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Mo, 1. Oktober 2007, 16:49

Unternehmen

SerNet fordert offene Protokoll-Spezifikationen von Microsoft

Die Samba-Dienstleistungsfirma SerNet hat nach der Bestätigung des Kartellurteils der EU gegen Microsoft die Öffnung der Protokoll-Spezifikationen gefordert.

SerNet hat nach eigenen Angaben am 26. September 2007 einen Brief an Microsoft gesandt, in dem die Firma offenen Zugang zu den Protokoll-Spezifikationen von Microsoft fordert. Microsoft ist nach Auffassung von SerNet nach dem Urteil verpflichtet, diese zur Interoperabilität nötigen Spezifikationen bereitzustellen. Sie müssen in sachgemäßer und nicht diskriminierender Weise bereitgestellt werden, so dass damit vollständig interoperable Software zu Windows-Servern erstellt werden kann. Dieses Urteil wurde laut SerNet von Microsoft akzeptiert.

Die SerNet GmbH beschäftigt mehrere Kernentwickler von Samba. Da Samba eine Implementierung des des SMB/CIFS-Protokolls unter Linux und einigen anderen Betriebssystemen liefert, stellt es eine Schlüsselkomponente zur Interoperabilität dar.

Obwohl das Samba-Team in der Vergangenheit schon beachtliche Erfolge erzielen konnte, steht es bei der weiteren Implementierung, besonders was Microsoft Active Directory angeht, vor größeren Herausforderungen. So gibt es nun ein Teilprojekt namens samba4AD zur Entwicklung eines Active-Directory-Servers in Samba. Der Vorschlag zu diesem Projekt steht auf dem Server von SerNet zum Download bereit. Die in diesem Dokument beschriebenen Aufgaben können laut SerNet ohne Protokoll-Spezifikationen von Microsoft nur unvollkommen umgesetzt werden.

Laut Johannes Loxen, Geschäftsführer von SerNet, hatte Microsoft bereits angeboten, die Spezifikationen unter den Lizenzverfahren MCPP und WSPP bereitzustellen. Eine Annahme dieses Angebots hätte es unmöglich gemacht, Samba unter der GPL weiterzuentwickeln, und wurde daher abgelehnt. Das Samba-Projekt war eines der ersten Projekte außerhalb GNU, die für die nächste Version den Wechsel zu GPLv3 ankündigten. Die SerNet hat Microsoft nun eine Frist bis zum 15. Januar 2008 gesetzt, was der vom Gericht festgelegten 120-Tage-Frist entspricht.

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