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Thema: OpenSuse 11.2

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von W.Patscher am Mo, 1. Februar 2010 um 09:32 #

ein sehr schoenes Betriebssystem,wenn die kleinen, elenden Fehlerchen nicht wären wie z.Bsp. die Monitor-Auflösung-Positionserkennung(Sax2),die nicht durchgängigeTastatursprache(DEsktop-Terminal),ein ratloser User,wenn der Rechner abstürzt und der Bildschirm schwarz leuchtet und die vielen nicht erkannten devices(Kamera,Scanner,webcam,wlan adapter,deren Nachinstallationen so mühsam sind,wenn man sich wie ich als Halbgebildeter in Sachen Linux in ein Betriebssystem der Oberklasse begibt. "Never touch a running system" gilt immer noch,nur der Weg bis dahin ist immer noch weit.:roll:

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Von fabdo am Do, 8. April 2010 um 13:54 #

also ich habe schon einige linux-versionen ausprobiert (ubuntu, kubuntu, Mint, Fedora, Mandriva, sidux und eben auch suse) und muss einfach sagen, das ich persönlich am besten mit suse klar komme. alles geht direkt. und yast möchte ich nicht missen.

vorallem die einfach verwaltung und einbindung (packman/nvidia/usw.) der repositories. das finde ich ein riesen plus. man findet sich sofort zurecht und muss nicht erst x-internet-seiten durchlesen um nach anleitungen zu suchen. vorallem wenn man einfach neues versionen z.b. von mozilla haben möchte.

ich test zwar die andere distros immer wieder, aber keine konnte mich bis heute zum wechseln überzeugen.

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    Von zxy am Do, 8. April 2010 um 14:14 #

    "vorallem die einfach verwaltung und einbindung (packman/nvidia/usw.) der repositories. das finde ich ein riesen plus."

    In manchen Ländern ist diese leichte Einbindbarkeit externer Repositorien eine juristisch recht heiße Angelegenheit.
    So bietet OpenSuse über das VideoLAN-Repo letztendlich z.B. einen sehr einfachen, bequemen Zugriff auf diejenige freie Multimediabibliothek, die das Abspielen verschlüsselter Film-DVDs erlaubt.
    Das könnte man womöglich auch als aktive Unterstützung zur Urheberrechtsverletzung ansehen (natürlich je nach nationaler Gesetzeslage).

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