Defekter Artikel geliefert bekommen, Rechtsschutzversicherung im Notfall

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Amelia
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Joined: 06. Mar 2014 22:43

Defekter Artikel geliefert bekommen, Rechtsschutzversicherung im Notfall

#1 Post by Amelia »

Hallo Mitglieder, ich brauche mal einen Rat, weil ich leider nicht mehr weiter weiß:

Ich habe übers Internet Computerteile für meinen Linux PC bestellt. Bei der Paketannahme habe ich keine Beschädigungen an der Verpackung gesehen. Nach Einbau funktioniert die Grafikkarte und Motherboard nicht richtig bzw. Netzteil nicht, der Computer geht gar nicht an, obwohl alles richtig angeschlossen ist.

Der Lieferant sagt nun, nachdem ich ihn darauf angeschrieben habe, dass die Teile defekt seine, diese sein Lager so nicht verlassen hätte, warum mir der Schaden nicht bei der Annahme aufgefallen ist und vermutet, dass die Teile falsch montiert wurden.

Ich will natürlich jetzt neue Computerteile und renne dem Händler schon seit 6 Tagen hinterher. Der aber sieht sich nicht in der Schuld. Was soll ich jetzt machen? Die Teile sind definitiv weder bei mir noch in seinem Lager kaputt gegangen ...Wer ist in der Nachweispflicht und wie sehen meine Chancen aus einwandfreie Teile zu bekommen? Notfalls müsste ich doch vor Gericht, ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung, die sowas doch wohl abdeckt? Oder braucht man eine andere Versicherung, die mir helfen könnte?

Danke für hilfreiche Antworten!
Linux besser als Windows

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Janka
Posts: 3585
Joined: 11. Feb 2006 19:10

#2 Post by Janka »

Wenn du sicherstellen kannst, dass du selbst nichts falsch gemacht hast (zumindest das Netzteil sollte funzen), ist das ein Gewährleistungsfall. Lass dir das im Zweifel von einer anderen Person bestätigen, die zumindest schon einmal einen Rechner aus Einzelteilen zusammengebaut hat. Vielleicht hast du ja tatsächlich was falsch gemacht.

Falls etwas defekt ist: Dein Vertragspartner ist der Händler. Innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten muss *er* beweisen, dass die von ihm gelieferten Teile nicht defekt sind. Das wird er nicht können und deshalb entweder einen Ersatz liefern oder gleich Wandlung anbieten.

Als andere Möglichkeit bleiben dir jetzt noch einige Tage, vom Kauf zurückzutreten, weil du die Dinger im Fernabsatz erworben hast (14 Tage ab Empfang). Du musst dazu den Händler von deiner Absicht informieren, vom Kauf zurückzutreten (Einschreiben schicken!) und ihn fragen, wie er die Rücksendung abwickeln will. Ab da stoppt die Frist. Genaueres steht auf dem Zettel, auf dem er dir dein Rücktrittsrecht erläutert hat.

Eine Rechtsschutz- oder sonstige Versicherung benötigst du erst, wenn dir Rechtsberatungskosten entstehen. Da seid ihr noch nicht. Erst wenn du zu einem Anwalt gehst.
Ich vertonne Spam immer in /dev/dsp statt /dev/null.
Ich mag die Schreie.

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