Also entweder einer Organisation/Gruppe unter bestimmten Bedingungen trauen oder "or any later". Wo ist denn da der Unterschied? Im Falle des "or any later" muss ich doch der Organisation FSF trauen.
ja, die garantiert aber dass jede weitere GPL vom geist gleich sein wird. Wenn dir als Projekt die FSF zu weit weg ist, kannst du das auch selber regeln (z.B. KDE in ihrem KDE e.V., GNOME in ihrer GNOME Foundation,...). Jeder kann das so machen wie er sich am wohlsten fühlt, aber er sollte was machen, damit die legale Seite des Projekts genauso wie die technische Maintainbar bleibt.
ja, die garantiert aber dass jede weitere GPL vom geist gleich sein wird. Naja, nicht wirklich. Die mehrfach angesprochene Patentklausel hätte dazu geführt, dass ich als Entwickler quasi garantieren müsste, dass es kein (Software-)Patent gibt, das irgendwie auf meine Software passt, was ein Ding der Unmöglichkeit ist.
Der Geist dier GPL ist kurz gesagt "Du bekommst alle 4 Freiheiten musst aber, wenn du das Programm weitergibst, dem Empfänger auch wieder alle 4 Freiheiten geben". Man könnte auch sagen: Freiheit geben und Freiheit erhalten. Dieser Geist steckte bisher in jeder GPL und auch in GPLv3.
"Du bekommst alle 4 Freiheiten musst aber, wenn du das Programm weitergibst, dem Empfänger auch wieder alle 4 Freiheiten geben"
Was ist, wenn der Empfänger meiner Software in einem Staat lebt, in dem die Weitergabe dieser Software verboten ist (DCMA, Software-Patente, etc.)? Da kann ich doch gar nicht sicherstellen, dass er sie auch erhält. Also dürfte ich die Software gar nicht weiterverbreiten, zumindest nicht an Personen, die sich in genanntem Staat aufhalten.
Um den Geist der GPL vollständig durchsetzen zu können, müssten weltweit Gesetze abgeändert werden. Und solange das nicht geschieht, hat man als Entwickler je nach Staat das Problem der Konflikte zwischen geltenden Gesetzen und den Forderungen der GPL. Will man das Land nicht verlassen, muss man sich in manchen Fällen nach einer anderen Lizenz umsehen.
>Was ist, wenn der Empfänger meiner Software in einem Staat lebt, in dem die Weitergabe dieser Software verboten ist (DCMA, Software-Patente, etc.)?
Es geht um dich, der dem Empfänger die Software gibt. Du musst ihm von deiner Seite alle Rechte einräumen.
>Da kann ich doch gar nicht sicherstellen, dass er sie auch erhält.
Du musst nur sicherstellen, dass er sie von dir erhält. Was er dann unter den Gesetzen seines Landes darf oder nicht liegt nicht mehr in deiner Hand, aber du darfst ihm nicht eine der Freiheiten einschränken.
>Naja, nicht wirklich. Die mehrfach angesprochene Patentklausel hätte dazu geführt, dass ich als Entwickler quasi garantieren müsste, dass es kein (Software-)Patent gibt, das irgendwie auf meine Software passt
Nein, das musst du nicht, denn wie du richtig sagst wäre das ein "ein Ding der Unmöglichkeit"
Wo ist denn da der Unterschied? Im Falle des "or any later" muss ich doch der Organisation FSF trauen.
Naja, nicht wirklich. Die mehrfach angesprochene Patentklausel hätte dazu geführt, dass ich als Entwickler quasi garantieren müsste, dass es kein (Software-)Patent gibt, das irgendwie auf meine Software passt, was ein Ding der Unmöglichkeit ist.
Der Geist dier GPL ist kurz gesagt "Du bekommst alle 4 Freiheiten musst aber, wenn du das Programm weitergibst, dem Empfänger auch wieder alle 4 Freiheiten geben". Man könnte auch sagen: Freiheit geben und Freiheit erhalten. Dieser Geist steckte bisher in jeder GPL und auch in GPLv3.
Was ist, wenn der Empfänger meiner Software in einem Staat lebt, in dem die Weitergabe dieser Software verboten ist (DCMA, Software-Patente, etc.)? Da kann ich doch gar nicht sicherstellen, dass er sie auch erhält. Also dürfte ich die Software gar nicht weiterverbreiten, zumindest nicht an Personen, die sich in genanntem Staat aufhalten.
Um den Geist der GPL vollständig durchsetzen zu können, müssten weltweit Gesetze abgeändert werden. Und solange das nicht geschieht, hat man als Entwickler je nach Staat das Problem der Konflikte zwischen geltenden Gesetzen und den Forderungen der GPL. Will man das Land nicht verlassen, muss man sich in manchen Fällen nach einer anderen Lizenz umsehen.
Es geht um dich, der dem Empfänger die Software gibt. Du musst ihm von deiner Seite alle Rechte einräumen.
>Da kann ich doch gar nicht sicherstellen, dass er sie auch erhält.
Du musst nur sicherstellen, dass er sie von dir erhält. Was er dann unter den Gesetzen seines Landes darf oder nicht liegt nicht mehr in deiner Hand, aber du darfst ihm nicht eine der Freiheiten einschränken.
Nein, das musst du nicht, denn wie du richtig sagst wäre das ein "ein Ding der Unmöglichkeit"