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Thema: Linspire warnt vor der GPLv3

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von allo am Do, 7. Juni 2007 um 00:19 #
> Wieso? Jeder kann weiterhin nach V2 vertreiben, ist ja ein "_or_ any later version".
und jeder nach v3. Wenn jetzt v3 sagt: die FSF hat das volle Nutzungsrecht, auch in proprietärer Form ...

(extrembeispiel)

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    Von pinky am Do, 7. Juni 2007 um 00:28 #
    Dann würde wohl jeder Richter entscheiden, dass dies:

    "Such new versions will be similar in spirit to the present version, but may differ in detail to address new problems or concerns."

    nicht zutrifft und somit würde "or any later" für diese Version nicht gelten.

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      Von fuffy am Do, 7. Juni 2007 um 15:05 #
      Wenn ich mich aber für die GPLv3 entscheide, spielt der Inhalt der GPLv2 und somit auch der zitierte Abschnitt überhaupt keine Rolle.
      Ich halte es eher für wahrscheinlich, dass der Richter die "or any later version"-Klausel nach deutschem Recht für unwirksam erklärt, genauso wie man als Musiker seiner Plattenfirma keine Nutzungsrechte irgendwelche in der Zukunft "erfundenen" Nutzungsarten einräumen kann, da dies den Künstler unangemessen benachteiligt.
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        Von pinky am Do, 7. Juni 2007 um 15:42 #
        es ging hier aber um Code der unter "GPLv2 or any later" steht und nicht über neuen Code den jemand unter GPLv3 stellt.
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          Von fuffy am Do, 7. Juni 2007 um 21:49 #
          Ich meine auch Code, der unter "GPLv2 or any later version" steht.

          Im Copyright-Header steht, dass ich die Software unter den Bedingungen der GPL v2 oder höher weitergeben darf.
          Den Lizenztext der GPLv2 brauch ich da noch gar nicht gelesen zu haben. Entscheide ich mich also für eine Weitergabe der Software unter den Bedingungen der GPL v3 (v3 ist ja v2 oder höher), gelten auch nur die Bedingungen, die in der GPL v3 stehen und damit ist der Punkt 9 der GPL v2 irrelevant.
          Wenn ich mich auch an die GPL v2 halten muss, ist das kein "or", sondern ein "and", was aber auf Grund der Inkompatibilität der beiden Lizenzen auch nicht drin ist.

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            Von pinky am Do, 7. Juni 2007 um 22:36 #
            >Im Copyright-Header steht

            Der Copyright-Header ist aber eben nur ein Header und dieser verweist auf die Lizenz für genauere Angaben.

            >Den Lizenztext der GPLv2 brauch ich da noch gar nicht gelesen zu haben.

            Im Zweifelsfall schon, da dort definiert wird was eine neue Version der GPL ist und von wem diese rausgegeben wird. Sonst könntest du mit deiner Argumentation das Programm auch in eine GPLv99 umlizenzieren, die von Max Müller herausgegeben wurde.

            >Wenn ich mich auch an die GPL v2 halten muss, ist das kein "or",

            Natürlich ist es ein "or" aber diese "Umlizenzierung" auf eine neuere GPL erlaubt dir erst die GPLv2 und dazu solltest du diese natürlich gelesen haben unter welchen Bedingungen das möglich ist. Sprich GPLv2 sagt was eine mögliche "any later" Version von ihr ist und nur dafür gilt das "or any later"

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              Von fuffy am Fr, 8. Juni 2007 um 15:15 #
              Der Copyright-Header ist aber eben nur ein Header und dieser verweist auf die Lizenz für genauere Angaben.
              Wo verweist sie auf die Lizenz der "version 2", wenn ich mit für "version 3" entscheide? Wenn das klar sein soll, gehört der Punkt 9 der GPL nicht in den Lizenztext, sondern in die Copyright-Angabe.

              Sonst könntest du mit deiner Argumentation das Programm auch in eine GPLv99 umlizenzieren, die von Max Müller herausgegeben wurde.
              Nein, lies dir den Copyright-Header nochmal durch:
              # This program is free software; you can redistribute it and/or modify
              # it under the terms of the GNU General Public License as published by
              # the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or
              # (at your option) any later version.

              Damit ist ganz klar gesagt, dass man sich bei der Lizenz nur eine von der FSF herausgegebene GPL heraussuchen kann, die auch noch mindestens die Version 2 haben muss.

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                Von pinky am Fr, 8. Juni 2007 um 16:09 #
                und da der ganze Code natürlich unter der GPL steht, musst du dich auch an die Lizenz halten und da steht:

                The Free Software Foundation may publish revised and/or new versions of the General Public License from time to time. Such new versions will be similar in spirit to the present version, but may differ in detail to address new problems or concerns.

                Each version is given a distinguishing version number. If the Program specifies a version number of this License which applies to it and "any later version", you have the option of following the terms and conditions either of that version or of any later version published by the Free Software Foundation. If the Program does not specify a version number of this License, you may choose any version ever published by the Free Software Foundation.

                Der Header ist nicht die Lizenz, sondern nur der Header der grob die Lizenz zusammenfasst und auf die selbige verweist, für detaillierte Regelungen sollte man in die Lizenz schauen!

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