Lizenzfrage GPL/BSD

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-=Andreas=-

Lizenzfrage GPL/BSD

#1 Post by -=Andreas=- »

Hallo,

ich glaube ich habe im falschen Forum gepostet. Die Frage an sich hat ja nix mit dem Programmieren zu tun. Also hier nochmal der Text (tut mit leid für den Doppelpost):
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Ich habe ein paar Fragen zur GPL und der BSD-Lizenz. Ich fange gerade mit einem Projekt an und bin noch auf der suche nach einem passenden compiler. Am liebsten würde ich den gnu compiler benutzen, bin mir aber nicht sicher ob ich alles darf, was ich vorhab.

Ich habe die GPL zwar gelesen, habe aber doch noch ein paar Fragen. Es wäre nett, wenn mit die jemand beantworten könnte und am besten auch noch mit einer Quelle, die das bestätigt. Ich weiss nicht, ob die Anwendung später open oder closed source wird (das bestimme nicht ich). Daher wäre auch ein Quelle als Beweis nicht schlecht.

1. Ist es möglich mit dem unter der GPL stehenden GNU compiler kommerzielle(closed soucre) anwendungen zu entwickeln ? Ich habe gelesen, dass man GPL tools, wie z.B. einen Editor, für sowas benutzen darf. Aber bei einem Compiler verwendet man ja im Prinzip die vorhandenen libs und somit auch deren source-code.

2. Angenommen, mit dem GNU compiler geht alles in ordung. Nun habe ich eine lib, die unter der BSD Lizenz steht, die mit dem compiler verwendet wird. Soweit ich weiss, spricht bei der BSD Lizenz nichts gegen eine kommerzielle Nutzung, oder ?

3. Sofern die Punkte 1 und 2 in Ordung gehen, wie ist es dann, wenn ich unter GPL stehenden code in meiner Anwendung verwende ? Z.B. separate Code und Header-Dateien. Muss ich dannn meinen gesamten Quelltext offenlegen, oder muss ich nur diese Librarys (Dateien) mitliefern ? Am code würde ich nichts änderen, bzw. diese Änderungen dürfen ruhig offen sein.

Schonmal danke im voraus. Wäre es nett wenn ihr mir helfen könnte,

Gruß

klopskuchen
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#2 Post by klopskuchen »

1) Der gcc ist unter Verwendung als Werkzeug keine Modifikation, Kopie, Distribution. Zu beachten ist hier die Lizenz der verwendeten Bibliotheken. [1]

2.) Unter "BSD-Lizenz" gestellter Code ist ein philosophischer Gegenstand, kein juristischer. Es gelten hier lediglich Anstandskonventionen (teilweise Frei- ,Rückgabe von Modifikationen) die von juristischem Recht unberührt bleiben. Im Klartext: Du kannst ihn nach eigenem Ermessen jedweder Form verwenden.

[1] Da es sich hier um Rechtsfragen handelt, wäre das was ich noch dazu sagen könnte irrelevant. Deine Fragen zur GPL werden alle hier behandelt:
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html

MfG, Klopskuchen
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jochen
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#3 Post by jochen »

Hi,

die folgenden 2 Bücher von O'Reilly sind für Dich sicherlich von Interesse:

Die GPL kommentiert und erklärt
Understanding Open Source and Free Software Licensing

Wenn Du im Auftrag Software entwickelst und auf freie Software zurückgreifen möchtest, sind die zwei Bücher ein Muss.

Zu 3.: Wenn Du GPL-Code verwendest, muss Deine Software ebenfalls der GPL unterliegen. Daher stehen Bibliotheken oft unter LGPL (Lesser GPL), da diese das reine Hinzulinken erlaubt, ohne die Anwendung unter GPL stellen zu müssen. So unterliegt beispielsweise wie GNU-Libc der LGPL.

Jochen
Die grösste Lüge der EDV? "Mal eben..."

-=Andreas=-

#4 Post by -=Andreas=- »

Danke für die Antworten. Die GPL-FAQ hab ich gelesen. Mir ist nur nicht ganz klar, wie das mit dem linken von Biblotheken ist. Brauche ich noch Bilbliotheken außen denen die beim gcc dabei sind um "normale" Programme zu schreiben?

Ansonsten könnte mir das bei jedem anderen Compiler ja auch passieren, dass ich irgendwelche libs nehmen will, die unter der GPL stehen. Ist halt nur die Frage was schon dabei ist, dass man ohne Bedenken verwenden darf...

klopskuchen
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#5 Post by klopskuchen »

> Ist halt nur die Frage was schon dabei ist,
Beim Compiler selbst nichts. Die gebräuchlichen Headerdateien wie stdio, string usw. gehören zum Paket glibc. Im Zweifelsfall schlage die zu verwendende Headerdatei (meißt unter /usr/include/) nach. Die Lizenz ist in der Headerdatei selbst enthalten.

MfG, Klopskuchen
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