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Thema: Wikipedia beschließt Lizenzänderung

26 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Micha am Fr, 22. Mai 2009 um 08:57 #
Nach dem Urheberrecht sehr bedenklich. Nur der Urheber entscheidet wie und ob seine Schöpfung genutzt werden kann. Eine Lizenzänderung kann also keine Mehrheitsentscheidung sein, sondern ist immer vom Autor und Mitautoren eines Artikels abhängig. Haben das die Wikipedianer nicht berücksichtigt?

Weiß einer wie es nach den "Copyright" aussieht?

Gruß Micha

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    Von Bilbo am Fr, 22. Mai 2009 um 09:08 #
    Guckst Du FAQ:

    Do Creative Commons licenses affect fair use, fair dealing or other exceptions to copyright?

    No. All jurisdictions allow some uses of copyrighted material without permission, such as quotation, current-affairs reporting, or parody, although these vary from country to country. These usage rights are independent from the license and are not affected or changed in any way.

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    Von catdog2 am Fr, 22. Mai 2009 um 09:20 #
    Die GFDL ist in der Aktuellen Version so erweitert worden, dass das möglich wird.

    Die Urheber haben dieser ja samt "any later" Klausel zugestimmt.

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      Von Pffft... am Fr, 22. Mai 2009 um 09:30 #
      Diese Klausel könnte nach deutschen Urheberrecht unwirksam sein. Man kann nicht Vertragsbedingungen im vorneherein zustimmen, die man gar nicht kennt.
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        Von Arnomane am Fr, 22. Mai 2009 um 11:48 #
        Ach weißt du nach deutschen Urheberrecht könnte so vieles unwirksam sein. Könnte... Angeblich soll man ja laut deutschem Urheberrecht als Autor Dinge nicht gemeinfrei veröffentlichen können. Hakt man dann mal genauer nach entpuppt sich das nichts anderes als haarspalterische Spitzfindigkeiten ohne jede Relevanz.

        Viel interessanter sind so Probleme wie, dass die VG-Wort und die GEMA exklusive Rechte an den Werken ihrer Mitglieder besitzen. Ein Mitglied in einer dieser beiden Verwertungsorganisationen darf keine einzige Zeile in Wikipedia schreiben, kein einziges Bild dort jemals hochladen, geschweige denn woanders seine Inhalte unter CC-BY-SA veröffentlichen. Diese "Rosinenpickerklausel" der GEMA und der VG-Wort sind bei weitem rechtlich problematischer und scheinen immer noch genug Drohkulisse zu haben, dass sich alle Mitglieder dran halten.

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          Von Stefan am Fr, 22. Mai 2009 um 16:22 #
          > Diese "Rosinenpickerklausel" der GEMA und der VG-Wort sind bei weitem rechtlich problematischer und scheinen immer noch genug Drohkulisse zu haben, dass sich alle Mitglieder dran halten.

          Wer einen sog. §2-Vertrag hat, ist davon nicht betroffen. Die meisten Autoren, die nach 1992 und alle, die nach 2007 Verwertungsverträge eingegangen sind, haben einen solchen*. Für alle anderen ist mit einer Vorlaufzeit von 12 Monaten der Wechsel möglich. Die Klausel, nach der eine mögliche Nutzung "nicht den Interessen des Rechteverwerters entgegenstehen darf" ist vom BGH 2006 rückwirkend verworfen wurden. Damit können ohne Probleme selbsterstellte Inhalte und Werke, die nicht als Ganzes oder Teil eines der ausschließlichen Verwertung unterliegenden Vertragsstückes sind, unter beliebigen Lizenzen verbreitet werden. Erforderlich ist nur eine Information darüber an den Verwerter, die aber laut BGH bis zu 6 Monate im Nachhinein erfolgen kann.

          *Das gilt nur für die alte BRD. Wer in der Wendezeit bis 1992 in den neuen Bundesländern lebte und mit dortigem Wohnsitz Mitglied wurde, fällt unter die Übergangsregelung, die 1999 auslaufen sollte, aber bis 2014 verlängert wurde. Studenten, die für die im Rahmen ihres Studiums erstellten Arbeiten Fördergelder eines Allgemeinrechteverwerters erhalten, fallen nicht unter diese Regelung (§3-Verträge), bis sie ihr Studium abschließen.

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            Von verwirrt am Sa, 23. Mai 2009 um 11:03 #
            Kann das mal jemand in verständliches Deutsch bringen? Habe kein Wort davon verstanden!
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        Von Micha am Fr, 22. Mai 2009 um 21:30 #
        Diese Klausel könnte nach deutschen Urheberrecht unwirksam sein. Man kann nicht Vertragsbedingungen im vorneherein zustimmen, die man gar nicht kennt.

        Ack, genau deswegen finde ich die Lizenzänderung bei Wikipedia extrem kritisch.
        Ich fürchte was da läuft hat die Copyright-Brille auf, mit den Urheberrecht ist das nicht vereinbar.

        Gruß Micha

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        Von Sebalin am Sa, 23. Mai 2009 um 18:20 #
        "Man kann nicht Vertragsbedingungen im vorneherein zustimmen, die man gar nicht kennt."

        Also, das hört sich für mich irgendwie logisch, vernünftig und auch plausibel an.

        Sebalin.

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        Von pinky am So, 24. Mai 2009 um 18:31 #
        >Man kann nicht Vertragsbedingungen im vorneherein zustimmen, die man gar nicht kennt.

        Das wir oft genannt, ich halte das Argument aber für fraglich. Denn bei "or-any-later" ändert sich ja nicht der Vertrag, es gommen nur neue Optionen dazu, die man wahrnehmen kann oder eben nicht. Entscheided man sich dagegen, ändert sich für den einen Vertragspartner ("Konsument") nichts und der andere (Produzent) wollte diese Optionen ja (sonst hätte der die "or any later"-Klausel ja nicht aufgenommen).

        Was wäre z.B. wenn ich etwas einem Vertragspartner anbiete und sage: "Sie haben die und die Rechte, die werden ihnen nie genommen (ist ja schießlich unser Vertrag)". Es kann aber sein, dass ich von Zeit zu Zeit neue Vetragsoptionen/Verträge veröffentliche. Wenn ihnen einer davon besser gefällt, dann können sie auch diesen wählen."?

        Niemand stimmt hier "Vertragsbedingungen von vornherein zu". Ich stimme gewissen Änderungen zu und der Kunde kann frei entscheiden ob er diese Änderungen annimmt oder nicht.

        Klar, ich stimme in gewisser Weise etwas zu was ich noch nicht kenne. Aber das ist ja meine freie Entscheidung, wenn mir die dann irgendwann nicht mehr gefällt, dann kann ich gegen mich klagen, da ich selber "gegen" meine Entscheidung bin. Oder im Falle der GPL könnet ich versuchen diese Klause für eine bestimmtes Lizenzupdate für nichtig zu erklären, wenn ich der Meinung bin, dass die neue Version nicht mehr im Geist der alten ist. Denn das ist im Fall der GPL vorgeschrieben.

        Aber ich sehe nicht, warum die entscheidung eines mündigen Bürgers von vornherein nicht gültig sein sollte.

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          Von fuffy am Di, 26. Mai 2009 um 00:00 #
          > Denn bei "or-any-later" ändert sich ja nicht der Vertrag, es gommen nur neue Optionen dazu, die man wahrnehmen kann oder eben nicht.
          Diese Entscheidung trifft aber in diesem Fall nicht der Urheber.

          > Entscheided man sich dagegen, ändert sich für den einen Vertragspartner ("Konsument") nichts und der andere (Produzent) wollte diese Optionen ja (sonst hätte der die "or any later"-Klausel ja nicht aufgenommen).
          Der "Produzent" wusste aber nicht im Voraus, welche "Optionen" dazukommen. Was glaubst du, warum Künstler, deren Verträge nicht bereits den Vertrieb über das Internet beinhalteten, erneut gefragt werden mussten? Und das ist auch gut so, denn das Internet brachte die Möglichkeit für den Künstler, selbst in den Vertrieb einzusteigen.

          > Was wäre z.B. wenn ich etwas einem Vertragspartner anbiete und sage: "Sie haben die und die Rechte, die werden ihnen nie genommen (ist ja schießlich unser Vertrag)". Es kann aber sein, dass ich von Zeit zu Zeit neue Vetragsoptionen/Verträge veröffentliche.
          Das tust du aber nicht. Die neuen Verträge veröffentlichst nicht du, sondern jemand ganz anderes, nämlich die FSF.

          > Klar, ich stimme in gewisser Weise etwas zu was ich noch nicht kenne. Aber das ist ja meine freie Entscheidung
          Manche Entscheidungen werden vom Gesetz nicht erlaubt. Es wäre auch deine freie Entscheidung auf deine Menschenrechte zu verzichten und deine Niere bei eBay zu versteigern. Suizid kann auch aus freien Stücken geschehen, dennoch muss die Polizei dich daran hindern.

          > Oder im Falle der GPL könnet ich versuchen diese Klause für eine bestimmtes Lizenzupdate für nichtig zu erklären, wenn ich der Meinung bin, dass die neue Version nicht mehr im Geist der alten ist. Denn das ist im Fall der GPL vorgeschrieben.
          Das könntest du immer. Selbst wenn die Klausel nicht gültig ist, muss immer noch der Urheber sein Recht einklagen. Wenn ihm egal ist, ob du die Lizenz wechselst, wäre das zwar ein Urheberrechtsverstoß, aber ohne irgendwelche Auswirkungen.
          Wenn die Klausel jedoch gültig wäre, hätte der Urheber keine rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Lizenzänderung vorzugehen, sondern muss dem tatenlos zusehen.

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            Von pinky am Di, 26. Mai 2009 um 14:12 #
            >Diese Entscheidung trifft aber in diesem Fall nicht der Urheber.

            Doch, er hat ja die "or any later"-Klausel bewusst in seine Lizenz (übrigens mit bestimmten Bedingungen) aufgenommen.

            >Was glaubst du, warum Künstler, deren Verträge nicht bereits den Vertrieb über das Internet beinhalteten, erneut gefragt werden mussten?

            Weil es der Vertrag in keinster Weise vorgesehen hat bzw. weil sie wohl nicht alle Nutzungsrechte abgegeben haben?!

            Mein Arbeitgeber muss mich z.B. nicht fragen, wenn er meine Werke plötzlich ganz anders vermarkten will, da ich ihm mit dem Arbeitsvertrag alle Nutzungsrechte abgetreten habe.

            >Das tust du aber nicht. Die neuen Verträge veröffentlichst nicht du, sondern jemand ganz anderes, nämlich die FSF.

            Z.B. im Fall von GNU Software ist es die gleiche Identität, so einfach ist es also nicht... ;-)
            Ausserdem sehe ich nicht, warum ich das nicht Grundsätzlich auch abtreten kann. In der Arbeit mache ich das mit meinem Arbeitgeber auch und ein Vertragswerk wie die Treuhändische Lizenzvereinbarung der FSFE macht das auch. Sowas ist also durchaus möglich, evtl. kann man sich darüber streiten ob die Form die z.B. die GPL wählt ausreichend ist. Sowas aber grundsätzlich als nicht möglich zu bezeichnen halte ich für falsch.

            >Das könntest du immer. Selbst wenn die Klausel nicht gültig ist, muss immer noch der Urheber sein Recht einklagen. [..] Wenn die Klausel jedoch gültig wäre, hätte der Urheber keine rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Lizenzänderung vorzugehen, sondern muss dem tatenlos zusehen.

            Klagen kann ich immer, die Frage ist halt ob ich recht bekomme oder nicht.
            Ich würde es zumindest für fragwürdig halten, dass wenn ich mich einverstanden erkläre, dass man die Lizenz unter bestimmten Bedingungen ändern kann (die neue kommt von der FSF und sie ist im Geist die gleiche wie die alte), ich später erfolgreich dagegen klagen kann, vorausgesetzt die Bedingungen wurden eingeghalten und ich kann nicht beweisen, dass ich zu dem Vertrag gezwungen wurde oder aus irgendeinem Grund (zu dem Zeitpunkt) geschäftsunfähig war.

            Ein weiterer Punkt ist, dass man davon ausgehen kann, dass die Leute die die Lizenz so wählen wissen was sie machen. Warum sollten sie also später dagegen klagen (egal ob mit oder ohne Erfolgsaussichten). Ich veröffentliche meine Software z.B. unter GPLv3-or-later, da ich will, dass nicht nur die technische, sondern auch die juristische Seite meiner Software langfristig wartbar bleibt. Warum sollte ich also dann dagegen vorgehen, wenn einer meiner "Kunden" später mal die GPLv4 wählt, diese Option will/wollte ich ja. Natürlich immer vorausgesetzt die Bedingungen werden aus meiner Sicht eingehalten (GPLV4 kommt von der FSF und trägt den gleichen Geist wie die GPLv3).

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              Von fuffy am Sa, 30. Mai 2009 um 12:31 #
              > Doch, er hat ja die "or any later"-Klausel bewusst in seine Lizenz (übrigens mit bestimmten Bedingungen) aufgenommen.
              Er trifft aber nicht die spätere Entscheidung, ob GPL v2 oder v3 zum Einsatz kommt. Die trifft dann nämlich der spätere Nutzer.

              > Weil es der Vertrag in keinster Weise vorgesehen hat bzw. weil sie wohl nicht alle Nutzungsrechte abgegeben haben?!
              Weil die Verträge nicht explizit das Internet vorgesehen haben und das Internet völlig neue Möglichkeiten bietet, die vor 20 Jahren gar nicht absehbar waren. Es wäre eine unangemessene Benachteiligung des Künstlers.

              > Mein Arbeitgeber muss mich z.B. nicht fragen, wenn er meine Werke plötzlich ganz anders vermarkten will, da ich ihm mit dem Arbeitsvertrag alle Nutzungsrechte abgetreten habe.
              Arbeitsverhältnisse stellen im Urheberrecht eine Sonderrolle dar (§ 69b UrhG). In anderen Fällen ist eine Übertragung des Urheberrechts nicht möglich.

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Von Marco3 am Fr, 22. Mai 2009 um 10:34 #
Wenn ein Autor bei Wikipedia was schreibt gelten die Copyright-Bestimmungen von Wikipedia
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    Von wolf am Fr, 22. Mai 2009 um 14:34 #
    Das ist natürlich Blödsinn, als Urheber räumt man der Wikipedia als auch anderen mit der Lizenz der Wahl lediglich Nutzungsrechte ein. Keinesfalls aber stellt man einen Persilschein aus oder gibt sein unveräusserliches Urheberrecht auf. Aus diesem Grund gibt es in diesem Land auch keine Public Domain. Und für unsere anglophil verseuchten Freunde: ein Urheberrecht ist kein Copyright! Last not least ist die jeweilige Creative Commons kein zweizeiliger Lizenztext, sondern mehrere Seiten lang. Die Zusammenfassung dient nur der einfacheren Handhabe, ein entsprechend dem jeweiligen Rechtssystem angepasstes Schriftwerk ist also Pflicht, um etwaigen Problemen vorzubeugen. Was oben vollmundig als Haarspaltereien formuliert wurde nennt man gemeinhin auch Respekt vor der Arbeit anderer - Spitzfindigkeiten sind es nur für jene, die sich einzig durch Mitnahmequalitäten auszeichnen.
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      Von Alf am Fr, 22. Mai 2009 um 16:56 #
      Blödsinn. Nimmt wird gezwungen bei Wikipedia was zu schreiben. Wer es dennoch tut muß die Bedingungen von Wikipedia akzeptieren
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        Von E.T. am Fr, 22. Mai 2009 um 17:27 #
        Das setzt erst einmal voraus, dass die "Bedingungen" konform mit dem Gesetz sind.
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          Von Alf am Fr, 22. Mai 2009 um 17:33 #
          Sind sie. Du hast eben keine Ahnung vom Gesetz
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            Von Micha am Fr, 22. Mai 2009 um 21:26 #
            Die Urheberschaft kann niemals abgetreten werden. Eine einmalig erteilte Erlaubnis (Hochladen ins Wiki) stellt noch lange Erlaubnis auf Dauer für Alles aus. Nach deutschen Recht sind zukünftige Vertragsinhalte nicht möglich. Wäre ja auch starkes Stück...

            Gruß Micha

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      Von andre am Fr, 22. Mai 2009 um 20:15 #
      Es geht wohl mehr um die Drittlizenzierung, wer beiträgt ist über die Lizenzpolitik informiert.

      Es war von Anfang an ein Fehler diese GNU-Lizenz zu nutzen.

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Von Timo4 am Fr, 22. Mai 2009 um 10:35 #
Wird die Wikipedia jetzt auch langsam kommerziell?
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    Von bonmot am Fr, 22. Mai 2009 um 10:50 #
    Wiese?
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    Von Jasager am Fr, 22. Mai 2009 um 10:55 #
    Das vielleicht nicht, aber nachdem sie bei Bildern bereits selbst auf die Nase gefallen sind wundert es mich schon ein wenig, dass sie zur unseeligen Creative Commons Lizenz greifen. Diese Namensnennungsklausel ist einfach Crap und insgesamt ist Creative Commons IMHO ein Lizenzsammelsurium, das zur eher restriktiven Lizenzierung anregt, "Non Commercial" ist dabei ein Musterbeispiel. Man spielt dabei an den unterschwelligen Wunsch an, sich von "dieser leidigen Konsumgesellschaft abzuheben" und eine kommerzielle Ausbeutung auszuschließen, in Wahrheit besteht das Problem bei "Share Alike" lizenzierten Inhalten aber nicht, dafür unterbindet man wünschenswerte Distributionsformen. Mein Fazit: Creative Commons fördert mitnichten ein Bewusstsein für Freiheit und den Wert frei lizenzierter Inhalte.

    Wikipedia ist groß und bedeutend, da hätte man sich ruhig eine eigene Wikipedia Lizenz leisten können und ich bin sicher, die FSF hätte mit all ihrem Know-How geholfen, etwas wasserdichtes und praktikables zu finden, die GDFL war ja offensichtlich auch nicht ideal.

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      Von Arnomane am Fr, 22. Mai 2009 um 11:38 #
      Ich stimme dir ja vollkommen zu, dass dieses NC-Modul viel zu häufig genutzt wird, weil die Leute keinen Plan von Copyleft haben und das nicht alles bei Creative Commons perfekt ist, aber:
      * Wikipedia hatte schon einmal eine eigene Lizenz (genauer gesagt ihr Vorläufer Nupedia) und man tat damals sehr gut daran auf die GFDL zu wechseln.
      * Warum soll man den Lizenzwald noch um ein Eigengewächs erweitern, nur weil man 'nen großen Namen hat und nen politisches Statement machen will? Diese ganzen (L)GPL-änlichen Lizenzen für Software waren und sind doch mehr oder weniger alles nur Eitelkeiten und NIH-Syndrom.
      * Es gibt keine wasserdichten Lizenzen. Es wird immer einer kommen und irgendwelche spitzfindigen Bemerkungen und Konflikte zu irgendwelchen Gesetzen und höchstrichterlichen Rechtsprechungen rauszukramen.
      * Creative Commons hat auch ziemlich schicke Lizenzen nämlich CC-BY und CC-BY-SA in der Version 3. Schonmal den Passus mit den Autoren gelesen? Autoren können in der Art & Weise genannt werden, wie es das Gemeinschaftsprojekt wünscht, sprich man kann auch explizit die Einzelautorenaufzählung durch einen Quellennachweis (Artikel FOO aus Quelle Baar vom Soundsovielten) ersetzen. Die GFDL kannte zwar die 5 Hauptautoren, aber das war schon immer ein guter Witz, weil es kein verlässliches Maß gibt Hauptautoren zu messen. Die Folge war, dass in Druckwerken alle Autoren genannt wurden (auch 'ne Methode Papier vollzukriegen).
      Fazit. Die Wikimedia-Projekte haben genau das bekommen was sie sich insgeheim immer gewünscht haben. Eine für Wikis praktikable Copyleft-Lizenz, die obendrein von vielen anderen ebenfalls genutzt wird.
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        Von Jasager am Fr, 22. Mai 2009 um 12:08 #
        * Warum soll man den Lizenzwald noch um ein Eigengewächs erweitern, nur weil man 'nen großen Namen hat und nen politisches Statement machen will? Diese ganzen (L)GPL-änlichen Lizenzen für Software waren und sind doch mehr oder weniger alles nur Eitelkeiten und NIH-Syndrom.

        Nicht weil man einen großen Namen hat, sondern weil eine brauchbare Lizenz für lexikalisches Wissen fehlt. Man sollte den Beispielcharakter der Wikipedia nicht vergessen, viele kleinere Wikis und Ähnliches werden im Zweifel nicht erst wochenlang auf Lizenzsuche gehen, "man folgt dem Beispiel Wikipedia" dürfte nicht selten sein.

        * Es gibt keine wasserdichten Lizenzen. Es wird immer einer kommen und irgendwelche spitzfindigen Bemerkungen und Konflikte zu irgendwelchen Gesetzen und höchstrichterlichen Rechtsprechungen rauszukramen.

        Richtig, dazu kommt das Problem mit unterschiedlichen internationalen Rechtssystemen und Urheberrechts- bzw- Copyrightkulturen. Deshalb kann man sowas nicht aus mal eben so entwerfen, da braucht es viel Erfahrung mit der Materie, deshalb mein Verweis auf die FSF.

        * Creative Commons hat auch ziemlich schicke Lizenzen nämlich CC-BY und CC-BY-SA in der Version 3. Schonmal den Passus mit den Autoren gelesen? Autoren können in der Art & Weise genannt werden, wie es das Gemeinschaftsprojekt wünscht, sprich man kann auch explizit die Einzelautorenaufzählung durch einen Quellennachweis (Artikel FOO aus Quelle Baar vom Soundsovielten) ersetzen

        Bleibt natürlich das Problem, dass man implizit Werbung für Creative Commons macht und dort wiederum die ganzen unfreien Lizenzen das Copyleft-Prinzip überlagern. Aber tatsächlich habe ich die neue Namensnennungsphilosophie noch nicht gelesen. Wie will es Wikipedia denn mit der Namensnennung halten, reicht ein Hinweis auf Wikipedia.org und den Artikel und an welcher Stelle muss das erfolgen?

        Trotzdem wäre es im Sinne des Copyleft praktikabler gewesen, ganz auf Namensnennungspflicht zu verzichten und auf ein Gentlemen Agreement zu vertrauen. Etwas weniger Eitelkeiten, dafür sehr viel mehr Freiheit, aber möglicherweise wäre ein solcher Lizenzwechsel aufgrund der ursprünglichen GFDL überhaupt nicht drin gewesen. Zu Beginn unglücklich lizenzieren kann später arge Kopfschmerzen bereiten.

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      Von Trollsocke am Fr, 22. Mai 2009 um 16:12 #
      Die GFDL ist, was die Weiternutzung angeht, arg "sperrig" zu handhaben. Eine Weiternutzung ist für Druckwerte, die keinen zig Seiten langen Anhang mitschleppen wollen, nicht umsetzbar. Im Ergebnis sind praktisch 100% aller Weiternutzungen (selbst viele Übersetzungen in andere Wikipedia-Ausgaben!) nicht Lizenzkonform.

      Die Namensnennungsklausel soll "Crap" sein, wieso? Selbige ist weitgehend eine 1-zu-1-Übernahme der Regelung unseres deutschen Urheberrechtes (was auch der Grund ist, wieso diese inzwischen nicht mehr optional ist)

      "NC" ist dagegen tatsächlich Mist; hier sind sich viele gar nicht bewusst, was als "kommerziell" im Sinne dieser Lizenz gilt. Selbiges ist bei WP aber eben kein Thema, eine kommerzielle Nachnutzung ist vielmehr _ausdrücklich gewünscht_.

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