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Thema: Pro-Linux: Linux bald nur noch mit eingebauter Microsoft-Lizenz?

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Anonymous Coward am Mo, 11. Juni 2007 um 16:34 #
Das kann ich auch mitm Telnet Client von Windows.... ;-)

Hey ... heisst das etwa, dass Windows mit dem Paragraphen verboten wurde? *jauchz* ;D

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    Von sd07 am Mo, 11. Juni 2007 um 18:51 #
    Das Hauptproblem mit dem sog. "Hackerparagraphen ist die furchtbar schwammige Formulierung, er wird nirgendwo konkret.

    Wer "Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

    Als "Tat" zählt dabei schon die bloße Vorbereitung einer solchen Straftat.
    Das gibt reichlich Möglichkeiten für Interpretationsspielräume.
    Wer sich also z.B. das "Hackertool" nmap verschafft, um lediglich ein "nmap localhost" auszuführen, kann schon in die Bredouille kommen, je nach Richter und dessen Informatik-Kenntnisstand.
    Für Sicherheitsunternehmen ist diese Regelung unsäglich.

    Nicht die eigene Intention ist entscheidend, sondern die potentielle Gefahr des "Hackertools".
    Deshalb steht da auch in der Begründung:
    "Insbesondere die durch das Internet mögliche weite Verbreitung und leichte Verfügbarkeit der Hacker-Tools sowie ihre einfache Anwendung stellen eine erhebliche Gefahr dar, die nur dadurch effektiv bekämpft werden kann, dass bereits die Verbreitung solcher an sich gefährlichen Mittel unter Strafe gestellt wird."
    Dieser Satz hat unabsehbare Konsequenzen u.a. für alle deutschen Linux-Nutzer.

    Ob es da bald eine "Suse Novell German Edition" ohne die meisten gängigen Netzwerkprogramme geben wird?
    Ach ja, man könnte die Programme ja aus den Weiten des Internet herunterladen. Klasse Idee!!! Nur blöd, daß einem da bald die Vorratsdatenspeicherung ins Gehege kommt.

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      Von Sebastian am Mo, 11. Juni 2007 um 20:36 #
      Das hast du nicht richtig verstanden, nmap hat nicht den zweck strafttaten auszuführen. Im gegenteil würde ich sagen das es sich dabei um eine zweckentfremdung handelt. Ein vorschlaghammer auf einer baustelle ist auch keine waffe, wenn ein radikaler demonstrant damit aber auf einen polizisten losgeht schon. Kommt also immer auf den kontext an in dem die werkzeuge verwendet werden.

      Du darfst nicht vergessen das die polizei bei ihrer arbeit selber auf solche tools angewiesen ist wenn sie im bereich computerkriminalität ermitteln.

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        Von sd07 am Di, 12. Juni 2007 um 01:35 #
        Ich habe das nicht falsch verstanden.
        Mir ist schon klar, was Du meinst, Du hast zwar recht, so steht es aber nicht in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz.
        Das ist ja das Problem.
        Der Gesetzestext ist entscheidend: http://www.bmj.bund.de/media/archive/1317.pdf
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