Landeskriminalamt einmal mehr die Lederhosen näher sind als der Laptop ist eine Sache; auf das offenbar noch immer fehlende Verständnis mancher Behörden oder Richter für Funktionsweise und Mechanismen neuer Medien kann hier nicht näher eingegangen werden5. Dass aber die Rechtsvertreter von Ferrero glauben, schon die Tatsache blosser Ermittlungen in den Status einer rechtskräftigen Entscheidung erheben zu dürfen, ist etwas anderes. Und dass dann auch noch Millionen von Nutzern - die lediglich jene Rechte ausüben, die ihnen in europäischen Ländern etwa durch den § 53 deutsches UrhG, die §§ 41 ff österreichisches UrhG oder die Artikel 65 ff des italienischen Diritto d'Autore sowie international durch das in der Berner Konvention anerkannte Principle of Fair Use garantiert werden - als "virtuelles Konglomerat aus Urheberrechtspiraten und Kinderpornofreunden" diffamiert werden, ist echte Rufschädigung.

Eine kurze Recherche bei Sourceforge6, der Anlaufstelle für freie Software überhaupt, ergibt alleine acht Projekte, die Software für das gnutella-Protokoll bearbeiten. Die Entwicklung derartiger Programme ist eine Aufgabe, die grosses technisches Verständnis und organisatorisches Geschick beweist. Eine Tätigkeit, auf die man vor den unsachlichen und unzutreffenden Aussagen der Brotaufstrich-Anwälte noch voller Stolz in Bewerbungsschreiben und Lebenslauf verweisen durfte. Nun könnten sie, dank jener ungerechtfertigten Angriffe, von einem potentiellen Arbeitgeber als ein Eingeständnis kriminellen Handelns missverstanden werden.

Ausserdem ist dieses Pauschal-Vorurteil auch geeignet, das wirtschaftliche Fortkommen von gnutella als Filesharing-Dienst zu behindern. Denn wie der Napster/Bertelsmann-Deal zeigt, sind solche Services im Prinzip bestens geeignet, Investitionen anzuziehen. Zwar ist das gnutella-Projekt definitiv nicht kommerziell orientiert, handelt also ohne Gewinnerzielungsabsicht und die echte Verfolgung von Marktinteressen scheint im Gegensatz zu Napster, aufgrund der viel dezentraleren Struktur, kaum möglich (was, nebenbei bemerkt, auch in allfälligen markenrechtlichen Erwägungen eines Gerichts Berücksichtigung finden sollte - dazu jedoch später). Doch auch oder gerade non-profit Organisationen können z.B. durch Bannerwerbung oft sehr effektiv gerade jene Einnahmen erzielen, die ihr Tätigsein erleichtern oder erst ermöglichen. Bekehrte "Piraten" lassen sich ja noch vermarkten, aber Kinderschänder?

Dass der Piraterievorwurf im Lichte europäischen Urheberrechts kaum haltbar ist7, wurde bereits oben erwähnt. Auch dass momentan die Einführung einer Urheberrechtsabgabe auf digitale Datenträger diskutiert wird, kann daran nichts ändern - die Anfertigung privater Kopien und deren Weitergabe im Freundeskreis ist nach geltendem Recht legal und gerade die Diskussion um eine solche Abgabe zeigt, dass die Verhinderung von Filesharing als solchem - das von Fachleuten im Übrigen als die Zukunft der Informationstechnologie gesehen wird - nicht politisches Ziel sein kann und darf.

Eine gesonderte Anmerkung sei allerdings noch zu den "Kinderpornofreunden" gestattet. Fragwürdige und abzulehnende Inhalte wie Nazipropaganda, Terroranleitungen oder eben Kinderpornographie sind weder ein Problem von gnutella im Speziellen, noch des Internet im Allgemeinen. Sie sind ein Problem unsererer Gesellschaft. Ein Vergleich: Bekanntermassen ist es technisch möglich, aus dem Blut geschlachteter Rinder und Schweine ein Proteinkonzentrat zu erzeugen. Dieses könnte wiederum in der Schokoladenherstellung genutzt werden8, und es darf angenommen werden, dass die Verwendung eines solchen Abfallproduktes wesentlich kostengünstiger wäre als die von reinem Milcheiweiss oder Kakaomasse. Wäre also die Aussage Nuttella wird aus Rinderblut gemacht zulässig? Natürlich nicht9. Die Firma Ferrero würde sich dadurch genauso angegriffen fühlen, wie ich und jeder andere unschuldige gnutella-user, der als Kinderpornofreund verunglimpft wird. Genau das ist es aber, was die Anwälte von Ferrero tun.

Inhalte werden durch Medien übermittelt. Das Internet bietet durch seine Offenheit, d.h. den weltweiten, kostengünstiger Zugang zu Informationen und die gleichzeitig mögliche Anonymität völlig neue Möglichkeiten gegenüber herkömmlichen Medien. Im Jugoslawienkrieg war der dortigen Bevölkerung zum Teil nur über das Internet der Zugang zu objektiver Information möglich und die Weltöffentlichkeit konnte auf demselben Weg Zeuge der wahren Geschehnisse werden. Ähnliches gilt für alle Kriegsschauplätze oder Diktaturen dieser Welt.

Die Schattenseite dieser positiven Entwicklung ist, dass die Möglichkeit der Nutzung dieser offenen und anonymen Informationskanäle prinzipiell auch dunklen Subjekten offensteht. Nur ein paar objektive Feststellungen: Die Firma Ferrero profitiert von der Offenheit des Internet (hat eine website10, auf der sie Werbung betreibt) und nützt gleichzeitig dessen Anonymität (auf der website ist kein Impressum zu finden). Nun ist dieses Unternehmen aber keine unterdrückte Minderheit, keine unterlegene Partei in einem blutigen Konflikt, kein Opfer ethnischer Säuberungen sondern der drittgrösste Süsswarenhersteller der Welt - wodurch also lässt sich die Anonymität in diesem Fall rechtfertigen, welche Repressalien hat der Konzern zu fürchten? Und doch bedient sich Ferrero derselben Mechanismen für seine Werbung, wie Kinderschänder für ihren Schweinekram - Der verlockenden Kombination aus Offenheit und Anonymität ...

Kommentare (Insgesamt: 0 )
Pro-Linux
Pro-Linux @Facebook
Neue Nachrichten
Werbung