Unser Untergang

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chrm

Unser Untergang

#1 Post by chrm »

Aus dem ARD-Ticker:

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US-Gericht nicht zuständig für Guantanámo-Häftlinge


Nach der Entscheidung einer amerikanischen Bundesrichterin haben die gefangenen Kämpfer der Al Kaida und der Taliban auf Kuba kein Recht auf einen Prozess vor einem US-Gericht. Richterin Colleen Kollar-Kotelly erklärte, die 600 Häftlinge auf dem Militärstützpunkt Guantánamo hielten sich nicht in den USA auf. Sie fielen daher nicht unter die Gerichtsbarkeit der amerikanischen Bundesgerichte.


Angehörige scheitern mit Klage


Die Familien von drei Gefangenen hatten sich an Anwälte in den USA gewandt und die Regierung von US-Präsident George W. Bush verklagt. Sie verlangten, die Häftlinge müssten ihren Fall einem Bundesrichter vortragen dürfen. Kollar-Kotelly wies dabei auch das Argument der Anwälte zurück, den Männern müssten die gleichen Rechte eingeräumt werden die kubanischen Staatsbürgern, die in den USA um politisches Asyl gebeten hätten. Die Richterin verwies darauf, dass gegen die Häftlinge keine Anklage erhoben worden sei. Sie hätten daher auch keinen Anspruch auf einen Prozess.


"Unrechtmäßige Kämpfer" rechtlos


Die US-Regierung verweigert den Gefangenen in Guantánamo auf Kuba den Status und die Rechte von Kriegsgefangenen; stattdessen bezeichnet sie sie als "unrechtmäßige Kämpfer". Das Rote Kreuz und andere Hilfsorganisationen kritisieren die USA wegen der Haftbedingungen und fordern die Achtung internationalen Rechts.
+++ +++ +++ +++ +++ +++ +++

Ich weiss nicht, wie es Euch beim lesen dieser Zeilen zu Mute ist, aber ich denke, wenn sich nicht bald ein Gegenpol zu den USA aufbaut (Wirtschaftlich/Militärich) dann werden wir alle mit diesen Fanatikern untergehen. Erschreckend find ich auch, dass die sowas machen können, ohne jegliche, ernstgemeinte Proteste seitens der "freien" Staaten...
Vielleicht sollten wir mal den Georgie kidnappen, ihn auf eine Holländische Insel bringen, den ganze Tag verprügeln und sagen: "In unseren Augen ist er RECHTSLOS" und deutsche Gerichte sind dafür nicht zuständig...

Neuromancer

Re: Unser Untergang

#2 Post by Neuromancer »

Es ist sicher nicht in Ordnung, wie die Typen behandelt werden. Auch solche Schweine haben Recht auf einen fairen Prozess. Aber dabei solte dann wirklich aufgedeckt werden, dass diese Typen ein komplettes Land zerbombt, Menschenrechte verletzt (Beschneidung von Frauen, keine medizinische Versorgung von Frauen, Todesterror), das WTC zerbombt usw. haben. Wenn da ein verweichlichtes Rechtssystem diese Typen wieder freilässt, dann kriechen die anderen wieder aus ihren Löchern.
Ich bin auch für Menschenrechte für diese Typen, aber keine Gnade in der Bestrafung.

steve

Re: Unser Untergang

#3 Post by steve »

Ich muss Necromancer zustimmen.
Was man auch noch bedenken sollte, ist, daß die Al-Kaida und Taliban Kämpfer nicht dazu gezwungen wurden, solche menschenrechtsverletzungen zu begehen, und daß sie die Folgen ihrer Handlungen eigentlich vorhersehen konnten.

Juristisch gesehen gelten sie nirgendwo auf der Welt als Kriegsgefangene, warum sollten es dann in den USA so sein?

procase
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Joined: 31. Jul 2002 17:24
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Re: Unser Untergang

#4 Post by procase »

Erschreckend find ich auch, dass die sowas machen können, ohne jegliche, ernstgemeinte Proteste seitens der "freien" Staaten...

Wie die Anführungszeichen ja schon andeuten, Freie Staaten hammer nich...

Die USA das "wahrhaft freieste land der Welt" entwikeln sich sowiso mehr und mehr zu dem was sie meinen zu bekämpfen. Man nehme zum Beispiel die "Ein Spizel auf 24 Bürger" Initative(das sind mehr als damals in der DDR). Da wir als US-Kolonie nicht das Recht haben die USA öffentlich zu kritisieren, bleibt den Gefangenden nur noch das UN Gericht. Ach neeee Die USA sind ja emun ....

Descartes

Re: Unser Untergang

#5 Post by Descartes »

> Juristisch gesehen gelten sie nirgendwo auf der Welt als Kriegsgefangene,
> warum sollten es dann in den USA so sein?

So so die auf Guantánamo inhaftierten gelten also nirgendwo juristisch als Kriegsgefangene.
Dann schau mal in die Genfer Konvention und in die Erweiterung von 1977 festgehalten im "Addition Protocol"
Protocol I, Section II, Art. 43 und Art. 44


<a href="http://www.icrc.org/ihl.nsf/WebCONVFULL?OpenView" target="_blank"><!--auto-->http://www.icrc.org/ihl.nsf/WebCONVFULL ... <!--auto-->

---------------------------------------------------------------------------

Convention (III) relative to the Treatment of Prisoners of War. Geneva, 12 August 1949.
Part I. General Provisions

[<!--no-->...<!--no-->]
Art 4. A. Prisoners of war, in the sense of the present Convention, are persons belonging to one of the following categories, who have fallen into the power of the enemy:
(1) Members of the armed forces of a Party to the conflict, as well as members of militias or volunteer corps forming part of such armed forces.

(2) Members of other militias and members of other volunteer corps, including those of organized resistance movements, belonging to a Party to the conflict and operating in or outside their own territory, even if this territory is occupied, provided that such militias or volunteer corps, including such organized resistance movements, fulfil the following conditions:[
(a) that of being commanded by a person responsible for his subordinates;
(b) that of having a fixed distinctive sign recognizable at a distance;
(c) that of carrying arms openly;
(d) that of conducting their operations in accordance with the laws and customs of war.

(3) Members of regular armed forces who profess allegiance to a government or an authority not recognized by the Detaining Power.

(4) Persons who accompany the armed forces without actually being members thereof, such as civilian members of military aircraft crews, war correspondents, supply contractors, members of labour units or of services responsible for the welfare of the armed forces, provided that they have received authorization, from the armed forces which they accompany, who shall provide them for that purpose with an identity card similar to the annexed model.

(5) Members of crews, including masters, pilots and apprentices, of the merchant marine and the crews of civil aircraft of the Parties to the conflict, who do not benefit by more favourable treatment under any other provisions of international law.

(6) Inhabitants of a non-occupied territory, who on the approach of the enemy spontaneously take up arms to resist the invading forces, without having had time to form themselves into regular armed units, provided they carry arms openly and respect the laws and customs of war.

B. The following shall likewise be treated as prisoners of war under the present Convention:
(1) Persons belonging, or having belonged, to the armed forces of the occupied country, if the occupying Power considers it necessary by reason of such allegiance to intern them, even though it has originally liberated them while hostilities were going on outside the territory it occupies, in particular where such persons have made an unsuccessful attempt to rejoin the armed forces to which they belong and which are engaged in combat, or where they fail to comply with a summons made to them with a view to internment.

(2) The persons belonging to one of the categories enumerated in the present Article, who have been received by neutral or non-belligerent Powers on their territory and whom these Powers are required to intern under international law, without prejudice to any more favourable treatment which these Powers may choose to give and with the exception of Articles 8, 10, 15, 30, fifth paragraph, 58-67, 92, 126 and, where diplomatic relations exist between the Parties to the conflict and the neutral or non-belligerent Power concerned, those Articles concerning the Protecting Power. Where such diplomatic relations exist, the Parties to a conflict on whom these persons depend shall be allowed to perform towards them the functions of a Protecting Power as provided in the present Convention, without prejudice to the functions which these Parties normally exercise in conformity with diplomatic and consular usage and treaties.

C. This Article shall in no way affect the status of medical personnel and chaplains as provided for in Article 33 of the present Convention.
[<!--no-->...<!--no-->]

---------------------------------------------------------------------------

Protocol Additional to the Geneva Conventions of 12 August 1949, and relating to the Protection of Victims of International Armed Conflicts (Protocol I), 8 June 1977.

Section II. Combatants and Prisoners of War

Art 43. Armed forces

1. The armed forces of a Party to a conflict consist of all organized armed forces, groups and units which are under a command responsible to that Party for the conduct or its subordinates, even if that Party is represented by a government or an authority not recognized by an adverse Party. Such armed forces shall be subject to an internal disciplinary system which, inter alia, shall enforce compliance with the rules of international law applicable in armed conflict.

2. Members of the armed forces of a Party to a conflict (other than medical personnel and chaplains covered by Article 33 of the Third Convention) are combatants, that is to say, they have the right to participate directly in hostilities.

3. Whenever a Party to a conflict incorporates a paramilitary or armed law enforcement agency into its armed forces it shall so notify the other Parties to the conflict.

Art 44. Combatants and prisoners of war

1. Any combatant, as defined in Article 43, who falls into the power of an adverse Party shall be a prisoner of war.

2. While all combatants are obliged to comply with the rules of international law applicable in armed conflict, violations of these rules shall not deprive a combatant of his right to be a combatant or, if he falls into the power of an adverse Party, of his right to be a prisoner of war, except as provided in paragraphs 3 and 4.

3. In order to promote the protection of the civilian population from the effects of hostilities, combatants are obliged to distinguish themselves from the civilian population while they are engaged in an attack or in a military operation preparatory to an attack. Recognizing, however, that there are situations in armed conflicts where, owing to the nature of the hostilities an armed combatant cannot so distinguish himself, he shall retain his status as a combatant, provided that, in such situations, he
carries his arms openly:

(a) during each military engagement, and
(b) during such time as he is visible to the adversary while he is engaged in a military deployment preceding the launching of an attack in which he is to participate.

Acts which comply with the requirements of this paragraph shall not be considered as perfidious within the meaning of Article 37, paragraph 1 (c).

4. A combatant who falls into the power of an adverse Party while failing to meet the requirements set forth in the second sentence of paragraph 3 shall forfeit his right to be a prisoner of war, but he shall, nevertheless, be given protections equivalent in all respects to those accorded to prisoners of war by the Third Convention and by this Protocol. This protection includes protections equivalent to those accorded to prisoners of war by the Third Convention in the case where such a person is tried and punished for any offences he has committed.

5. Any combatant who falls into the power of an adverse Party while not engaged in an attack or in a military operation preparatory to an attack shall not forfeit his rights to be a combatant and a prisoner of war by virtue of his prior activities .

6. This Article is without prejudice to the right of any person to be a prisoner of war pursuant to Article 4 of the Third Convention.

7. This Article is not intended to change the generally accepted practice of States with respect to the wearing of the uniform by combatants assigned to the regular, uniformed armed units of a Party to the conflict.

8. In addition to the categories of persons mentioned in Article 13 of the First and Second Conventions, all members of the armed forces of a Party to the conflict, as defined in Article 43 of this Protocol, shall be entitled to protection under those Conventions if they are wounded or sick or, in the case of the Second Convention, shipwrecked at sea or in other waters.

bephep

Re: Unser Untergang

#6 Post by bephep »

@ Descartes .
Its very nice you write english. I am and many peoples speak bad english.
@ Da gebe ich Newromancer Recht 3 000 Tote in den USA und das nicht nur Amerikaner, keine Menschenrechte für Frauen und Andersgläubige. Trotzdem bin ich der Meinung man sollte sie menschlich behandeln. Bei den Taliban hätte es solche Gefangenen nicht gegeben die hätte alle sofort umgebracht.

Descartes

Re: Unser Untergang

#7 Post by Descartes »

@ bephep
kurz gesagt, laut Genver Konvention sind die auf Kuba internierten Taliban als Kriegsgefange einzustufen

Nach der völkerrechtlichen Definition ist ein Kriegsgefangener Kombattant oder Nicht-Kombattant, der während eines Krieges in die Gewalt einer feindlichen Macht geraten ist. Damit, so argumentieren die USA, könnten die Taliban und Al-Kaida-Mitglieder keine Kriegsgefangenen sein. Schließlich sei der Militärschlag gegen den Terror kein Krieg im völkerrechtlichen Sinne einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehreren Staaten oder militiärisch organisierten Gruppierungen gewesen.
Doch selbst in begrifflichen Zweifelsfällen wird Gefangenen der Schutz der Genfer Konvention gewährt, bis ein "kompetentes Tribunal" ihren Status geklärt hat.

Präzedenzfälle:
* Während des Vietnam Krieges hat die USA Gefangenen Viet Cong den Status "Kriegsgefangener" zugesprochen obwohl diese teilweise statt Militärkleidung undefinierbare schwarze Kleidung ohne jegliche Abzeichen trugen.

* Während des Koreakrieges behandelten die USA gefangengenomme Chinesen als Kriegsgefangene -- obwohl die USA das damalige Chinesische Regime diplomatisch nicht anerkannt hatten.

Einige Experten haben vorgeschlagen, daß eine Unterscheidung zwischen Al-Kaida und Taliban Gefangenen getroffen werden sollte, da die Taliban die militärische Kraft der de Facto Regierung von Afghanistan waren -- während die Al-Kaida als Miliz einzustufen ist.

Obwohl Einheiten der Deutschen Reichsluftwaffe im 2. Weltkrieg teilweise gegen Kriegsrecht und -regeln verstossen haben indem sie zivile Ziele angriffen hat dies nichts daran geändert, dass alle gefangengenommenen Mitgliedern der Luftwaffe der kriegsgefangenen Status zuteil wurde.

Bob Gomorrha

Re: Unser Untergang

#8 Post by Bob Gomorrha »

Was mir in diesem Zusammenhang zusätzlich Sorge bereitet, ist der Umstand, daß bei einem derartigen Vorgehen der USA die Hemmschwelle der sog. "Bösen", ABC-Waffen einzusetzen, sicher nicht höher wird.

Die USA sollten sich endlich mal überlegen, was man als Volk tun muss um von anderen Völkern derart gehasst zu werden, daß Teile deren Bewohner bereit sind, ihr eigenes Leben für den Tod von Amerikanern zu opfern. Leider denke ich, obwohl eigentlich optimistisch gesinnt, daß es in letzter Konsequenz diesmal richtig "krachen" wird, bevor einige "Kuhjungs" mit dem Nachdenken beginnen.

steve

Re: Unser Untergang

#9 Post by steve »

<blockquote><hr>3. In order to promote the protection of the civilian population from the effects of hostilities, combatants are obliged to distinguish themselves from the civilian population while they are engaged in an attack or in a military operation preparatory to an attack. Recognizing, however, that there are situations in armed conflicts where, owing to the nature of the hostilities an armed combatant cannot so distinguish himself, he shall retain his status as a combatant, provided that, in such situations, he
carries his arms openly:

(a) during each military engagement, and
(b) during such time as he is visible to the adversary while he is engaged in a military deployment preceding the launching of an attack in which he is to participate.
<hr></blockquote>

Die Talibans und El Kaida's hatten weder Uniformen an, noch trugen sie Hoheitssymbole, ihre Waffen führten sie auch nicht immer offen rum. Also habe sie sich nicht von der Zivilbevölkerung unterschieden, wodurch sie überhaupt nicht als Kombatenten erkennbar waren.
Aus diesen Gründen gab es wohl auch des öfteren zivile Opfer.

Zu den Präzedenzfällen:
Die Vietcongs trugen ihre Waffen sichtbar, zudem hatten alle nahezu die gleichen schwarzen Schlafanzüge an, wodurch eine gewisse uniformität gegeben war.
Die Chinesen im Korea-Krieg waren als solche gekennzeichnet und trugen ihre Waffen sichtbar herum.

bephep

Re: Unser Untergang

#10 Post by bephep »

Ich habe schongeschrieben das man die Gefangenen menschlich behandeln sollte. Aber ich kann auch die Amerikaner verstehen, die Taliban haben sich nicht wie Kombattanten verhalten es waren und sind verblendete Terroristen die aus ( falschen, den der Moslemische Glauben deckt dieses Handeln auch nicht ) religiösen Motiven keine Rücksicht auf Frauen und Kinder die in den Flugzeugen saßen, keine Rücksicht auf die Menschen im Trade Center waren genommen haben. Sie haben sich selbst ausserhalb aller Konventionen gestellt.
Die amerikanische Politik ist einfach zu verstehen,was Amerika nützt ist was Amerika schadet ist schlecht und wird bekämpft. Das ergibt dann Allianzen mit Diktatoren wenn es gut für Amerika ist. Aber in diesem Fall kann ich die Amerikaner verstehen, die Taliban oder Al Kaida Terroristen sind keine Combatanten es sind schlicht und einfach Verbrecher gegen die Menschlichkeit.

Descartes

Re: Unser Untergang

#11 Post by Descartes »

@ steve
<blockquote><hr>
Die Talibans und El Kaida's hatten weder Uniformen an, noch trugen sie Hoheitssymbole, ihre Waffen führten sie auch nicht immer offen rum. Also habe sie sich nicht von der Zivilbevölkerung unterschieden, wodurch sie überhaupt nicht als Kombatenten erkennbar waren.
Aus diesen Gründen gab es wohl auch des öfteren zivile Opfer
Zitierter Text<hr></blockquote>
Das nennt man dann neudeutsch "Kollateralschäden"

Zu den Präzedenzfällen:
> Die Vietcongs trugen ihre Waffen sichtbar, zudem hatten alle nahezu die gleichen schwarzen
> Schlafanzüge an, wodurch eine gewisse uniformität gegeben war.
...und wenn die Vietcongs alle Blaue Jeans Hosen, Lumpen oder Doc.Martens angehabt hätten würdest du auch schreiben "eine gewisse uniformität gegeben"...das bringt uns hier nicht weiter

> Die Chinesen im Korea-Krieg waren als solche gekennzeichnet und trugen ihre Waffen sichtbar herum.
das chinesische Regime zu der Zeit war von den USA genauso wenig diplomatisch anerkannt wie das Taliba Regime

@ bephep
> Aber in diesem Fall kann ich die Amerikaner verstehen, die Taliban oder Al Kaida Terroristen sind
> keine Combatanten es sind schlicht und einfach Verbrecher gegen die Menschlichkeit.
Ach ne ?
s/Amerikaner/Juden/
s/Taliban oder Al Kaida Terroristen/Deutsche Reichswehr/
Und du kannst die Nürnberger Prozesse wieder aufleben lassen.

Selbst in begrifflichen Zweifelsfällen wird Gefangenen der Schutz der Genfer Konvention gewährt, bis ein "kompetentes Tribunal" ihren Status geklärt hat.
Und das ist bis jetzt noch nicht erfolgt.

Egal was beim WTC passiert ist, es muss trotzdem (und erst Recht) alles nach internationalen Richtlinien und Gesetzen erfolgen.
Hatten die USA ein UN-Mandat für den Einsatz in Afghanistan ?

Ach so, die brauchten ja keines schliesslich ist den armen USA ja soooo unrecht wiederfahren dass man sich jetzt auch schon gegen geltendes Recht drüber hinweg setzen darf.

Wenn uns jemand stört, dann nennen wir ihn einen Terroristen oder "unrechtmässige Kämpfer" und sein Heimatland einfach "Schurkenstaat" und schon kann marschieren wir dort ein und räumen mal ein bisschen auf. Für den kleinen Spass danach nehmen wir ein paar Gefangene denen wir keinen offiziellen Status zuteil werden lassen. Den Vereinten Nationen erzählen wir was von "nach den Anschlägen war es unser gutes Recht". Die gleiche Argumentation könnte auch einem uns bekannten Diktator entsprungen sein.

Und weil man ja als Weltpolizist jetzt auch noch den "Terrorismus" in aller Welt ausrotten "muss" wird auch gleich noch ein Angriffskrieg gegen die "Achse des Bösen" geplant. Vornehmlich gegen den Irak. Aber nach '45 ist die Planung und Auführung von Angriffskriegen ja nur uns deutschen verboten.

Nicht dass ich Terroristen in Schutz nehmen möchte; aber dass der WTC Anschlag dermassen missbraucht wurde... Den USA hat das Taliban Regime doch schon vor dem 11.09. nicht gepasst; unserem Texaner kam der Anschlag nur Recht um ein Begründung zu haben dort mal kräftig aufzuräumen. Nicht zu vergessen, dass Georgie Boy erst nach dem 11. so richtig populär wurde; dass er nicht gleich das Kriegsrecht über die USA verhängt hat...

Oh Land of the brave...

bephep

Re: Unser Untergang

#12 Post by bephep »

@ Descartes.
>Und du kannst die Nürnberger Prozesse wieder aufleben lassen.<
Die Nürnberger Prozesse waren bei der Menge der Angeklagten Schauprozesse, die Anklagebank musste 100 mal grösser sein. Ein Werner von Braun kannte die Zustände in Dora und wusste das dort viele zu Tode geschunden wurden, er kam als Kriegsgefangener nach Amerika und war ab 47 relativ frei. Als Gefangene In die Sowetunion kamen die Ingenieure und Techniker aus Dora die wurden wie Internierte behandelt. Das nur als Beisiel.
>Selbst in begrifflichen Zweifelsfällen wird Gefangenen der Schutz der Genfer Konvention gewährt, bis ein "kompetentes Tribunal" ihren Status geklärt hat.<
Erkläre mir mal den Satz in Zusammenhang mit der UNO Schutzzone Srebenitza.
>Egal was beim WTC passiert ist, es muss trotzdem (und erst Recht) alles nach internationalen Richtlinien und Gesetzen erfolgen.<
Beim WTC ist nicht egal passiert, es war 3 000 facher Mord und hätte 10 000 facher Mord sein können.
Hatten die USA ein UN-Mandat für den Einsatz in Afghanistan ?<
Hatten die Taliban/El Kaida ein UNO Mandat gegen das WTO ????
>Nicht dass ich Terroristen in Schutz nehmen möchte; aber dass der WTC Anschlag dermassen missbraucht wurde...<
Ist Selbstverteidigung missbrauch eines Rechts.
Was sollte man Deiner Meinung nach machen, ohne die Zentrale zu zerstören.Wie willst Du verhindern das aus einem Land Terroristen weiter Menschen töten und diese Terroristen von den Machthabern des Landes gedeckt werden. Und die das Geld mit Anbau und Handel von Rauschgiften verdienen.

Descartes

Re: Unser Untergang

#13 Post by Descartes »

@ bephep

>> Egal was beim WTC passiert ist, es muss trotzdem (und erst Recht) alles nach internationalen
>> Richtlinien und Gesetzen erfolgen.<
> Beim WTC ist nicht egal passiert, es war 3.000 facher Mord und hätte 10 000 facher Mord sein können.
Was sein _hätte_ können ist irrelevant. Relevant ist was wirklich passiert _ist_.
Die Terroristen _hätten_ auch ein Atomkraftwerk als Ziel auswählen können -- haben sie aber nicht.


>> Hatten die USA ein UN-Mandat für den Einsatz in Afghanistan ?<
> Hatten die Taliban/El Kaida ein UNO Mandat gegen das WTO ????
Das war ein Attentat.
Hatte der Attentäter bei John F. Kennedy ein UNO Mandat ?


>> Nicht dass ich Terroristen in Schutz nehmen möchte; aber dass der WTC Anschlag dermassen missbraucht wurde.
> Ist Selbstverteidigung missbrauch eines Rechts.

Am 11. September sind unbestreitbar wesentliche völkerrechtliche Rechte der USA in ihrer Eigenschaft als Subjekt des Völkerrechts verletzt worden. Die diese Verletzungen bewirkenden Handlungen sind anerkanntermaßen von Personen ausgeführt worden, die nicht als kompetente Vertreter des afghanischen Staates tätig gewesen sind und es sind von ihnen auch keine Waffen im herkömmlichen Sinne zur Anwendung gekommen.
Das in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen fixierte Recht auf Selbstverteidigung umschreibt nur die einzige Ausnahme von dem in Artikel 2, Absatz 4 der Charta verkündete Verbot der Gewaltandrohung und -anwendung; das Selbstverteidigungsrecht findet seine rechtlich zulässige Anwendung nur dann, wenn ein „bewaffneter Angriff" stattgefunden hat, der als Akt eines Staates zu werten ist. Das ist ganz offensichtlich nicht geschehen.

Was ist Selbstverteidigung? Wie kann diese von Angriffen abgegrenzt werden?

Das 1999 verabschiedete neue "Strategische Konzept" der NATO mag Licht ins Dunkel bringen. Darin wird klipp und klar festgehalten: "Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Gebiet der Bündnispartner ... finden Artikel 5 und 6 des Vertrages von Washington Anwendung." (Art. 24)
Davon unterschieden werden Einsätze bzw. Reaktionen, die aus "Konsultationen nach Artikel 4 des Washingtoner Vertrags" (Art. 24) resultieren. Dieser lautet lapidar: "Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht sind."
"Reaktionen" auf "Risiken umfassenderer Natur... einschließlich Akte des Terrorismus" (Art. 24) werden in der NATO-Strategie eindeutig auf Artikel 4 basiert, haben also mit "Verteidigung" nichts tun! Es wären vielmehr "nicht unter Artikel 5 fallende Krisenreaktionseinsätze".
Diese können nach NATO-Auffassung von einem UN-Sicherheitsratsmandat gedeckt sein, müssen es aber nicht. Denn die NATO-Bündnis erinnert in diesem Zusammenhang an "seine ... Beschlüsse in bezug auf Krisenreaktionseinsätze auf dem Balkan", übersetzt an den NATO-Krieg gegen Jugoslawien (Art. 31). Wenn also Kabul als Reaktion auf Terrorakte bombardiert wird, ist das gemäß dem Strategischen Konzept der NATO keine Selbstverteidigung, sondern Krisenreaktion, also Angriff.


Im Völkerrechts soll der Begriff der "Selbstverteidigung" neu definiert werden, sodas er nunmehr auch bewaffnete Angriffe umfassen soll. Wenn die USA bzw. die NATO militärisch handeln, verteidigen sie sich selbst: Angriff==Verteidigung. So wären mögliche Vergeltungsangriffe mit der UN-Charta "kompatibel" gemacht. Das Feststellen ob ein NATO-Bündnissfall vorliegt hat letztlich nur noch den politischen Sinn zu suggerieren, dass es um Selbstverteidigung ginge.

siehe auch
Wie sind die U.S.-Angriffe auf Afghanistan völkerrechtlich zu bewerten?
<a href="http://www.jura.uni-muenchen.de/einrich ... nistan.doc" target="_blank"><!--auto-->http://www.jura.uni-muenchen.de/einrich ... <!--auto-->

Afghanistan-Krieg völkerrechtswidrig
<a href="http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/s ... boyle.html" target="_blank"><!--auto-->http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/s ... <!--auto-->


> Was sollte man Deiner Meinung nach machen, ohne die Zentrale zu zerstören.
Wie möchtest du das erreichen bei einer dezentralisierten Organisation in der jede Zelle für sich agiert ?


> Wie willst Du verhindern das aus einem Land Terroristen weiter Menschen töten
> und diese Terroristen von den Machthabern des Landes gedeckt werden.

Jeder Staat ist verpflichtet, auf seinem Territorium von Individuen organisierte Aktivitäten terroristischer Natur zu unterbinden, zumal dann wenn diese Aktivitäten darauf gerichtet sind ausländische Staaten zu verletzten. Kommt ein Staat diesen Pflichten nicht nach kann er für diese Verletzungen völkerrechtlich verantwortlich sein, weil ein Delikt begangen wurde.


> Und die das Geld mit Anbau und Handel von Rauschgiften verdienen.
Haben die USA nicht selbst in grossem Stil Rauschgift gehandelt (Stichwort "Air America") ?

steve

Re: Unser Untergang

#14 Post by steve »

Nun, ich habe im Moment kaum noch Lust tiefer in die Diskussion einzusteigen, aber dazu noch folgendes:

Das Taliban Regime hatte die Chance, Bin Laden auszuliefern, und sie wussten, mit welchen Folgen sie zu rechnen hatten, wenn sie es nicht tuhen.
Man sollte auch bedenken, daß es sich dabei um Terroristen (El Kaida) und Menschenrechtsverletzende Gruppierungen (Taliban), die zudem extrem islamistisch veranlagt sind, handelt, und daß diesen sämtliche Tribunale, UNO-Mandate und alles andere auf der Welt am Arsch vorbeigeht, die einzige Sprache, die Sie verstehen, ist scheinbar Krieg.

Welche andere Möglichkeit hätte es denn seitens der USA gegeben? Friede Freude Eierkuchen bis zum nächsten Attentat? Und die Talibans und El Kaida's mit Samthandschuhen anfassen?

chrm

Re: Unser Untergang

#15 Post by chrm »

"Das Taliban Regime hatte die Chance, Bin Laden auszuliefern"
Das sind alles Informationen, die aus US-Amerikanischen Quellen stammen, aber ist das wirklich auch die Wahrheit? Existiert ein Bin Laden überhaupt?
Und warum sollten die Amerikaner ohne ein UN-Mandat Rache ausüben dürfen? Stellen sie sich nicht damit auf die gleiche, primitive Stufe wie die Terroristen? Sind wir nicht alle zivilisierte Menschen und verurteilen Rache-Akte? Warum icht in diesem Fall?
Warum wird so wenig darüber disskutiert, dass die USA im Nahen Osten (aber nicht nur dort) so unbeliebt sind?

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