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Thema: US-Gericht schränkt Softwarepatente ein

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Von Peter Eisentraut am Fr, 31. Oktober 2008 um 09:14 #
Naja, das ist zwar erstmal schön, aber damit erreicht man erstmal den Stand, den man in Europa schon lange hatte: Man kann zwar keine Software patentieren, aber Computer mit der Software drauf. Deswegen fangen auch alle europäischen Softwarepatente (die es ja eigentlich gar nicht geben darf) an mit "Eine Maschine, die folgendes macht: ...". Die vorhandene Armee an Patentanwälten in den USA kann sich sicher auch daran anpassen.

Jedenfalls sollte somit aber der absolut triviale Kram wegfallen. Zumindest, wenn jemand für jeden Einzelfall ein Gericht bemühen will.

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    Von amd-linux am Fr, 31. Oktober 2008 um 10:14 #
    Ein verstoß gegen ein solches Softwarepatent liegt aber dann auch nur vor, wenn man ein solche Kombination von Gerät und Software in Umlauf bringt. Das ist immer noch fortschritts- und wettbewerbsfeindlich, damit sind aber der reine Anbieter von Software raus, vor allem die FOSS Community, aber auch kommerzielle Anbieter.

    Treffen würde es dann Anbieter wie TiVo, die Geräte mit Software vertreiben, deren Abläufe patentiert sind, oder Blackberry. M.a.W. hält man sich so immer noch die junge Konkurrenz vom Hals und behindert den Wettbewerb (s. die Aktionen auf Cebit und Funkausstellung), FOSS-Vertreiber, Entwickler etc. kriegt man damit aber dann auch in den USA nicht mehr ran.

    M.E. ist das Urteil für FOSS ein echter Fortschritt und jetzt sogar Wettbewerbsvorteil.

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      Von mir am Fr, 31. Oktober 2008 um 11:08 #
      Treffen würde es dann Anbieter wie TiVo, die Geräte mit Software vertreiben, deren Abläufe patentiert sind, oder Blackberry ...

      ... oder Apple :)

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        Von amd-linux am Fr, 31. Oktober 2008 um 13:22 #
        Richtig. Die werden sich überlegen müssen, ob sie ihr OS nicht vielleicht doch besser von der Hardware entkoppeln.

        Damit sind so Produkte wie iPhone und iPods oder Macs aber natürlich nicht mehr sooo exklusiv. Apple wird, neben MS, denen gerade das ganze Patentportfolio weggebrochen ist, m.E. einer der ganz grossen Verlierer dieser Entwicklung sein, da Apple Geld hat und als Opfer weiterhin in Frage kommt. So wie jeder, der versucht, Software an "seine" Hardware zu ketten (DRM!).

        Bei MS stellt sich die Frage, ob und wie die ihre IP bilanziert haben, mit welchen Werten. Da die meisten "Patente" von MS ohne Hardwarebezug sind, bzw. künftig nur noch gegen "Verletzer" durchsetzbar wäre, die MS-Software MIT Hardware koppeln, dürfte das "Patent"portfolio von MS jetzt weitgehend wertlos sein.

        Und noch schlimmer: Da künftig der beste Schutz gegen Patentangriffe die Entkoppelung von Software und Hardware ist, wird man sich bei Dell und HP genau überlegen, ob man MS-Software künftig noch mit den eigenen Rechnern zwangsbündelt, oder das Zeugs nicht fakultativ dazu verkauft. MS ist m.W. der grösste Patentverletzter in den USA (jedenfalls die meisten Klagen gegen MS, m.W.), ich würde mir diese Frage als Inhouse Counsel von Dell oder HP schon stellen.

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          Von Neuer am Sa, 1. November 2008 um 22:15 #
          Hallo,

          es ist Unsinn zu behaupten, dass MS nicht unter Patenten am Meisten gelitten hat. Sie haben bisher am meisten Geld in so Sachen stecken müssen.

          Dass sie sich da gewünscht hätten, dass es der Konkurrenz Linux nicht anders gehen soll, erscheint fast verständlich, wenn auch immer noch unmoralisch und schändlich, so doch eher ein defensiver Akt.

          Die Einnahmen von MS werden hierdurch steigen, die von Redhat eher unberührt bleiben.

          Gruss,
          Kay

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      Von Peter Eisentraut am Fr, 31. Oktober 2008 um 15:56 #
      ... oder wenn ein nichts ahnender Endanwender die Software auf einen Computer installiert.
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Von Mutter am Fr, 31. Oktober 2008 um 10:13 #
"Er werde dazu führen, dass weniger Patente der Freiheit von Software im Weg stehen."

Klingt nicht gut, auch wenn das richtige gemeint ist. Es geht hier doch nicht darum einer mehr oder weniger abstrakten Sache wie Software freiheitliche Rechte zu verschaffen. Vielmehr geht es darum exzessive Monopolrechte, die von der Gesellschaft zur Foerderung von Softwareentwicklung gewaehrt werden, dort einzuschraenken wo diese gewaehrten Rechte zur Behinderung von Softwareentwicklung, und damit Forschung und Fortschritt allgemein, missbraucht werden.

Freiheit ist kein Selbstzweck. Ich haette besser gefunden:

Er werde dazu führen, dass weniger Patente der Entwicklung von Software im Weg stehen. Also im original statt "advancing software freedom" -> will lead to fewer patent grants that stand in the way of advancing software development.

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Von Andy am Fr, 31. Oktober 2008 um 12:53 #
http://www.stopsoftwarepatents.eu
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Von DAU am Fr, 31. Oktober 2008 um 13:55 #
Hmm, wenn ich das richtig interpretiere ist der Dreifachklick dann immer noch patentwürdig. Oder verstehe ich das falsch?
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Von NikN am Fr, 31. Oktober 2008 um 16:06 #
Kann mir jemand erklären, was die Formulierung konkret besagt, da ich angelsächsische Rechtsprechung noch weniger als Kontinentaleuropäische verstehe? Im konkreten würde mich interessieren, ob und wie die Begriffe "particular machine", "particular article", "different state" und "thing" in diesem Kontext definiert sind. Oder ist da nicht mehr zu verstehen? ;-)

NikN

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    Von amd-linux am Fr, 31. Oktober 2008 um 16:42 #
    "He also points out that the decision seems to ignore two rulings by the US PTO Board of Patent Appeals, Ex parte Langemyr [PDF] and Ex parte Wasynczuk [PDF], which already held that "A general purpose computer is not a particular machine, and thus innovative software processes are unpatentable if they are tied only to a general purpose computer," an issue this court seems to view as still to be decided by future cases. And hopefully that is just what will happen next."

    Hoffe, das hilft weiter.

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