Natürlich sind Schöffengerichte in Deutschland in ihrer Zuständigkeit stark eingeschränkt, aber was Du da behauptest, nämlich daß der Richter allein über das Strafmaß entscheidet stimmt so einfach nicht. Schöffen sind keine Geschworenen. Beim Schöffengericht sind die Berufsrichter auch an der Urteilsfindung beteiligt, was bei angelsächsischen Geschworenengerichten verboten ist. Die Schuldigsprechung obliegt allein der Jury.
Schöffen sind keine Geschworenen. Beim Schöffengericht sind die Berufsrichter auch an der Urteilsfindung beteiligt, was bei angelsächsischen Geschworenengerichten verboten ist. Die Schuldigsprechung obliegt allein der Jury.