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Do, 18. Juli 2019, 15:00

Debian GNU/Linux 10.0 »Buster«

Video in Firefox

Hans-Joachim Baader

Video in Firefox

Multimedia

GStreamer 1.14 und PulseAudio 12.2 werden standardmäßig installiert. Es mag viele Benutzer überraschen, dass Debian seit einiger Zeit Codecs für alle populären Multimediaformate mitliefert und somit ohne jede Umstände, die man in manch anderen Distributionen hat, über vollständige Multimedia-Unterstützung verfügt. Somit laufen unter Debian MP3 und alle Videoformate ohne Zutun, auch Flash-Videos. Es dürfte bekannt sein, dass das einzige Problem dieser Codecs ist, dass sie von Softwarepatenten betroffen sind. Dies gilt hauptsächlich für die USA und Japan, in geringerem Maße aber auch für die EU. Debian fürchtet jedoch nicht, jemals verklagt zu werden. Anwender von Debian, die hohe Gewinne erwirtschaften, sollten jedoch Vorsicht walten lassen und genau prüfen, inwieweit sie vom Open Invention Network oder anderen Initiativen vor Patentklagen geschützt sind, denn Debian selbst kann keinen Schutz bieten.

Das Thema Flash kann man mittlerweile ganz entspannt sehen. Neuentwicklungen mit Flash sind verpönt, und die Zahl der Webseiten, die Flash einsetzen, sinkt. Das heißt aber natürlich nicht, dass alle Flash-Videos jetzt einfach so verschwinden. Es wird sicher noch viele Jahre lang Flash-Videos im Web geben. Während die proprietären Webbrowser meist einen eingebauten Flash-Player mitbringen, liefert Debian die freien Webbrowser ohne Flash-Plugin aus. Da aber zum Beispiel Firefox über GStreamer alles abspielen kann, wofür Plugins installiert sind, also auch Flash, ist es auch meist nicht nötig. Wenn eine Webseite explizit das Adobe-Flash-Plugin benötigt, kann man es manuell installieren. Ein Paket »flashplugin-installer« wie Ubuntu liefert Debian allerdings nicht.

Das Debian Multimedia-Projekt deb-multimedia.org ist in vielen Fällen nicht mehr nötig. Eine Ausnahme ist das Abspielen von verschlüsselten DVDs. Die benötigte Bibliothek libdvdcss2 kann Debian nicht mitliefern, man findet sie aber beim Debian Multimedia-Projekt oder auf VideoLAN.org.

Unter KDE ist zum Abspielen von Audio kein Standard-Player definiert. Amarok ist gar nicht installiert, stattdessen steht die Jukebox JuK bereit. Videos werden mit Dragonplayer abgespielt. Dragonplayer ist zwar in der Lage, Videos korrekt abzuspielen, aber viel Funktionalität bietet er nicht. Daher ist es zu empfehlen, auf andere Videoplayer auszuweichen, meine Favoriten sind smplayer, VLC, Xine und MPV.

Paketverwaltung

Kategorie in Gnome-Software

Hans-Joachim Baader

Kategorie in Gnome-Software

Debian setzt auf PackageKit, das mit der eigenen Paketverwaltung Apt zusammenarbeitet. Unter Gnome und KDE wird mindestens einmal pro Woche automatisch geprüft, ob Software-Updates vorliegen, und das Vorhandensein von Updates angezeigt. Bei der grafischen Paketverwaltung kommt auch bei Debian standardmäßig Gnome Software zum Einsatz, unter KDE ist es Plasma Discover. Merkwürdigerweise ist unter KDE weiter auch Apper vorinstalliert.

Debians Paket-Updates sind erfahrungsgemäß durch das Ausbleiben von Überraschungen gekennzeichnet. Ferner kommen Updates sehr sparsam zum Einsatz. Wo beispielsweise Fedora und Ubuntu binnen weniger Wochen nach der Veröffentlichung tatsächlich hunderte von Updates produzieren, sind es bei Debian - zugegebenermaßen noch keine zwei Wochen nach der Veröffentlichung - für meine Paketauswahl gerade mal 34, und das auch nur, weil aufgrund zweier neu entdeckter Sicherheitslücken alle LibreOffice-Pakete aktualisiert werden mussten. Neue Programmversionen bringt Debian während des Lebenszyklus der Distribution normalerweise nicht. Die Benutzer müssen selbst entscheiden, wie sie damit umgehen.

Plasma Discover mit Updates

Hans-Joachim Baader

Plasma Discover mit Updates

Plasma Discover und Apper

Hans-Joachim Baader

Plasma Discover und Apper

Es werden nur Sicherheitslücken und kritische Fehler korrigiert. Ausnahmen sind lediglich Programme, die von den Originalprojekten nur mangelhaft gepflegt werden, vor allem Firefox und Chrome. Weitere schwerwiegende Fehler werden nach Möglichkeit im Rahmen der kleinen Distributions-Updates behoben, die alle paar Monate stattfinden. Wahrscheinlich wird es bereits in einem Monat Debian 10.1 geben.

Die meisten Benutzer können mit dem stabilen Distributionszweig auskommen, in den man in Einzelfällen bei Bedarf Aktualisierungen einbaut, vorzugsweise über das Backports-Repositorium, notfalls auch über Debian Testing oder Unstable. Dies minimiert den Wartungsaufwand. Andere Möglichkeiten sind das Einbinden von externen Repositorien, das Importieren von Paketen in anderen Formaten mit alien, das Compilieren von Hand und das Bauen von eigenen Paketen. Dies ist sicher keine vollständige Aufzählung. Wer Software von Hand compiliert, wird das Programm checkinstall wahrscheinlich nützlich finden, das die Software als minimales Debian-Paket installiert.

Fazit

Wie schon bei früheren Versionen festzustellen war, ist auch Debian 10 nahezu komplett frei von Überraschungen. Die Aktualisierung von Debian 9 auf 10 dürfte in den meisten Fällen problemlos sein, erfordert nur in wenigen Fällen Anpassungen der Konfigurationsdateien und bringt das System auf einen ausreichend aktuellen Stand. Im Wesentlichen das gleiche konnte man auch schon vom Übergang von Debian 8 auf 9 sagen.

Debian darf sich gern weiter das »universelle Betriebssystem« nennen. Es übertrifft alle andere Distributionen in einem oder mehreren der folgenden Punkte: Zahl der unterstützten Architekturen, Einsetzbarkeit in den verschiedensten Bereichen (sei es als Desktop-, Laptop- oder Server-System, als Cloud-Server oder auch als Betriebssystem für Smartphones oder NAS-Geräte), Flexibilität der Installation, Lieferumfang und Dokumentation.

Nicht zu vergessen sind die zahlreichen von Debian abgeleiteten Distributionen, die zum Teil mehr Nutzung erfahren als Debian selbst. Für alle diese ist Debian unverzichtbar.

  • Das Werk darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes müssen unter den gleichen Bedingungen weitergegeben werden. Der Name des Autors/Rechteinhabers muss in der von ihm festgelegten Weise genannt werden.

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