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Thema: Rootless X kommt

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von mir am Do, 16. Juli 2009 um 16:35 #
Na und? Dann wird eben eine BSD-lizensierte Schnittstelle für den binary-only Treiber geschrieben. Die Kommunikation ist dann:
(GPL) Kernel (BSD) Schnittstelle (CS) Treiber

Und zack ist wieder alles möglich und auch noch völlig legal.
Und wenn die Schnittstelle dann tatsächlich nur die Informationen einfach weiterleitet ist der Overhead auch praktisch Null.

(Ich dachte, NVidia macht das jetzt auch schon so...)

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    Von panzi am Do, 16. Juli 2009 um 19:16 #
    So funktioniert die GPL nicht. Alles was zusammengelinkt wird (egal ob statisch oder dynamisch) wird bei der GPL als eine Einheit betrachtet. Wenn ein Teil einer solchen Einheit unter der GPL steht muss das auch der Rest tun. Deswegen liefert ja auch niemand eine Linux Distribution mit den Nvidia Treibern aus. Das wäre illegal. Zur Zeit vollbringen die User, die den Nvidia Treiber installieren die illegale Handlung (und die scheißen eben da drauf).

    Das mit der Kernel Schnittstelle hat einen anderen Sinn: Zumal ein Kernel Modul für einen gewissen kernel kompeliert sein muss, müsste Nvidia für all die 100.000 kernels von jedem patchlevel jeder Distribution ein Kompilat anbieten. Das geht natürlich nicht. Deswegen haben sie irgendwie einen Binärkompatibilitätslayer geschaffen. Dann muss nur dieser neu kompeliert werden und der ladet den Binärtreiber. Meiner Meinung nach sollte der Linux kernel sowas sowieso bieten. Ist ja arg das man alle Module neu kompelieren muss wenn sich garnix an der API geändert hat (wenn ich das richtig verstanden hab).

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      Von Anonymous Coward am Do, 16. Juli 2009 um 19:44 #
      In der GPL steht nirgendwo etwas von "Linken", weder statisch noch dynamisch. In der GPL steht, dass auch ein "abgeleitetes Werk" unter der GPL stehen muss. Und was genau ein "abgeleitetes Werk" sein soll, weiß wohl niemand so richtig.
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      Von mir am Do, 16. Juli 2009 um 21:01 #
      > Alles was zusammengelinkt wird (egal ob statisch oder dynamisch) wird bei der GPL als eine Einheit betrachtet.

      Und was hat das jetzt mit dem Beispiel zu tun?
      Die BSD-Schnittstelle linkt gegen den Kernel (darf man machen, die GPL erlaubt das [-> BSD schränkt die Freiheiten der GPL nicht ein]).
      Der CS-Treiber linkt ausschließlich gegen die Schnittstelle (darf man machen, weil BSD [lol]).

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      Von quarks am Do, 16. Juli 2009 um 22:37 #
      Die Aussage, die User vollbrächten eine illegale Handlung ist völliger Schwachsinn. Mit dem GPL Code kann man machen was man will, solange man ihn nicht weitergibt. Deshalb gibt es ja auch die Affero (?) GPL. Damit Code auf Webservern auch offengelegt werden muss, wenn er nicht weiterverteilt wird.
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      Von fuffy am Fr, 17. Juli 2009 um 00:02 #
      > Zur Zeit vollbringen die User, die den Nvidia Treiber installieren die illegale Handlung (und die scheißen eben da drauf).
      Wo steht, dass das illegal ist? Ich darf das Kompilat nur nicht weitergeben, weil ich dem Empfänger nicht die vier Freiheiten gewähren kann.
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