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Thema: Linspire warnt vor der GPLv3

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von jucs am Mi, 6. Juni 2007 um 20:50 #
"- das Programm für jeden Zweck zu verwenden"

Ja, genau, und indem man prop. Software in Verbindung mit freier Software verbietet endet genau diese Freiheit.

"Wo/Wie soll die FSF dir verbieten können eine DVD anzusehen bzw. irgendjemanden ein (proprietäres) DVD-Programm zu schreiben?"

Das ist ja genau der Punkt. Patentgeschützt. Kopiergeschützt. DRM. Böse, weg damit...

"Was haben proprietäre Treiber mit GPLv3 zu tun?"

Das fragt man sich, aber selbst ohne 2D-Beschleunigung machen PCs spaß, vorallem weil man die freien 511,5 MB Grakaspeicher dazu nutzen kann, schöne Bitfolgen abzubilden...

"Ach, dass haben auch schon einige Hardliner von der GPLv2 gedacht (die GPLv2 war in der Vergangenheit genauso strikt wie es die GPLv3 in der Zukunft sein wird), was wir aber sehen ist, dass gerade der kommerzielle Bereich der Freien Software immer stärker wächst (und damit meine ich nicht proprietäre Software die Freie Software als Basis verwendet, sondern echte kommerzielle Freie Software!)."

Und weil die GPLv2 offensichtlich nicht zu restriktiv war, darf man die Restriktionen beliebig weiter erhöhen, ohne dabei zu schaden? Warum überhaupt nocht den Quelltext zugänglich machen...

"Freie Software ist ein Erfolg wegen der Freiheit und nicht weil man die Freiheit aushebeln kann."

Was nicht mehr existiert kann man auch nicht aushebeln. So gesehen ein absoluter Erfolg mit Rundumschutz...

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    Von pinky am Mi, 6. Juni 2007 um 20:58 #
    >Ja, genau, und indem man prop. Software in Verbindung mit freier Software verbietet endet genau diese Freiheit.

    Du kannst auf deinem Rechner verbinden was du willst. Wenn du die Software aber weitergibst musst du dem Empfänger wieder alle 4 Freiheiten einräumen, kannst du das nicht, dann kannst du die Software nicht weitergeben, dass war aber auch schon bei der GPLv2 der Fall.

    >"Wo/Wie soll die FSF dir verbieten können eine DVD anzusehen bzw. irgendjemanden ein (proprietäres) DVD-Programm zu schreiben?"

    Das ist ja genau der Punkt. Patentgeschützt. Kopiergeschützt. DRM. Böse, weg damit...

    Sorry, du plapperst hier FUD nach. Weder die FSF noch die GPL (in welcher Version auch immer) hat einen Einfluss darauf, welche Software du schreibst oder verwendest.

    >Und weil die GPLv2 offensichtlich nicht zu restriktiv war, darf man die Restriktionen beliebig weiter erhöhen, ohne dabei zu schaden?

    Nein, die GPLv2 war zu ihrer Zeit genauso restriktiv wie die GPLv3 heute. Die GPLv2 hat damals gesagt "Du bekommst die Freiheit, musst sie aber auch weitergeben" und genau das gleiche sagt auch die GPLv3, nicht mehr und nicht weniger.

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    Von Grendel am Mi, 6. Juni 2007 um 21:00 #
    > Ja, genau, und indem man prop. Software in Verbindung mit freier Software verbietet endet genau diese Freiheit.

    Das hat aber die GPL v2 auch schon getan. Proprietäre Software, die auf GPL v2 Bibliotheken aufsetzt war nie erlaubt.

    > Das ist ja genau der Punkt. Patentgeschützt. Kopiergeschützt. DRM. Böse, weg damit...

    Und wie bitte soll die GPLv3 einen Programmierer hindern einen DVD Player für Linux - von mir aus proprietär, patentgeschützt und kopiergeschützt zusammen - zu schreiben? Und wie hindert sie dich daran dieses Programm auszuführen?

    > Das fragt man sich, aber selbst ohne 2D-Beschleunigung machen PCs spaß, vorallem weil man die freien 511,5 MB Grakaspeicher dazu nutzen kann, schöne Bitfolgen abzubilden...

    Dem kann ich nicht folgen!?

    > Und weil die GPLv2 offensichtlich nicht zu restriktiv war, darf man die Restriktionen beliebig weiter erhöhen, ohne dabei zu schaden? Warum überhaupt nocht den Quelltext zugänglich machen...

    Du hast die Wahl zwischen dem großen und dem kleinen Übel. Das große Übel ist ein "Mißbrauch" (wenn man so will) der GPL v2 (tivo) und das kleinere ist das Verbot eines solchen Mißbrauchs durch die GPL v3.

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      Von jucs am Mi, 6. Juni 2007 um 21:09 #
      "Und wie bitte soll die GPLv3 einen Programmierer hindern einen DVD Player für Linux - von mir aus proprietär, patentgeschützt und kopiergeschützt zusammen - zu schreiben? Und wie hindert sie dich daran dieses Programm auszuführen?"

      Natürlich, illegal kann man alles tun. Soweit von Linspire ausgeführt, wäre es das, den Fall gesetzt, zentrale Komponenten von einem Linux-System würden GPLv3...

      Am besten verhindern wir Missbrauch, indem wir die Quellen nicht freigeben. Lass uns so verfahren...

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        Von pinky am Mi, 6. Juni 2007 um 21:13 #
        >Soweit von Linspire ausgeführt, wäre es das, den Fall gesetzt, zentrale Komponenten von einem Linux-System würden GPLv3...

        alle wichtigen libs wie die glibc stehen unter der LGPL!

        >Am besten verhindern wir Missbrauch, indem wir die Quellen nicht freigeben. Lass uns so verfahren...

        Nein, damit würden wir den Missbrauch nicht verhindern, sondern selber den Missbrauch begehen.

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          Von fuffy am Mi, 6. Juni 2007 um 23:25 #
          alle wichtigen libs wie die glibc stehen unter der LGPL!
          Auch hier gibt es die "or any later version"-Klausel und es wird mit Sicherheit auch ein "Update" der LGPL geben.
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            Von pinky am Mi, 6. Juni 2007 um 23:37 #
            >Auch hier gibt es die "or any later version"-Klausel und es wird mit Sicherheit auch ein "Update" der LGPL geben.

            Jup, nur kannst du bei der LGPL gegen jede beliebige Lizenz dynamisch linken.

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              Von fuffy am Do, 7. Juni 2007 um 10:49 #
              Nur könnte man auch Anwendungen/Bibliotheken unter der LGPL "tivoisieren", sodass man diese in modifizierter Form auf gewissen Geräten nicht verwenden kann, während z.B. der Adobe Reader auch mit einer in modifizierter Gtk+-Bibliothek weiterläuft, sofern die Modifikation die Schnittstelle nicht verändert hat.
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                Von pinky am Do, 7. Juni 2007 um 11:46 #
                natürlich könntest du LGPL Code "tivoisieren" und dass wird LGPLv3 auch nicht zulassen, du hast aber auf einen Thread geantwortet wo es um das schreiben proprietärer Software ging und damit hat das nichts zu tun.
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                  Von fuffy am Do, 7. Juni 2007 um 14:50 #
                  Nein, es ging allgemein um DVD-Player für Linux. Von ausschließlich proprietärer Software war nie die Rede.
                  Ich wüsste nicht, inwiefern die GPLv3 da irgendwas verbieten sollte, was die GPLv2 erlaubt.
                  Sollte es der Fall sein, dass unter der GPLv3-lizenzierte Software keine patentierten Technologien verwenden darf, was ich bezweifle, dürfte man im Prinzip gar keine Software unter diese Lizenz stellen. In den USA ist schließlich selbst der Doppelklick patentiert.
                  Selbst wenn man solche Trivialpatente weglässt, würde es bedeuten, dass sämtliche Multimedia-Codecs GPLv2-only werden müssten. Auch Ogg Theora ist schließlich patentiert!
                  Das würde bedeuten, dass die Software, die man für eine Set-Top-Box benötigt, eh unter der GPLv2 verwenden kann, also ist "Tivoisierung" hier weiterhin möglich: Der Linux-Kernel wird für Jahre unter der GPLv2 lizenziert bleiben und sämtliche Codecs etc. müssten aus Patentgründen ohnehin unter der GPLv2 stehen.
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        Von Grendel am Mi, 6. Juni 2007 um 21:14 #
        > Natürlich, illegal kann man alles tun. Soweit von Linspire ausgeführt, wäre es das, den Fall gesetzt, zentrale Komponenten von einem Linux-System würden GPLv3...

        Nur, daß zentrale Komponenten niemals unter der GPLv3 (kernel) stehen werden oder garnicht unter der GPL stehen (bsp: glibc ist LGPL).
        Es ist überhaupt kein Problem legal proprietäre Software für Linux zu schreiben. Siehe z.B. Nero für Linux.

        > Am besten verhindern wir Missbrauch, indem wir die Quellen nicht freigeben. Lass uns so verfahren..
        Bullshit!

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          Von jucs am Mi, 6. Juni 2007 um 21:49 #
          "Nur, daß zentrale Komponenten niemals unter der GPLv3 (kernel) stehen werden oder garnicht unter der GPL stehen (bsp: glibc ist LGPL).
          Es ist überhaupt kein Problem legal proprietäre Software für Linux zu schreiben. Siehe z.B. Nero für Linux."

          Ja, nach Ausführung von Linspire gehört das der Vergangenheit an, sollte sich GPLv3 durchsetzen. Und deine Argumentation, der FSF wird es vielleicht nicht gelingen, bestimmte Bereiche zu durchdringen, lässt zwar hoffen, macht aber die GPLv3 auch nicht besser...

          "> Am besten verhindern wir Missbrauch, indem wir die Quellen nicht freigeben. Lass uns so verfahren..
          Bullshit!"

          Aber wieso, Hauptsache, kein Missbrauch... Gebrauch ist unnötig, solange die Freiheit pro forma existiert...

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            Von pinky am Mi, 6. Juni 2007 um 21:57 #
            >Ja, nach Ausführung von Linspire gehört das der Vergangenheit an, sollte sich GPLv3 durchsetzen.

            Nein, da 1. die libs weiterhin unter der LGPL stehen (dann LGPLv3) und zweitens diese Beispiele gar keinen Unterschied machen ob GPLv2 oder GPLv3. Proprietäre Treiber sind z.B. auch schon mit GPLv2 eigentlich illegal, nur haben sich die Autoren der GPLv2 Software (die Kernel Hacker) dazu entschieden nicht dagegen vorzugehen.

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              Von jucs am Mi, 6. Juni 2007 um 22:27 #
              "Nein, da 1. die libs weiterhin unter der LGPL stehen (dann LGPLv3) und zweitens diese Beispiele gar keinen Unterschied machen ob GPLv2 oder GPLv3."

              Ich hab natürlich vergessen, dass du als Jurist das besser beurteilen kannst, als Linspire...

              "Proprietäre Treiber sind z.B. auch schon mit GPLv2 eigentlich illegal, nur haben sich die Autoren der GPLv2 Software (die Kernel Hacker) dazu entschieden nicht dagegen vorzugehen."

              Falsch. Es wird von Einigen als rechtliche Grauzone bezeichnet, Linus selbst hält es für legal. Und er wird ja wissen, unter welche Bedingungen er SEINEN Kernel damals stellte.

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                Von pinky am Mi, 6. Juni 2007 um 22:40 #
                >Ich hab natürlich vergessen, dass du als Jurist das besser beurteilen kannst, als Linspire...

                Nein, aber ich habe im Gegensatz zu anderen auch die GPLv3 und Interpretationen von RMS, Eben Moglen und anderen Juristen gelesen. Sorry, aber du konntest bisher keine überzeugende Argumente liefern.

                >Falsch. Es wird von Einigen als rechtliche Grauzone bezeichnet, Linus selbst hält es für legal. Und er wird ja wissen, unter welche Bedingungen er SEINEN Kernel damals stellte.

                OK, dann ist es von mir aus eine Grauzone und wird es genauso unter GPLv3 sein, da GPLv3 hier nichts wesentliches geändert hat. Die GPLv3 geht weiterhin (genauso wie GPLv2) so weit wie möglich was abgeleitet Werke angeht, soll heißen, solange das Urheberrecht etwas als abgeleitetes Werk ansieht gilt die GPL (genauso wie bei den meisten proprietäre Lizenzen auch).

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                  Von she am Do, 7. Juni 2007 um 22:00 #
                  Der Kernel wird aber nicht GPL3 werden.

                  Linus hat es nur _NICHT_ ausgeschlossen, er hat aber NIE gesagt,
                  das er den Kernel unter GPL3 stellen WIRD.

                  Der Vergleich mit dem Kernel hinkt also.

                  In bezug auf "rechtliche Grauzone" - es ist keine.

                  Das, was zur Zeit geschieht ist ERLAUBT. Man kann sich die
                  Mailing Listen durchlesen, manche Kernel Entwickler sind
                  anderer Meinung, das ist aber egal.

                  Die Kernel Entwickler warnen effektiv lediglich explizit
                  davor mittels dem "tainted" flag.

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                    Von pinky am Do, 7. Juni 2007 um 22:44 #
                    >Der Kernel wird aber nicht GPL3 werden.

                    Für diese Frage spielt die GPLv3 keine Rolle. GPLv2 geht bei der Frage der abgeleiteten Werke soweit wie das Urheberrecht und GPLv3 auch.

                    >In bezug auf "rechtliche Grauzone" - es ist keine.

                    Es gibt genug Leute die der Auffassung sind, dass Linux Treiber ein abgeleitetes Werk des Kernel im Sinn des Urheberrechts darstellen.

                    >Das, was zur Zeit geschieht ist ERLAUBT.

                    Nein, es ist geduldet, da keiner der Kernel Entwickler dagegen vorgeht.
                    Es gibt aber genug Leute die der Meinung sind, dass man vor Gericht gute Chancen hätte gegen nicht-GPL-kompatible Treiber vorzugehen.

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      Von fuffy am Mi, 6. Juni 2007 um 23:28 #
      Das große Übel ist ein "Mißbrauch" (wenn man so will) der GPL v2 (tivo)
      Was haben digitale Signaturen mit Video-DVDs und DRM-geschützten Mediendateien zu tun?
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