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Thema: Dritte Alphaversion der JackLab Audio Distribution

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Von fuffy am So, 29. April 2007 um 00:36 #
So geschehen bei der Entwicklung des mp3-Codecs durch das Fraunhofer-Institut: Der Privatnutzer darf bis heute den mp3-Codec kostenlos zum Abspielen benutzen, Fraunhofer und Thomson erlauben das ausdrücklich.
Wo steht das denn bitte? Lies dir mal § 11 Abs. 1 PatG durch. Es gibt überhaupt keine Rechtsgrundlage, für den nichtgewerblichen Einsatz Lizenzgebühren zu verlangen. Von daher ist da nichts mit "moralischer Verpflichtung".
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    Von sd07 am So, 29. April 2007 um 15:32 #
    Das hast Du nicht richtig interpretiert.

    Da steht nicht, daß man als Patentinhaber eine entsprechende proprietäre Software (bzw. ein entsprechendes proprietäres Produkt) kostenlos abgeben muß.

    Ein reales Beispiel dazu:
    Diese Regelung wird dann relevant, wenn man z.B. geistiges Eigentum der MPLA (bzw. der ihr zugehörigen Firmen) auf seinem Rechner nutzt, ohne dafür auch bezahlt zu haben. Das betrifft u.a. die mpeg-Codecs. Hat man sich diese aus irgendwelchen Internetquellen heruntergeladen und verwendet man diese, ohne also ein von der MPLA legitimiertes und lizenziertes Produkt gekauft zu haben, dann kann man sich auf diesen Paragraphen berufen, insofern die Patentverletzung auch wirklich im ausschließlich privaten, nichtgewerblichen Bereich stattfindet.
    Ein bekanntes Beispiel ist der VLC Player, den es ja auch in einer Windows-Version gibt. Wer diesen nutzt und keine weitere proprietäre Software erworben hat, kann froh sein, daß es diesen Paragraphen gibt.

    Der fragliche Paragraph:

    "§ 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents
    Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
    1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden
    (...)"
    ist lediglich ein Ausnahmetatbestand, nichts weiter.
    Das heißt also, daß Du "es" eigentlich trotzdem nicht tun dürftest.
    Im Falle einer privaten Nutzung des patentierten mp3-Codecs darfst Du das aber ausdrücklich.
    Das ist nicht dasselbe.
    Zudem gibt es in dem Paragraphen auch eine Art Pferdefuß:
    "im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken"
    Das ist nicht so eindeutig, wie man vielleicht glauben mag, sonst wäre es nicht so merkwürdig formuliert.

    Das Wichtigste habe ich aber oben geschrieben: Das proprietäre Produkt wird kostenlos an Privatnutzer abgegeben, ohne daß ein Preis oder irgendwelche Lizenzgebühren anfallen. Und: Die private Nutzung ist ausdrücklich erlaubt.

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      Von fuffy am So, 29. April 2007 um 17:50 #
      Da steht nicht, daß man als Patentinhaber eine entsprechende proprietäre Software (bzw. ein entsprechendes proprietäres Produkt) kostenlos abgeben muß.
      Wird es das? Wo ist denn die Download-Seite zu FastEnc?
      Sämtliche Software, die ich unhängig vom Betriebssystem im Einsatz habe, verwendet übrigens unabhängige Implementierungen des MP3-Formates (mad, mpglib, etc.).

      Diese Regelung wird dann relevant, wenn man z.B. geistiges Eigentum der MPLA (bzw. der ihr zugehörigen Firmen) auf seinem Rechner nutzt, ohne dafür auch bezahlt zu haben. Das betrifft u.a. die mpeg-Codecs. Hat man sich diese aus irgendwelchen Internetquellen heruntergeladen und verwendet man diese, ohne also ein von der MPLA legitimiertes und lizenziertes Produkt gekauft zu haben, dann kann man sich auf diesen Paragraphen berufen, insofern die Patentverletzung auch wirklich im ausschließlich privaten, nichtgewerblichen Bereich stattfindet.
      Und wo soll da jetzt der Unterschied zu lame (MP3-Encoding) und libmad (MP3-Decoding) sein?

      Das einzige, was das LAME-Projekt daran hindert, Binaries zum Download bereitzustellen, sind eben die Patente, von denen man im Falle des privaten Gebrauchs zum Glück ausgenommen ist, weshalb man privat LAME verwenden darf, ohne an Fraunhofer/THOMSON zahlen zu müssen.

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        Von sd07 am So, 29. April 2007 um 18:11 #
        "Unabhängige Implementierungen des mp3-Formats"?

        Nun ja, kommerzielle Linux-Distributoren liefern diese allerdings nicht mit, weil man sich ansonsten Schadensersatzforderungen aussetzen könnte. Juristisch begibt man sich da auf Glatteis.
        LAME wird aus diesem Grund ebenfalls nicht mitgeliefert.
        Der MP3-Codec ist nun einmal patentiert.

        Zum Encoden sollte man ihn deshalb möglichst nicht verwenden. OggVorbis ist ohnehin die bessere Alternative (zumindest qualitätsmäßig).
        Der Unterschied zu den MPLA-Codecs ist, daß Du Dir den MP3-Codec legal downloaden und diesen entsprechend den Vorgaben privat benutzen kannst. Es handelt sich eben nicht um freie Software im Sinne der GPL.

        Noch einmal:
        Daß im Patentgesetz steht:
        "§ 11 PatG - Beschränkung der Wirkung des Patents
        Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
        1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden; (...)"

        heißt in Verbindung mit

        "§ 10 PatG - Wirkung des Patents: Verbot der mittelbaren Benutzung
        (...)
        (3) Personen, die die in § 11 Nr. 1 bis 3 genannten Handlungen vornehmen, gelten im Sinne des Absatzes 1 nicht als Personen, die zur Benutzung der Erfindung berechtigt sind."

        daß niemand ein Recht hat, entsprechend vorzugehen.
        Im privaten, nichtgewerblichen Bereich wird es halt nur nicht verfolgt, es ist - wie schon gesagt - ein Ausnahmetatbestand.
        Eine Patentverletzung liegt offensichtlich deshalb trotzdem vor, auch wenn sie nicht bestraft wird.

        Diese "Philosophie" stammt nicht von mir, ich zitiere hier nur.

        Im Hinblick auf flac, oggvorbis, theora u.ä. gibt es diese Probleme nicht.

        Das Obengenannte ist mit der Hauptgrund für die multimediamäßig fast völlig "kastrierten" Linux-Distributionen (auch) kommerziell agierender Linux-Distributoren ("deutsches" Beispiel: Suse).

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          Von fuffy am Mo, 30. April 2007 um 17:32 #
          "Unabhängige Implementierungen des mp3-Formats"?
          Hier ist natürlich das Urheberrecht gemeint und nur bei solchen Verstößen kann ich auch als Privatperson belangt werden.

          Der MP3-Codec ist nun einmal patentiert.
          Ich habe nichts anderes behauptet. Außerdem agieren die Distributoren auch nicht als "Privatperson".

          Der Unterschied zu den MPLA-Codecs ist, daß Du Dir den MP3-Codec legal downloaden und diesen entsprechend den Vorgaben privat benutzen kannst.
          Den Download-Link scheint das Fraunhofer IIS aber gut versteckt zu haben.

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            Von sd07 am Mo, 30. April 2007 um 18:40 #
            Einen solchen Link gibt es:
            http://www.iis.fraunhofer.de/fhg/iis/bf/amm/mp3sur/index.jsp
            Hier wird dann u.a. auf eine externe Seite verwiesen:
            http://www.all4mp3.com/tools/sw_fhg_cl.html
            Für mich persönlich, der solche Softwarepatente überhaupt nicht mag bzw. unterstützt, ist das zwar besser als nichts (mp3-decoding), aber letztendlich immer noch zu wenig (kein legales dauerhaftes mp3-encoding ohne entsprechenden "Zukauf").
            Deshalb: Wo es möglich ist, benutze ich OggVorbis oder Flac, da diese Codecs zur Zeit patentfrei sind bzw. als frei von Patenten angesehen werden.
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        Von sd07 am So, 29. April 2007 um 18:22 #
        Nur, um Mißverstädnissen vorzubeugen:

        Im Hinblick auf das mp3-Decoding mußt Du als ausschließlicher Privatnutzer deshalb nichts an Fraunhofer/Thomson bezahlen, weil sie Dein Geld nicht wollen und diese Nutzung ausdrücklich erlaubt und deshalb in jedem Fall legal ist.

        Hinsichtlich der mpeg-Codecs der MPLA (es ist halt ein sehr bekanntes Beispiel) schützt den ausschließlichen, nichtgewerblichen Privatnutzer eben dieser Paragraph 11, Absatz 1 vor der Strafverfolgung bzw. einer Lizenzzahlung. Legal im Sinne von "ein Recht dazu haben" ist es aber nicht.

        Dieser Paragraph ist im Falle des mp3-Decodings überhaupt nicht relevant oder erforderlich. Man befindet sich als Privatnutzer in jedem Fall auf der legalen Seite.

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          Von fuffy am Mo, 30. April 2007 um 17:31 #
          Im Hinblick auf das mp3-Decoding mußt Du als ausschließlicher Privatnutzer deshalb nichts an Fraunhofer/Thomson bezahlen, weil sie Dein Geld nicht wollen und diese Nutzung ausdrücklich erlaubt und deshalb in jedem Fall legal ist.
          Natürlich wollen sie es nicht, sonst wäre die Marktmacht des MP3-Formates nicht so stark, dass es sich überhaupt kein Anbieter von Hardware-Playern leisten kann, auf MP3-Unterstützung zu verzichten. Dahinter stehen aber auch wirtschaftliche Interessen von Fraunhofer/Thomson. Denn ohne Nachfrage auf Kundenseite könnten Fraunhofer/Thomson keine Lizenzgebühren von IHVs und ISVs verlangen, da diese einfach auf MP3-Unterstützung verzichten würden.

          Hinsichtlich der mpeg-Codecs der MPLA (es ist halt ein sehr bekanntes Beispiel) schützt den ausschließlichen, nichtgewerblichen Privatnutzer eben dieser Paragraph 11, Absatz 1 vor der Strafverfolgung bzw. einer Lizenzzahlung. Legal im Sinne von "ein Recht dazu haben" ist es aber nicht.
          Richtig. Das ist aber auch im Urheberrecht ähnlich geregelt, z.B. bei der Privatkopie.

          Dieser Paragraph ist im Falle des mp3-Decodings überhaupt nicht relevant oder erforderlich. Man befindet sich als Privatnutzer in jedem Fall auf der legalen Seite.
          Naja, ich als Privatnutzer schon. Aber irgendwie muss ich ja an einen MP3-Player (Hardware oder Software) gelangen und von dem jeweiligen Hersteller verlangt Fraunhofer eben doch Lizenzgebühren. Egal ob ich WinAmp, Windows Media Player, Real Player, etc. verwende, hat AOL, Microsoft bzw. RealNetworks bereits Lizenzgebühren für mich bezahlt. Ich darf dann sogar zu gewerblichen Zwecken MP3-Dateien dekodieren.

          Eine Alternative wäre natürlich, mir selbst einen MP3-Decoder zu schreiben. Dafür bräuchte ich allerdings Zugang zur ISO-Norm. Bei den Gebühren für das ISO-Dokument kann ich aber gleich Lizenzgebühren an Fraunhofer zahlen.

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