Login
Newsletter
Werbung

Mi, 25. Juni 2003, 00:00

Die geplante Einführung von Software-Patenten und ihre Auswirkungen

Von strategischer Nutzung von Patenten spricht man, wenn ein Patent erworben wird, um die Konkurrenz an der Verwendung einer Erfindung zu hindern, ohne sie selbst zu nutzen. Unerwünschte Exzesse dieser Strategie könnten besonders bei Software-Patenten auftreten. Schon die Drohung einer Klage wegen Patentverletzung könnte die Konkurrenz abhalten. Selbst wenn der Beklagte vor Gericht siegreich sein sollte, kann der finanzielle Aufwand und Zeitverlust erheblich sein. So werden Patente erworben, die nur dem Zweck dienen, im Bedarfsfall ein Tauschobjekt zu besitzen. Da es keine Pflicht für Patentinhaber gibt, Lizenzen zu erteilen, kann dies der einzige Weg sein, um zu einer Lizenz für ein bestimmtes Patent zu kommen. Eine defensive Strategie kann es auch sein, Erfindungen offenzulegen, um Patentanmeldungen zu verhindern. Doch auch hierfür kann mehr Aufwand nötig sein, als sich ein kleines Unternehmen leisten kann. Dies alles kann zu einer Benachteiligung von KMUs und einer Konzentration in der Software-Industrie führen.

Patente auf Geschäftsmethoden werden in den USA regelmäßig erteilt und in Europa gelegentlich. Doch in Europa stößt diese Praxis auf weitgehende Ablehnung, und auch in den USA bestehen erhebliche Zweifel an ihrem Nutzen.

KMUs gelten als innovativer als größere Unternehmen. Befürworter des Patentsystems gehen von der Annahme aus, daß Patente auch KMUs nützen würden. Doch das ist nicht bewiesen. Patente können sogar sehr negative Auswirkungen auf KMUs haben. Die Entwicklung kann durch von anderen (großen) Unternehmen gehaltenen Patenten blockiert werden. Die Verteidigung gegen Patente kann zu teuer und zeitaufwendig werden. Dies gilt auch für triviale Patente, gegen die ein eventuelles Gerichtsverfahren gewonnen werden könnte. Für die Software-Entwickler ist der Schutz durch Copyright wahrscheinlich ausreichend, was Software-Patente unnötig macht.

Open-Source-Projekte könnten ebenfalls sehr unter Software-Patenten leiden. Da der Quellcode offen ist, sind unabsichtliche Patentverletzungen leicht nachzuweisen. Durch die hohe Zahl von Software- Patenten, insbesondere auch trivialen Patenten, hat niemand die Möglichkeit, sich im Vorfeld abzusichern. Selbst wenn triviale Patente eliminiert würden, könnten hohe Kosten durch Gerichtsverfahren entstehen. Inhaber von Patenten könnten außerdem die Vergabe von Lizenzen verweigern, selbst wenn die Open-Source-Entwickler Lizenzkosten zu zahlen bereit wären. Hersteller kommerzieller Software können Open Source als Konkurrenz oder gar als Bedrohung sehen. Auf der anderen Seite hängt die IT-Industrie in hohem Maße von Open-Source-Software ab, so daß diese Bedrohung nicht vernachlässigt werden kann.

Somit ist, was Software angeht, mit mehr negativen Folgen zu rechnen als bei anderen Erfindungen. Es gibt aber keine überzeugenden Gründe, jede Software von der Patentierbarkeit auszuschließen. Dann ist aber die Frage zu stellen, wo man die Grenze zieht. Dies ist ein fast unlösbares Problem. Auf jeden Fall müssen aber triviale Patente wirksam ausgeschlossen werden.

Zur vorgeschlagenen Direktive: Wie auch die Befürworter eingestehen müssen, gibt es keine überzeugenden Argumente für Software-Patente. Es gibt aber eine Reihe von Bedenken, von denen keines in überzeugender Weise ausgeräumt werden kann. Doch jeder Mangel an überzeugenden Argumenten wird von der Kommission als Argument für Software-Patente gesehen. Die Kommission hält die Zurückhaltung von KMUs bei Patenten für einen Mangel an Aufklärung. In Wirklichkeit ist es wohl eher eine wohlüberlegte Entscheidung. Die Kriterien für Patentierbarkeit, besonders die Forderung nach einer "technischen" Innovation, sind nicht definiert, so daß sie der Patentierbarkeit kaum Grenzen setzen. Das Problem der trivialen Patente, die das gesamte Patentsystem destabilisieren, wird überhaupt nicht angegangen. Daher wird die Direktive ihr Ziel, die Rechtssicherheit zu verbessern, verfehlen.

Die Kriterien für Software, die patentierbar ist, sind offenbar sehr schwierig zu fassen. Die in Europa traditionelle Einschränkung auf "technische" Beiträge stellt kein brauchbares Kriterium mehr dar. Es scheint auf jeden Fall sinnvoll, unerwünschte Dinge, z.B. Geschäftsmethoden, explizit auszuschließen. Ferner muß sichergestellt sein, daß triviale Erfindungen nicht patentierbar sind. Ansonsten wäre kein Unterschied in den Ansprüchen von Patent und Copyright auszumachen. Ein Patent muß also eine gewisse, ausreichend hohe Erfindungshöhe aufweisen. Die Frage ist, wer diese angemessen beurteilen kann. Ein Teil der Lösung könnte sein, bei Patentverletzungen oder Einsprüchen die Last des Beweises für den Verteidiger zu verringern.

Als Alternative zu Patenten und Copyright gibt es in einigen Ländern eine Art Leichtgewicht-Patent oder Registrierungspatent. Diese Patente werden ungeprüft vergeben, sind daher billiger und auch nur für kürzere Zeit (z.B. 6 Jahre) gültig. Ihre Gültigkeit kann im Streitfall aber erst vor Gericht geklärt werden. Es fehlt also an Rechtssicherheit. Für Software ist dieser Weg nicht praktikabel.

Als Mittel gegen strategische Patente können verpflichtende Lizenzen in Erwägung gezogen werden, die bisher nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kamen.

Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten und Risiken in Patentverfahren könnten sein: eine Versicherung oder ein Fonds, in den Patentanmelder einzahlen müßten. Dies sollte eingehender studiert werden, kann jedoch nicht als Ersatz für notwendige Reformen gesehen werden. Ferner könnte die Möglichkeit geschaffen werden, Patentverfahren außergerichtlich über eine Art Schiedsstelle zu regeln. Doch das ist Spekulation.

Kommentare (Insgesamt: 0 )
Pro-Linux
Pro-Linux @Facebook
Neue Nachrichten
Werbung