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Thema: Monsoon gibt im Copyright-Streit mit BusyBox nach

21 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
mehr ha!
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Von Hagen am Mo, 24. September 2007 um 18:10 #
jetzt haben sie sich aber ordentlich ins hemd gemacht.richtig so. die sollen lernen was es heißt Werte zu achten, auch wenn es nicht der eigenen Politik entspricht.


gruß hagen

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    Von Benjamin Schweizer am Mo, 24. September 2007 um 18:35 #
    Ich frage mich, ob dieser Kommentar genau so enthusiastisch hier stehen würde, wenn es um illegale Film-Downloads ginge.
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      Von zynisches zebra am Mo, 24. September 2007 um 18:47 #
      das eine (filmdownloads) ist privater natur, genutzt ausschließlich in den eigenen vier wänden und man selbst erwirtschaftet dadurch kein geld. das andere (monsoon) ist ein unternehmen welches ein produkt darauf aufgebaut hat mit dem geld erwirtschaftet wird. die gpl differenziert hier übrigens auch.
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        Von Martin Fernau am Di, 25. September 2007 um 09:42 #
        trotzdem ist es verboten :)
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          Von asdfasdf am Di, 25. September 2007 um 11:36 #
          Ist es das? Wir in der Schweiz dürfen privat Musik herunterladen.
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        Von Michael am Di, 25. September 2007 um 09:43 #
        Unrecht bleibt aber nunmal Unrecht. Ist einer, der nur einen ermordet besser als ein Massenmörder?
        Eigentlich und das ist auch gut so. Das Preise für Film/Musik teilweise überzogen sind usw. mag sein aber da ist man selbst schuld. Es wird immer gefaselt, dass die böse Musiklobby einem die Gesetze ja quasi aufdrückt und wählen gehen dann nichts bringt. Aber dann sollte die wohl größte Lobby, nämlich die Bürger eines Staates, sich auch mal so verhalten und "zurückschlagen". Solange sie das nicht hinbekommt ist sie es auch nicht Wert gegen die anderen zu bestehen. Natürliche Auslese... ^^
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      Von DasMaster am Mo, 24. September 2007 um 18:49 #
      Ich frage mich, ob dieser Kommentar genau so enthusiastisch hier stehen würde, wenn es um illegale Film-Downloads ginge.

      Oder weil Raubkopierer die Windows-Copyright verletzen vor den Richter müssen...

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        Von Neuer am Mo, 24. September 2007 um 19:36 #
        Also ich bin absolut und vollkommen dafür, dass Hollywood, etc. ihre Filme, Musik und Betriebsysteme vollkommen effektiv vor Kopien schützen können, zu 100%.

        Erst dann wird sich eine Freie Kultur wieder entwickeln können. Man stelle sich nur vor, Leute, die Musik machen weil es Spass macht, Betriebssysteme, die Ihnen selbst gefallen und Filme mit einer anderen Botschaft als "kauft das Merchandising auch noch".

        Gegen ein DRM bin nur aus politischen Gründen. Mir macht es Sorge, dass ich am Abend nicht mehr anderen zeigen könnte, was ich am Morgen noch in der Nachrichten gesehen habe. Das perfekte 1984 eben.

        Aber ansonsten, ist die Nachricht natürlich völlig langweilig. Wenn sie laut Copyright-Holder keine Busybox Lizenz haben, dann wird es immer schwer, das Gegenteil zu beweisen, ohne die GPL vollkommen zu erfüllen.

        Niemand kann wirklich wagen, die GPL zu verletzen, wenn er den Code tatsächlich braucht.

        Zumal gerade bei GPLv2 es keine Vergebung gibt, nur weil man verspätet anfängt, die GPL-Bedingungen zu erfüllen. Die Lizenz ist beim Verstoss sofort weg, und man braucht die Vergebung der Lizenz-Geber. Ergo wird die Firma freundlicherweise vermutlich die Anwälte der Gegenseite und einen kleine Spende an deren Organisation oben drauf bezahlen.

        Gruss,
        Kay

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          Von Drac am Mo, 24. September 2007 um 19:49 #
          Ich glaube, daß viele (dich eingeschlossen), eines immer noch nicht kapiert haben.
          Also, eine Firma die Wissentlich gegen die GPL verstößt kann sich im nachhinein nicht ohne weiteres ausreden nicht gewußt zu haben,
          das man gegen die GPL verstößt.
          Wir reden hier nicht von irgend welche Hobbyprogrammierer.
          Eine Firma sollte von anfang an die Lizenzbestimungen durchlesen BEVOR man irgend ein Produkt entwickelt.
          Spätestens beim veröffentlichen des Produktes sollte man darauf achten.
          Insofern ist es badauerlich, das die sich Aussergerichtilch einigen.
          Es sollte auch in der USA endlich ein Referenzurteil geben um den Codeschmarozern endlich mal klarzumachen,
          daß auch die GPL genau einezuhalten ist wie die EULA von M$ oder sonst eine andere Lizenzform.
          Und eins noch! Man kann die GPL verwenden muss man aber nicht.
          Das ist auch der Grund warum mich solche Diskusionen mitlerweile ankotzen.
          Nimmt es oder lasst es bleiben.Aber immer schön die Spielregeln beachten.
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            Von Neuer am Mo, 24. September 2007 um 21:05 #
            Da gibt es nichts zu kapieren, denn Du sprichst von "wissentlich gegen die GPL verstossen", was etwas Anderes ist, als zunächst davon auszugehen, dass es Unwissen war. Davon gehe ich im Allgemeinen aus. Und bis zum Beweis des Gegenteils gilt das auch vor Gericht.

            Wenn ich als Entwickler GPL-Quellcode verwende, kann es passieren, dass meine Vorgesetzten das nicht wissen. Bei mir habe ich grosse Probleme, überhaupt Kollegen zu finden, die GPL verstehen, oder wissen, was BSD bedeutet. Ich musste schon öfter meinen Managern erklären, was warum geht und was nicht.

            Dass das klappt, liegt daran, dass ich mich für die Lizenzproblematik interessiert habe. Aber ich war schon in Meetings wo Leute behauptet haben, die GPL erlaube genau das, was sie eigentlich verbietet. Und ich war schon in Meetings, wo Leute behauptet haben, BSD könne nicht mit GPL kombiniert werden und so weiter uns so fort. Jedesmal hatte ich Probleme das zu revidieren.

            Und meine Verpflichtung ist ja wohl kaum Downloads verfügbar zu machen, wenn wir GPL-Code einsetzen werden. Das wird unter Umständen schief gehen können, aber derzeit arbeiten wir gerne mit den entsprechenden Communities oder Redhat zusammen.

            Und wir sind traditionell eher defensiv, so haben wir Python immer vom Source gebaut als Teil der Installationsprozedur, weil der entsprechende Entwickler das so eindeutiger fand.

            Fimeninterne Kommunikation kann so ab 100 Leuten "schwer" genug sein, dass diejenigen, die "Ach ja!" sagen würden, garnicht erst was von den Drohungen erfahren und selbst Anwälte sind oft nicht genug spezialisiert, um zu wissen, was von der GPL zu halten ist, da sie diese erstmal lesen müssten.

            Die böse Firma, die absichtlich die GPL verletzt hat und das als bewusste Entscheidung, muss noch gefunden werden. Was wohl öfter passiert, ist dass wenn das Kind im Brunnen ist, manche denken, sie könnten das Problem einfach ignorieren und hoffen, dass es sich so löst.

            Und wie gesagt, es wird kein Urteil geben müssen, weil es keines braucht. Am stärksten ist doch wohl die Position, wo es noch nicht mal jemand wagt, vor Gericht auch nur zu versuchen sich zu behaupten (ausgenommen er wäre unschuldig, natürlich).

            Was soll das Urteil denn erreichen, was nicht schon der Fall ist? Absolut alle GPL-Verletzungen und gerichtliche Auseinandersetzungen darüber sind kurz und vollständig erfolgreich.

            Ich glaube "ihr" kapiert nicht, dass Gesetze auch dann gelten, wenn es noch kein Gerichtsurteil dazu gibt. Manche Dinge sind so offensichtlich, dass sie dessen nicht bedürfen.

            Und die MS EULA hat NICHT die gleiche Kraft wie die GPL, da sie etwas GANZ Anderes regeln will, dass sie nur begrenzt regeln darf. Für das von mir gekaufte Vista steht dick drauf "darf nur mit neuem Computer verkauft werden", und dennoch ist das nichtig. Ich habe mit dem "Kauf" von Vista in Deutschland schon Rechte. Wenn Du meinen Quellcode irgendwie bekommst, hast Du zunächst keine Rechte daran. Darum sind die beiden nicht vergleichbar.

            Gruss,
            Kay

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              Von Drac am Mo, 24. September 2007 um 21:52 #
              "Wenn ich als Entwickler GPL-Quellcode verwende, kann es passieren, dass meine Vorgesetzten das nicht wissen..."

              Also mal ganz ehrlich.
              Für wie naiv hälst du die Leute?Es mag sein, das einige Manager etc. die GPL nicht kennen/verstehen. OK.Aber du als Entwickler
              hast die Pflicht BEVOR du an einem Project auch nur eine Zeile fremden Code beutzt dich zu vergewissern daß dein Projekt mit dem
              verwendenten fremden Quellen im einklang ist.Den eins ist klar. Sollte zur Verhandlung kommen so wird ersteinmal nicht der Programmierer sonder warscheinlich die
              Firma vors Gericht zitiert.

              "Und meine Verpflichtung ist ja wohl kaum Downloads verfügbar zu machen, wenn wir GPL-Code einsetzen werden."

              Ganz im gegenteil.Es ist sehr wohl dein Pflicht ob über Download/CD oder sonst wie die geänderten Quellen anderen zurverfügung zu stellen.
              Das hängt ganz davon ab wie die Software vertrieben wird.
              Wenn du die Software per Download vertreibst dann ebend per Download.
              Nicht umsonst liegt z.B. SuSE Linux die Quellen auf CD/DVD bei. Ebend um die GPL zu erfüllen.

              "Die böse Firma, die absichtlich die GPL verletzt hat und das als bewusste Entscheidung, muss noch gefunden werden. "

              Also bitte!Ob bewusste Entscheidung kann ich nicht zu 100% sagen.Doch eins ist klar.
              Kein Softwarehaus der Welt, die gegen die GPL verstößt, kann behaupten nicht gewusst zu haben das
              sie die GPL verletzen.

              Mit der EULA hast du natürlich Recht.
              Die kann ganz klar nur das regeln, was die Gesetze eines Landes (hier deutsches Recht) zulassen.

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                Von Neuer am Mo, 24. September 2007 um 23:02 #
                1. Tatsächlich entspricht der Download NICHT den GPLv2 Bestimmungen. Ich MUSS anbieten, per den Quellcode per Post zuzuschicken gegen Unkostenbeitrag. Du bist nicht informiert, denn das ist eine der Änderungen von GPLv3, dass der Download ausreicht. Es gibt nur Niemand, der irgendjemand daraus einen Strick drehen würde, wenn es nur einen Download gibt.

                2. Was ich aber meinte, dass ich als Entwickler generell nicht kontrolliere, ob die Firma ihren GPLv2 Anforderungen nachkommt. Das müssen ja ganz andere Leute machen als ich. Dass es dabei zu Versäumnissen kommen kann, liegt auf der Hand. Nur grosse Firmen haben Abteilungen, die sich speziell um solche Dinge kümmern würden.

                3. Ob eine bewusste Entscheidung oder eine Panne, das macht einen entscheidenen Unterschied! Fehler und Fehlverhalten passieren und sind etwas ganz anderes als Vorsatz.

                4. Für viele ist Linux "frei" und gerade die grosse Verbreitung beweist doch, dass jeder mit Linux machen kann, was er will. Macht doch Oracle auch. Macht doch IBM. Machen doch alle, die "man" kennt. Mit dem zunehmenden Erfolg können sich immer weniger vorstellen, dass Linux nicht Freeware ist. Und die Aufklärung für das Gegenteil wird nicht systematisch betrieben. Mag sein, dass in 5 Jahren wirklich jedes Softwarehaus der Welt die GPL genau kennt, aber heute ist das defintiv nicht der Fall.

                5. Übrigends gibt es Untersuchungen darüber, was mit Codedumps von Embedded Herstellern passiert. Nichts. Der Code ist so substandard und nicht dokumentiert verändert, dass Niemand daran denken würde, sich dort zu bedienen. Kein Hersteller muss die GPL fürchten, da die Modifikationen eh so schnell schnell gemacht sind, dass kein Konkurrent die nutzen könnte. Und wir, die Community haben NICHTS davon, wenn diese die GPL einhalten. Was wir - und das ist Thema bei den Kernelentwicklern - erreichen müssten, wäre diese Leute zu überzeugen, ihre Produkte nachhaltiger zu entwickeln und längerfristige Entwicklungen mitzutreiben. Aber wenn das Telefon in 2 Monaten auf dem Markt sein muss, und danach gleich das Nächste, wer hat schon Zeit dafür?

                Anzunehmen, die machen das aus Bosheit falsch, ist boshafte Unterstellung. :-)

                Gruss,
                Kay

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                  Von Andreas am Di, 25. September 2007 um 02:10 #
                  1. Tatsächlich entspricht der Download NICHT den GPLv2 Bestimmungen. Ich MUSS anbieten, per den Quellcode per Post zuzuschicken gegen Unkostenbeitrag.

                  Musst du nicht, sobald du den Quelltext der Software beilegst.

                  5. [...] Und wir, die Community haben NICHTS davon, wenn diese die GPL einhalten.

                  Aber sehrwohl haben wir etwas davon, wir können an dem Produkt Modifikationen vornehmen und es an unsere Bedürfnisse anzupassen. Populäre Beispiele: Linksys WRT-Serie und AVM FritzBox-Serie

                  Anzunehmen, die machen das aus Bosheit falsch, ist boshafte Unterstellung.:-)

                  Meiner Erfahrung nach machen es die Meisten absichtlich falsch, da von vielen (auch besonders im Management) die GPL nicht verstanden wird und sie Angst haben, die Konkurrenz könnte dadurch einen Vorteil erlangen.

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                    Von Neuer am Di, 25. September 2007 um 10:29 #
                    Ich kann keinen Sinn darin erkennen zu sagen:
                    "machen es absichtlich falsch, da nicht verstanden wird"

                    Was genau ist darin Absicht, wenn sie es nicht verstehen?! Niemand sagt, dass Unwissenheit vor Strafe schützt! Aber klar ist doch auch, dass kein Gericht der Welt, Vorsatz erkennen wird, wo nur Unwissenheit herrscht.

                    Nach meiner Erfahrung weiss praktisch Niemand zu 100% was eine Lizenz bedeutet. Man beachte z.B. die Kernel-Leute, die neulich meinten, sie dürften die BSD-Lizenz für den athk5 Treiber aus Code entfernen und durch die GPL ersetzen. Man könnte meinen der BSD-Lizenz Text ist einfach und eindeutig genug, dass jeder Idiot ihn verstehen kann. Stattdessen herrscht die Meinung vor, es gäbe keine Beschränkung, obwohl diese klar gelistet sind.

                    Mit dem Quellcode haste natürlich Recht. Die einfachste Form, die GPL zu erfüllen, ist den Quelltext mitzuliefern. Aber das Minimum ist der Versand auf Nachfrage. Und der Download als alleinige Alternative reicht bei GPLv2 theoretisch nicht aus (praktisch aber wohl, denn ich bezweifle irgendein Gericht oder Copyright Holder würde auch nur erwägen, allein dies als Verstoss auszulegen).

                    Gruss,
                    Kay

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                      Von Andreas am Mi, 26. September 2007 um 20:00 #

                      Ich kann keinen Sinn darin erkennen zu sagen:
                      "machen es absichtlich falsch, da nicht verstanden wird"

                      Das habe ich so nicht geschrieben, es ist aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe geschrieben: "Meiner Erfahrung nach machen es die Meisten absichtlich falsch, da von vielen die GPL nicht verstanden wird" und das in Bezug gesetzt auf "sie Angst haben, die Konkurrenz könnte dadurch einen Vorteil erlangen."

                      Um es nochmal zu verdeutlichen: Sie haben sehrwohl verstanden, dass sie eine Lizenz einhalten müssen und dass die Nichtfreigabe der Quellen ein Lizenzverstoß ist. Doch sie verhalten sich aus dem Grund so, da sie Angst haben die Konkurrenz könnte dadurch einen Vorteil erlangen. Die Angst sagt bereits aus, dass sie

                      a) sehr genau wissen, dass ihr Verhalten ein Verstoß ist und
                      b) sie den eigentlichen Sinn der GPL nicht verstanden haben, da sie es sind, die bereits von der Arbeit anderer profitieren; Würde sich jeder so verhalten wie sie, würde ihr Produkt mangels geeigneten Quellcode überhaupt nicht existieren.

                      Zudem legt jede Firma selbst Lizenzen fest, handelt damit und verlangt von anderen, diese einzuhalten. Anzunehmen, sie würden nicht wissen was eine Lizenz ist und dass daraus Rechte wie auch Pflichten hervorgehen ist deshalb absurd.

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Von akf am Mo, 24. September 2007 um 18:15 #
> Das Unternehmen hat nach seinen Worten jederzeit beabsichtigt, die Open-Source-Lizenzen einzuhalten.

Aha, und warum haben sie es dann nicht getan?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass SFLC gleich Klage einreichen, ohne vorher zumindest mal nachgefragt zu haben, oder?

P.S.:
Und die GPL singt, frei nach Tokio Hotel: "Ich muss durch den Monsoon..." ;-)

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    Von Kompetenter IT-Profi-Spezialis am Mo, 24. September 2007 um 19:53 #
    Kostenlose Werbung evtl? Vor der Klage habe ich noch nie was von diesem Produkt gehört.

    Hoffen wir mal, das das nicht die Runde macht.

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    Von Stephan Bückner am Mo, 24. September 2007 um 22:16 #
    > Aha, und warum haben sie es dann nicht getan?

    Weil die meißten Veränderungen unnütz für Andere sind. Das wird man auch wieder erkennen, wenn der Quellcode offenliegt und doch nicht in das ursprungsprojekt integriert wird. Warscheinlich nur ein paar unternehmensspezifische anpassungen.

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      Von Drac am Mo, 24. September 2007 um 22:23 #
      "Weil die meißten Veränderungen unnütz für Andere sind..."

      Für dich vieleicht. Andere sehen das möglicherweise anders.
      Ausserdem es geht hier um eine grundsätzliche Sache!

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Von Micha am Mo, 24. September 2007 um 18:33 #
.. das sie eingelenkt haben. Ein gewonnener Prozess (in USA) hätte die Gültigkeit der GPL weiter unterstrichen. Besonderes Interessant die Kombination: USA und Höhe des Schadensersatzes...

Gruß Micha

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    Von Neuer am Mo, 24. September 2007 um 19:46 #
    Die Gültigkeit der GPL steht nicht in Frage. Ohne Lizenz darfst Du den Code nicht verwenden. Wenn die GPL ungültig ist und Du behauptest, das zu wissen, dann ist Deine Handlung ihn zu verwenden, hochgradig interessant für das Gericht. (Dass SCO das versucht hat, heisst nicht viel.)

    Jemand müsste schon versuchen, zu zeigen, dass irgendwas in der GPL mehr hiesse, als gemeint. Aber da gilt die Intention eines Lizenzgebers immer mehr das der konkrete Wortlaut. Keine noch so kunstvolle Verdrehung der Wort der GPL kann Bestand haben, wenn der dokumentierte Wille der Lizenzgeber ein anderer war.

    Die Sache mit dem Schadenersatz, ist so dramatisch auch wieder nicht. Wenn nicht böswillig gehandelt wurde (schwer nachzuweisen), dann ist die Intention ja leicht herbeizuführen. Das Gericht wird nicht Abschreckung ("punitive damages") verabreichen, ohne dass böser Wille vorlag.

    Aber die Aussicht, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Beweisverfahren (umfassende Ablieferungen z.B. aller Emails zum Thema), Auslagen für Zeugen und Experten, etc. in ein Verfahren zu investieren, das man nicht gewinnen kann, schreckt genug ab. Nur so schnell raus wie möglich.

    Das hat damals MySQL auch so gegen die InnoDB Leute gemacht. Und es steht auf Dauer zu vermuten, dass keine Firma sich das antut.

    Gruss,
    Kay

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