Von Kevin Krammer am Do, 18. September 2008 um 18:46 #
Ein Zeichen für mich, dass sie vermutlich einfach eine Firma beauftragt haben...
Das ist keine Begründung.
Selbst wenn eine Firma beauftragt wurde, hat immer noch die zuständige Abteilung im EU Paralament die Schuld, wenn sie nicht entsprechende Anforderungen formuliert.
Die Firma ist als Auftragnehmer dann nicht in der Lage, eine weniger verfügbare Lösung zu liefern, weil das dann nicht dem Auftrag entspräche.
Das ist keine Begründung.
Selbst wenn eine Firma beauftragt wurde, hat immer noch die zuständige Abteilung im EU Paralament die Schuld, wenn sie nicht entsprechende Anforderungen formuliert.
Die Firma ist als Auftragnehmer dann nicht in der Lage, eine weniger verfügbare Lösung zu liefern, weil das dann nicht dem Auftrag entspräche.