Login
Newsletter
Werbung

Thema: GPL in Frankreich bestätigt

1 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
0
Von gustl am Do, 24. September 2009 um 21:32 #
Die Sache mit der GPL ist noch viel einfacher, da die GPL ja sowieso keinerlei Einschränkungen beim herunterladen oder der Nutzung macht (anders als bei EULAs, da will man ja Nutzungseinschränkungen machen). Lediglich bei der Weitergabe von Kopien der GPL-lizenzierten Software werden die Bedingungen der GPL wirksam.

Und dann wiederum ist es sehr einfach, und unabhängig davon ob die GPL ein Vertrag oder eine einseitige Willensbekundung ist. Ist die GPL gültig, dann muss man sich an die darin enthaltenen Regeln halten, sobald man Kopien oder Derivate von GPL lizenzierter Software weitergibt. Ist die GPL ungültig, dann gilt das Urheberrecht, demzufolge man keine Kopien von Urheberrechtlich geschützten Werken weitergeben darf (ausser man ist im Besitz von Distributionsrechten).

Es kann sich also gerne jeder hinstellen und sagen die GPL sei ungültig, das wird niemanden kratzen. Denn auch wenn die GPL ungültig wäre, würde sie genau das bewirken wozu sie geschrieben wurde.

Die Pflichten die einem die GPL auferlegt, wenn man Kopien GPL-lizenzierter Software weitergibt sind also einzuhalten. Denn die "Hoffnung", dass vor einem Gericht die GPL für nicht rechtsverbindlich (und somit ungültig) erachtet wird, sollte sich im Interesse des Beklagten besser nicht erfüllen, denn Urheberrechtsverletzungen werden von Gerichten durchaus ernst genommen.

[
| Versenden | Drucken ]
Pro-Linux
Pro-Linux @Facebook
Neue Nachrichten
Werbung