Login
Newsletter
Werbung

Thema: Pro-Linux: Automatisches Login per USB-Stick

36 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
0
Von Keno am Mo, 13. August 2007 um 00:33 #
Das ist doch mal eine nette Idee! Damit bekommt der "USB-Key" endlich die Bedeutung, die er dem englischen Namen nach verdient! Und mit dabei ist er sowieso immer irgendwo. Danke!!
[
| Versenden | Drucken ]
0
Von hmmm am Mo, 13. August 2007 um 09:44 #
Guten Morgen, danke für den Bericht!

Und gleich kommen mir Wünsche ;)

Wie kann ich die USB-Stick-Anmeldung umgehen, wenn dieser (kaputt/nicht dabei/..) ist?

Also eine Art entweder USB-Stick oder "gehe zu KDM und logg dich dort per Nutzernamen und Passwort ein"

Letzteres soll also als "Fallback" dienen, wenn mit dem USB-Stick (oder auch Anschluss) "irgendwas" ist...

Danke!

[
| Versenden | Drucken ]
  • 0
    Von Jurazeit am Mo, 13. August 2007 um 10:03 #
    Bei deiner Art der Fragestellung, verweise ich mal sofort auf §202c etc. Da du hier nach der Möglichkeit der Umgehung
    eines Programmschutzes, das Brechen einer Verschlüsselung fragst, respektive unterschwellig nach der Möglichkeit
    eines geeigneten 'Tools' nachfragst.
    Sollte hier eine Anleitung, oder der Name eines für diese Zwecke geschaffenes Werkzeug, genannt oder darauf verwiesen
    werden, werde ich mir rechtliche Schritte gegen den Betreiber, oder/und den Fragesteller vorbehalten.

    ;-)

    PS: So, oder so ähnlich könnte es nach neuer Rechtslage aussehen.

    [
    | Versenden | Drucken ]
    • 0
      Von zyniker am Mo, 13. August 2007 um 10:09 #
      @Jurazeit
      das ist ja mal ausgemachter Blödsinn und zeigt das Du wohl gar nichts verstanden hat. Weder die derzeitige noch die möglicherweise zukünftige rechtliche Situation. Von der Frage gar nicht zu reden.
      [
      | Versenden | Drucken ]
      • 0
        Von carl23 am Mo, 13. August 2007 um 14:05 #
        Es sollten sich zu rechtlichen Dingen bitte nur Juristen äußern. Dass Du keiner bist, schließe ich aus den mangelnden Rechtschreibkenntnissen.
        [
        | Versenden | Drucken ]
      0
      Von NANO am Mo, 13. August 2007 um 10:21 #
      es geht nicht darum sich illegal zutritt zu verschaffen, sondern das normale systemverhalten als "fallback" (<- Deutsch?) einzusetzen.
      [
      | Versenden | Drucken ]
      • 0
        Von GriLLe am Mo, 13. August 2007 um 10:58 #
        Hi
        >... als "fallback" (<- Deutsch?) ...
        Aus leo.org:
        -- quote
        fallback [mil] == Rückzug
        fallback position == die Ausweichlösung <= Das passt doch eh.
        fallback position == die Rückzugsüposition
        fallback system == das Sicherungssystem
        -- endquote
        Gruß und *zirp*
        GriLLe
        --
        In a world without walls and fences who needs windows and gates ...?!?
        [
        | Versenden | Drucken ]
        0
        Von hmmm am Mo, 13. August 2007 um 12:37 #
        Genau :-)
        [
        | Versenden | Drucken ]
      0
      Von Alex am Mo, 13. August 2007 um 10:53 #
      Wir juristischen Halblaien sehen doch immer nur den Titel, den Gesetzestext verstehen wir schon lange nicht mehr.

      Ansonsten könnten wir eine kontextuelle Auslegung vornehmen und feststellen, dass es beim § 202c StGB um das Ausspähen von gesicherten Daten Dritter geht.

      1. Ein Passwortschutz ist aber nicht automatisch eine Verschlüsselung.
      2. Ein Login ist kein Ausspähen
      3. Deine eigenen Daten sind nicht Daten Dritter.

      Damit wäre das juristische Geschwurbel hoffentlich beendet.

      Ich bin eher sauer, weil dieser bescheuerte Paragraph auch Vorbereitungshandlungen (etwa die Installation von nmap oder johntheripper) unter Strafe stellen soll.

      Leider sind unsere Legislativkräfte von keinerlei Sachkenntnis geplagt, sonst wüßten sie, dass man diese Tools genau wie ein Messer gleichsam dazu verwenden kann, Gemüse zu stückeln oder auch den Nachbarn - sollen wir das Gemüse jetzt mit dem Löffel schneiden?

      Gruß, Alex

      [
      | Versenden | Drucken ]
      • 0
        Von zyniker am Mo, 13. August 2007 um 12:41 #
        da gibt es im deutschen Waffenrecht ein wirklich wunderschönes Beispiel: bestimmte Messer sind schlicht und ergreifend verboten. Verboten = niemand, auch kein Volljähriger, auch niemand mit Waffenbesitzkarte, darf sich diese verbotenen Messer kaufen. Prominentes Beispiel: Butterfly.

        Warum die verboten sind? Weil irgendwelche dämlichen obercoolen Hosenscheisser immer gerne mal mit den Dingern rumgefuchtelt haben. Und eigentlich sind das traditionelle philipinische Fischermesser.

        Sind sehr lange, sehr scharfe Küchenmesser oder kleine handliche Schälmesser verboten? Nein! Kann ich damit jemanden bedrohen? JA! Kann ich damit jemanden schwer verletzen? JA!! Kann ich damit jemanden töten? JA!!! Dafür braucht man kein Butterfly. Übrigens ist auch ein Kugelschreiber in der Halsschlagader oder im Auge äußerst ungesund...

        Ich vermute, dass diese neue Waffengesetzgebung (kam nach dem Erfurter Amoklauf...) direktes Vorbild für den $202 ff ist. Man macht jeden Blödsinn einfach mehrmals...


        [
        | Versenden | Drucken ]
        • 0
          Von Mark am Mo, 13. August 2007 um 13:47 #
          Butterflymesser gelten hierzulande zurecht als reine Angriffswaffen. Niemand setzt diese Messer zum produktiven Gebrauch ein. Sie sind eine Gefahr für die Gesellschaft. Nicht weil sie schneiden sonder weils sie fast ausschließlich und sehr häufig für schwerkriminelle Zwecke eingesetzt werden. Und es gibt für alle legalen Anwendungsfälle dieser Messer brauchbaren Ersatz. Es ist ebenfalls nicht erlaubt andere Kriegswaffen zu besitzen. Beispielsweise Maschinengewehre. Auch wenn für diese irgendwo in der Welt eine zivile sinnvolle Nutzungsmöglichkeit vorhanden ist.
          [
          | Versenden | Drucken ]
          • 0
            Von zyniker am Mo, 13. August 2007 um 17:51 #
            Das ist nicht der Punkt. Jedes Messer kann zum Angriff eingesetzt werden - egal wie es heißt und wie es aussieht. Und wirklich jedes andere Messer ist exakt genauso tödlich wie ein Butterfly. Und man kann sogar jedes Messer auch für schwerkriminelle Zwecke einsetzen. Man kann sogar ein ganz normales Eßmesser mit dem man Butter aufs Brot schmiert von Ikea, WWF und wie sie alle heißen, vollkommen problemlos als tödliche Waffe einsetzen.

            Glaubst Du ernsthaft das Schwerkriminelle ihre Kriminalität aufgeben nur weil sie plötzlich kein Butterfly mehr kaufen können? Oh mein Gott... Herr! Lass Hirn vom Himmel fallen! 1. nehmen die halt was anderes scharfes spitzes (gibt auch legal jede Menge sehr netter "Spielsachen" zu kaufen) und 2. besorgen die sich das trotzdem bzw. haben das Butterfly bestimmt niemals bei der Polizei abgegeben.

            Eine Kriegswaffe mit einem Messer zu vergleichen ist absoluter Bullshit. Es gibt für ein Maschinengewehr schlicht und ergreifend keine zivile Einsatzmöglichkeit außer zum Spaß auf Scheiben zu schießen. Ein Messer ist ein Messer ist ein Messer. Nicht das Messer ist böse, sondern der Mensch dahinter. Und das gilt auch für den Menschen der einen Plastikkugelschreiber in die Halsschlagader seines Opfers rammt. Der arme, genötigte brave Plastikkugelschreiber...

            [
            | Versenden | Drucken ]
            • 0
              Von Liriuminan am Mo, 13. August 2007 um 21:35 #
              Du bist <= 25, also will hier auch keiner mit dir diskutieren

              Trollplonk

              [
              | Versenden | Drucken ]
              0
              Von Frickler am Di, 14. August 2007 um 09:19 #
              Das ist nicht der Punkt.

              Doch, das ist exakt der Punkt.

              Jedes Messer kann zum Angriff eingesetzt werden - egal wie es heißt und wie es aussieht.

              man Binsenweisheit

              Und wirklich jedes andere Messer ist exakt genauso tödlich wie ein Butterfly.

              Blödsinn. Ehrlich.

              Und man kann sogar jedes Messer auch für schwerkriminelle Zwecke einsetzen.

              Darum geht es gar nicht.

              Man kann sogar ein ganz normales Eßmesser mit dem man Butter aufs Brot schmiert von Ikea, WWF und wie sie alle heißen, vollkommen problemlos als tödliche Waffe einsetzen.

              Das ist aber nicht der eigentliche Einsatzzweck.

              Glaubst Du ernsthaft das Schwerkriminelle ihre Kriminalität aufgeben nur weil sie plötzlich kein Butterfly mehr kaufen können?

              Nein, das hat er auch nicht behauptet.

              Oh mein Gott... Herr! Lass Hirn vom Himmel fallen!

              Du kannst es brauchen, scheint es.

              2. besorgen die sich das trotzdem bzw. haben das Butterfly bestimmt niemals bei der Polizei abgegeben.

              Gesetze treffen immer nur die, die sich dran halten. Das ist jetzt echt ne Überraschung für Dich, wa? Nach Deiner Logik brauchts auch keine Gesetze gegen Mord, Diebstahl und Vergewaltigung, denn: die bösen Buben halten sich eh nicht dran.

              Eine Kriegswaffe mit einem Messer zu vergleichen ist absoluter Bullshit. Es gibt für ein Maschinengewehr schlicht und ergreifend keine zivile Einsatzmöglichkeit außer zum Spaß auf Scheiben zu schießen.

              Richtig

              Ein Messer ist ein Messer ist ein Messer.

              Falsch. Wenn's ein Brotmesser tut, warum brauchst Du ein Butterfly, um Dir Deine Stulle zu schmieren?

              Nicht das Messer ist böse, sondern der Mensch dahinter.

              Binsenweisheit.

              Der arme, genötigte brave Plastikkugelschreiber...

              Nach dieser beeindruckenden Logik kann man absolut jede Waffe zum freien Verkauf anbieten, denn: ich kann Dir auch mit einem simplen Zahnstocher, ja einer Büroklammer das Lebenslicht auspusten. Dauert ggf. ein wenig länger und Du leidest ein wenig mehr, aber das kriegen wir hin. Also, warum dann alles andere verbieten, wenn wir's doch auch mit einfachsten Mitteln hinkriegen? Die Hände tun's sogar auch. Schau mal einer an.

              [
              | Versenden | Drucken ]
              • 0
                Von wolferl am Di, 14. August 2007 um 21:58 #
                Frickler: leider muß ich Dein Weltbild zerstören, zyniker hat uneingeschränkt Recht. Ich bin Polizist und lege keinen Wert darauf wenn mir ein Messer, egal was für eines, vor die Nase gehalten wird. Nur weil man in vielen Messern ausschließlich das Gute sieht sind sie nicht ungefährlich. Die meisten Straftaten mit Messern werden nicht mit verbotenen Messern ausgeführt sondern mit HAUSHALTSüblichen Messern. Meine Kollegen und ich verstehen das Waffenrecht an dieser Stelle auch nicht. Es ist IMHO ein rein populistisches Gesetz (in Beziehung auf Messer). Es ist vollkommen egal was für ein Messer verwendet wird; bei "richtiger" Handhabung kann jedes Messer töten. Du findest im Internet genügend Literatur zu diesem Thema. Ein ungezielter Schuß aus einer Schußwaffe auf eine Extremität oder sogar den Korpus kann wesentlich ungefährlicher sein als ein Messerstich. Meistens bleibt es nicht bei einem Stich, und die inneren Verletzungen sind entsetzlich. Auch wenn man ein Essmesser zum Stullenschmieren verwendet. Demnach müsstetn tatsächlich alle Messer verboten werden. Das geht natürlich nicht, also wird versucht "Statussymbole" oder "Modewaffen" zu verbieten. Ein Messer aus dem gleichen Kulturkreis wie das Butterfly (Balisong) ist das Karambit/Kerambit/Lugud. So ein Karambit hat in den hier verkauften Varianten wirklich nur einen sehr eingeschränkten zivilen Einsatzzweck, ist aber im Gegensatz zum Butterfly NICHT verboten. Ich persönlich kann mit Messern umgehen, ich trainiere das, und ehrlich gesagt hat vom technischen Kampfaspekt das Karambit meiner Meinung nach sehr viel "fiesere" Anwendungsmöglichkeiten. Nur ist es der breiten Öffentlichkeit bisher noch recht unbekannt. Ich hoffe inständig, dass es so bleibt.

                Schönen Abend und nix für ungut

                Wolferl

                Der "Hackerparagraph" ist ähnlich widersprüchlich.

                [
                | Versenden | Drucken ]
            0
            Von paulchen am Di, 14. August 2007 um 13:52 #
            Meine Fresse, ich hab das Gelaber langsam satt. Nur weil DU kein Butterfly-Messer als Werkzeug verwendest, muss das noch lange nicht bedeuten, das ICH es nicht mache.
            Ich hab 10 Jahre lang ein Butterfly-Messer als Werkzeug jeden Tag mit mir rumgetragen und benutzt ohne jemals jemanden damit zu verletzen. Das Messer ist klasse. Es geht mit einer Hand auf und mit einer Hand zu. Und wenn man es in der Tasche hat, schneidet man sich nicht aus versehen selbst die Familienjuwelen ab.
            Jetzt ist es verboten und ja, es gibt einen vernünftigen Ersatz:
            Ich hab jetzt ein Springmesser !! (Warum die noch erlaubt sind konnte mir noch keiner erklären) Dabei gibt es aber das oben genannte Problem mit den Juwelen...
            Ich bin gelernter Mechaniker und da kommt es schon ab und zu mal vor, das man was mit einer Hand festhält um es mit der anderen Hand abzuschneiden.
            Ich könnte übrigens aus dem Stehgreif noch 10 weitere aus meinem Bekanntenkreis aufzählen, von denen jeder ein Butterfly-Messer hatte. Und keiner von denen hat dieses Messer jemals gegen einen anderen Menschen gerichtet.
            Ich kenn aber keinen, der mal mit einem Butterfly auf jemanden losgegangen ist.
            und jetzt definiere "fast ausschließlich"

            Gruß
            ein verärgerter Peter

            [
            | Versenden | Drucken ]
            • 0
              Von Ralph Miguel am Mi, 15. August 2007 um 06:23 #
              Als Werkzeug ist so ein Balisong ja auch gedacht. Aufgeklappt ist es ein x-beliebiges "Matrosenmesser", zum Schneiden gut und zum Stechen schlecht geeignet (Parierstange fehlt). Zum Kämpfen geeignete Messer sehen anders aus (und sind auch nicht verboten).


              [
              | Versenden | Drucken ]
      0
      Von mreczio am Mi, 15. August 2007 um 10:24 #
      Ich finde es schon eine berechtigte Frage wie es aussieht wenn der Stick defekt oder weg ist.
      Ich sehe da nicht den Vorsatz einer Strafbaren Handlung.
      [
      | Versenden | Drucken ]
    0
    Von Jan Hofmann am Di, 14. August 2007 um 12:24 #
    Also erstmal gar nicht, das is ja auch nicht Sinn der Sache!

    Falls du ihn tatsächlich mal verloren haben solltest, dann musst du bei grub den single user mode auswählen oder eine livecd nehmen, und die Änderungen rückgängig machen.

    [
    | Versenden | Drucken ]
    0
    Von mreczio am Mi, 15. August 2007 um 10:25 #
    Das einfachste ist es in dem Fall das du deine commonauth anpasst.
    Dort kannst du einstellen ob es zwingend Notwendig ist oder aber noch andere Möglichkeiten zugelassen werden.
    [
    | Versenden | Drucken ]
0
Von foxx am Mo, 13. August 2007 um 10:55 #
Schöne Idee jedoch gibts noch ein paar Macken:
Der cut-Befehl im loginusb2-Script welcher in der for-Schleife wiederholt wird ist fehlerhaft oder funktioniert jedenfalls nicht unter Ubuntu Feisty:

$ grep "<user id=" /etc/pamusb.conf | cut -d "\"" -f 2 | cut -d "\""
cut: Sie müssen eine Liste von Bytes, Zeichen oder Feldern angeben
„cut --help“ gibt weitere Informationen.

Das heißt das Info-Bild wird beim Start angezeigt aber das Einstecken des Sticks bringt nichts. Im Log seh ich nur mehrmals pro Sekunde diese Fehlermeldung aufgrund des cat's

Und: In dem loginusb2-Skript wird unten kdm gestartet aber es wird nirgendwo geschrieben, dass man /etc/init.d/kdm in /etc/init.d/gdm verändern sollte. Wenn man nicht kdm nutzt startet somit natürlich keins von beiden.

Trotzdem danke und weiter so - freu mich schon auf die Lösung des 1. Problems ;)

Gruß,
foxx

[
| Versenden | Drucken ]
  • 0
    Von foxx am Mo, 13. August 2007 um 12:07 #
    Also wenn man das 2. cut hinter dem | einfach weg lässt oder ebenfalls ein -f 2 ran hängt scheint es zu funktionieren. Jedenfalls wartet das Skript wenn ich es ohne den USB Stick mal zum Testlauf starte und wenn ich ihn rein stecke bricht es ab (Ich hab das Verändern der gdm-custom config und den Start von gdm/kdm zum testen entfernt und noch zum Schluss ein info-echo hinzugefügt).
    Ich probier das ganze nun mal als init-Skript und hoffe ich kann gleich den Erfolg melden ;)

    Gruß,
    foxx

    [
    | Versenden | Drucken ]
    • 0
      Von foxx am Mo, 13. August 2007 um 12:29 #
      Und noch was: Unter Ubuntu ist die GDM-Custom-Konfiguration nicht unter /etc/gdm/gdm.conf.custom sondern unter /etc/gdm/gdm.conf-custom zu finden. Die Authentifizierung funktioniert nun der Auto-Login noch nicht. Ich probiers jetzt mal mit dieser Änderung.
      [
      | Versenden | Drucken ]
    0
    Von hjb am Mo, 13. August 2007 um 12:40 #
    Tut mir leid wegen des Fehlers im Skript. Das kam wahrscheinlich durch die Konvertierung in HTML und wieder zurück zustande. Wir werden heute abend eine aktualisierte Fassung bekommen.
    [
    | Versenden | Drucken ]
    • 0
      Von foxx am Mo, 13. August 2007 um 12:52 #
      Schön danke. Noch ein Hinweis: Die sed-Befehle scheinen nicht zu funktionieren. Erst einmal musste ich in meine gdm.conf-custom noch die Einträge "AutomaticLogin" und "AutomaticLoginEnable" hinzufügen (ersteres ist in der Anleitung fälschlich als "AutomaticLoginUser" eingetragen; vielleicht funktioniert das ja auch aber das Gnome gdm-setup-Tool erzeugt die von mir genannten Einträge). Dennoch werden die Werte nicht von den sed-Befehlen ersetzt. Es passiert einfach nichts. Damit funktioniert natürlich auch nicht der Auto-Login welcher ja imho eigentlich auch ein Ziel-Part der Anleitung ist -> Der Login soll ja nicht mehr über eine Tastatureingabe erfolgen sondern einfach durch das Anstecken des Sticks.
      Wie auch immer dann warte ich mal auf den fix ;)

      Gruß,
      foxx

      [
      | Versenden | Drucken ]
      • 0
        Von Jan Hofmann am Mo, 13. August 2007 um 19:15 #
        Guten Abend,

        Wie hjb schon gesagt hatte, gab es aufgrund der hin und her Konvertierung leider einige kleine Fehler.
        Ich habe ihm die aktualisierte Fassung schon geschickt und denke mal das er sie hier bald veröffentlichen wird.

        Für alle ungeduldigen, steht die aktualisierte Version schon auf meiner Homepage (www.virtualpixel.de) bereit.

        Damit sind dann auch die cat und sed Fehler bereinigt.

        [
        | Versenden | Drucken ]
        • 0
          Von Jan Hofmann am Di, 14. August 2007 um 00:06 #
          So, die Fehler sind bereinigt, und der Artikel ist aktualisiert!
          [
          | Versenden | Drucken ]
          0
          Von b. am Di, 14. August 2007 um 14:14 #
          hi,
          ich glaube, der zweite cut-aufruf ist überflüssig,
          und die doppelten anführungszeichen kannst du in
          einfache setzen und sparst dir den backslash:

          grep "user id" /etc/pamusb.conf | cut -d '"' -f 2

          -b.

          [
          | Versenden | Drucken ]
0
Von Bert am Mo, 13. August 2007 um 17:26 #
Wie kann ich Gentoo so konfigurieren, dass der USB-Stick alleine ausreicht und ich kein Passwort mehr eingeben muß?
[
| Versenden | Drucken ]
  • 0
    Von Steve` am Mo, 13. August 2007 um 19:00 #
    Ändere Deine /etc/pam.d/system-auth wie folgt:

    #%PAM-1.0

    auth required /lib/security/pam_env.so

    auth sufficient /lib/security/pam_usb.so fs=vfat check_device=-1 check_if_mounted=-1 force_device=/dev/sdc

    auth sufficient /lib/security/pam_unix.so likeauth nullok
    auth required /lib/security/pam_deny.so
    account required /lib/security/pam_unix.so
    password required /lib/security/pam_cracklib.so retry=3
    password sufficient /lib/security/pam_unix.so nullok md5 shadow use_authtok
    password required /lib/security/pam_deny.so
    session required /lib/security/pam_limits.so
    session required /lib/security/pam_unix.so

    [
    | Versenden | Drucken ]
    • 0
      Von foxx am Di, 14. August 2007 um 17:25 #
      Mich würde das auch interessieren - wie funktioniert das mit Ubuntu?

      Achja: gksu scheint zusammen mit der pam_usb Authentifizierung nichtmehr zu funktionieren...

      [
      | Versenden | Drucken ]
      • 0
        Von mreczio am Mi, 15. August 2007 um 10:22 #
        Dafür ist nur eine Anpassung der commonauth im Ordner pam.d notwendig.
        Du kannst in der pamusb.conf angeben was durch den USB-Stick authentifiziert werden soll und was nicht.
        [
        | Versenden | Drucken ]
0
Von kiwi am Mo, 13. August 2007 um 22:10 #
Ich empfinde es als schlechten Witz, wenn jemand versucht einen Login aufgrund eines USB-Memory-Sticks und ohne Passwort durchzuführen. Wo bleibt denn da die Sicherheit? Wenn der Stick wenigsten asymmetrische Verschlüsselung mit einem Fingerprintsensor kombinieren würde, könnte man ja noch darüber nachdenken. - Das man mit pamusb machen wollte ich zwei-Faktor-Auth, nicht aber Token-Single-Login.
[
| Versenden | Drucken ]
  • 0
    Von Steve` am Di, 14. August 2007 um 05:36 #
    Tja, ein Auto nur per Schlüssel aufzuschließen und zu Starten ist ebenfalls altertümlich. Trotzdem fährt noch das eine oder andere Modell davon rum ....
    [
    | Versenden | Drucken ]
    0
    Von mreczio am Mi, 15. August 2007 um 10:19 #
    Dies soll ja auch nur eine Variante der Authentifizierung darstellen.
    Natürlich kann man es noch kombinieren mit einer weiteren Passwortabfrage.
    Dafür ist ja PAM da.
    Nicht jeder Token läuft unter Linux bzw. möchte sich nicht jeder einen Kaufen.
    Un da ist diese Variante schon eine Preiswerte Möglichkeit des sicheren Logins.
    Ich selbst nutze pamusb plus Passwort um Zugang zum System zu erhalten.
    Dabei wird dann gleichzeitig noch mein System, welches Verschlüsselt ist, freigeschaltet.
    Natürlich sind Biometrische verfahren sicherer aber darum geht es ja auch nicht.

    Gruß mreczio

    [
    | Versenden | Drucken ]
Pro-Linux
Pro-Linux @Facebook
Neue Nachrichten
Werbung