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Thema: Kurzvorstellung: elementary OS

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von SebastianB am Fr, 21. März 2014 um 12:38 #

So einfach ist das nicht für Apple. Einen amerikanischen mitbewerber oder hoster verklagen ist eine sache, ein opensource projekt das gott weiss wo gehostet wird eine völlig andere. Da wär viel zu klären:

1. Welches gericht in welchem land ist zuständig?
2. Geht man gegen hoster, programmierer oder künstler vor?
3. Geht es um patente, geschmacksmuster oder markenrecht?

etc pp.

Das ist alles mehr als schwierig, ist ja nicht so als ob amerikanisches recht weltweit gilt, selbst wenn soetwas illegal wäre in den US, heist das noch lange nicht das apple dagegen vorgehen kann.

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    Von gustl am Sa, 22. März 2014 um 12:47 #

    Das ist alle brutal einfach.

    Nachdem sich das freie Projekt keine Anwälte leisten kann, müssen sie sich wohl oder übel selbst verteidigen, und da kann schon ein "richtig" gewählter Klagsort eine zu hohe Hürde sein, als dass sich das für das freie Projekt ausgeht.

    Sollte es für ein Großunternehmen nötig werden, einer Veröffentlichung von ähnlich aussehenden Betriebssystemen die Stopptafel aufzustellen, dann können die das sehr einfach bewerkstelligen. Unsere verkorksten Markenrechte, Urheberrechte und Patentrechte sorgen sehr effizient für die Erpressbarkeit der Kleinen (gilt auch für kleine Unternehmen und CS Software).

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