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Mo, 5. März 2018, 13:01

Gesellschaft::Politik/Recht

Vor Gericht: GPL-Verstoß in der Unterhaltungselektronik

In dieser Woche geht ein Verfahren in zweiter Instanz vor das Oberverwaltungsgericht NRW, dass sich mit einer GPL-Verletzung in der Unterhaltungselektronik auseinandersetzen muss.

Mirko Lindner (demon)

Die Kontrahenten des am 7.März vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster anhängigen Verfahrens sind Mike Decker, Geschäftsführer der Firma Geniatech Europe aus Herzogenrath und der ehemalige Kernel-Entwickler Patrick McHardy. Der Entwickler ist mit seinen Methoden nicht unumstritten. Software Freedom Conservancy wirft ihm vor, auf eigene Faust Verfahren wegen GPL-Verstößen zur eigenen Bereicherung anzustrengen.

Im vorliegenden Fall liegt der Verstoß gegen die GPLv2 schon eine Weile zurück und wird vom Beklagten Mike Decker auch zugegeben. Decker hatte in den von ihm vertriebenen Satellitenempfängern eine abgewandelte Version von Linux verbreitet, ohne den Quellcode seiner Änderungen offen zu legen. In seiner Einlassung weist Decker darauf hin, das es schwierig sei, die GPL in allen Punkten einzuhalten. Im Wiederholungsfall droht Decker ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise sechs Monate Haft. Dieses Urteil hatte McHardy vor dem Verwaltungsgericht Köln erstritten.

Dass der Fall jetzt in zweiter Instanz fortgesetzt wird, liegt wohl daran, dass, wie Hardy sagt, er auf sein Angebot eines außergerichtlichen Vergleichs nie eine Antwort erhalten habe. Geniatech-Chef Decker will das Verfahren nun durchziehen, um solche Klagen künftig zu erschweren.

Patrick McHardy hatte rund zehn Jahre am Kernel gearbeitet und war im Netfilter-Team aktiv. Unter anderem hat er nftables maßgeblich mitentwickelt. Als seine Methoden von Abmahnungen und Klagen bekannt wurden, wurde er aus dem Netfilter-Team hinausgeworfen. McHardy selbst weist die Vorwürfe der persönlichen Bereicherung zurück.

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