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Thema: GNOME 2.27.1 erschienen

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von expert am Fr, 8. Mai 2009 um 15:53 #
Der einzige Unterschied ist, dass MS bei Mono - dank Standardisierung - mit offenen Karten spielen muss.

Standardisierung schützt letztlich vor Patenten nicht. MP3 ist auch ISO-Standard.

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    Von hnfg am Fr, 8. Mai 2009 um 17:53 #
    Hab ich auch nicht behauptet. Sondern dass MS aufgrund der Standardisierung die betroffenen Patente auflisten muss.
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    Von thomas001 am Sa, 9. Mai 2009 um 13:51 #
    ISO schreibt aber fair,non discriminating use vor...gab es denn je probleme mit patenten aus ISO standards? die ganzen distris entfernen doch MP3 nur aus Angst?
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      Von autor am Sa, 9. Mai 2009 um 15:36 #
      die ganzen distris entfernen doch MP3 nur aus Angst?

      Soweit ich weiß muss eine Distribution Lizenzgebühren zahlen, wenn sie MP3 liefern will.

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        Von cba am Sa, 9. Mai 2009 um 16:11 #
        "Soweit ich weiß muss eine Distribution Lizenzgebühren zahlen, wenn sie MP3 liefern will."

        Nein.
        Nicht, wenn sie nicht verkauft wird und völlig nichtkommerziell ist.

        Siehe:
        http://www.mp3licensing.com/help/index.html

        "However, no license is needed for private, non-commercial activities (e.g., home-entertainment, receiving broadcasts and creating a personal music library), not generating revenue or other consideration of any kind or for entities with associated annual gross revenue less than US$ 100 000.00."

        Eine Distro z.B. im Rahmen eines reinen Freiwilligenprojekts (gewissermaßen ein temporärer Zusammenschluß von reinen Privatpersonen zu einem rein nichtkommerziellen Zweck) kostenlos zu verschenken, kann IMHO nicht als kommerzielle Aktivität gewertet werden, siehe z.B. Debian.

        Die Distros, hinter denen Firmen stehen, entfernen die MP3-Abspielfähigkeit also tatsächlich aus reiner Angst vor Softwarepatenten, wie sie etwa in den USA gültig sind.

        Die MP3-Patente in unseren Breiten müssen da etwas differenzierter betrachtet werden. Man sollte auch nicht vergessen, wie Nutzer fuffy hier des Öfteren schon gesagt hat, dass es sich bei Patenten um gewerbliche Schutzrechte handelt, die deshalb z.B. in Deutschland, eben im Hinblick auf Privatnutzer, einem Ausnahmetatbestand unterliegen, der rein private und nichtkommerzielle Nutzung von Patenten ungestraft lässt.

        Die MP3-Situation wird allerdings dadurch verkompliziert, dass es mindestens drei Patentinhaber gibt:
        Fraunhofer-Thomson
        Philips-Sisvel
        Alcatel-Lucent
        Da kann man als kommerzielle Linux-Distribution schon Angst bekommen. Dagegen hilft nur die Lizenzierung des GStreamer-Fluendo-MP3-Plugins oder die Lizenzierung von RealPlayer 10.

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      Von pinky am Sa, 9. Mai 2009 um 16:05 #
      >ISO schreibt aber fair,non discriminating use

      So einfach ist das leider nicht, aber bevor ich mir die Finger wund schreibe, einfach hier mal unter (F)RAND nachlesen: http://www.fsfe.org/projects/os/ps.de.html

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