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Fr, 22. Mai 2020, 08:12

Gemeinschaft::Organisationen

Patentklage gegen die Gnome-Foundation beigelegt

Der Patentstreit zwischen der Gnome-Foundation und Rothschild Patent Imaging über die Open-Source-Software Shotwell wurde zugunsten der Foundation beigelegt.

Gnome

Im September 2019 verklagte der texanische Patenttroll Rothschild Patent Imaging (RPI) die Gnome-Foundation wegen einer angeblichen Patentverletzung durch die Fotoverwaltung Shotwell. RPI hatte das US-Patent 9,936,086 auf die Übertragung von Bildern über eine Funkverbindung erhalten, worauf sich die Klage gegen die Gnome-Foundation stützte, in der RPI Patentgebühren und Schadensersatz in hoher fünfstelliger Summe forderte. Die Gnome Foundation wehrte sich gegen die Vorwürfe und wurde dabei »pro bono« von der Kanzlei Shearman & Sterling LLP vertreten. Die Kanzlei hatte drei Klageerwiderungen eingereicht: Einen Antrag auf vollständige Abweisung der Klage, eine Antwort auf die Klage und eine Gegenklage.

Jetzt vermeldet die Gnome Foundation im Blog der Organisation die Beilegung des Rechtsstreits. Dort heißt es, die Foundation sei entlastet und habe die Zusicherung erhalten, künftig nicht mehr von RPI wegen Patentverletzungen verklagt zu werden. Das gelte »für jede Software, die unter einer bestehenden, von der Open Source Initiative genehmigten Lizenz (und nachfolgenden Versionen davon) veröffentlicht wird«.

Neil McGovern, Direktor der GNOME Foundation, zeigte sich erfreut, dass der Fall in diesem Sinne abgeschlossen werden konnte. Damit werde in Zukunft mehr Sicherheit für alle freie und quelloffene Software gewährleistet, so McGovern. Die Gnome Foundation hatte breite Unterstützung sowohl bei einer Spendensammlung als auch bei der Vorbereitung des Verfahrens erhalten.

So hatte etwa Software Freedom Conservancy, die die Rechte am Shotwell-Code hält und das Open Invention Network (OIN) Solidarität bekundet und nach Präzedenzfällen gesucht, die die Klage schwächen würden. Dabei kam zutage, dass Patenttroll RPI in den vergangenen sechs Jahren bereits 714 Patentklagen eingereicht hatte, die neben Firmen auch Stiftungen, Vereine und Einzelpersonen betrafen. RPI bot dabei im Vorfeld stets eine außergerichtliche Einigung an, die weit unter dem Streitwert und den zu erwartenden Verfahrenskosten lag.

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