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Do, 24. September 2009, 11:28

Gesellschaft::Politik/Recht

GPL in Frankreich bestätigt

Ein französisches Gericht hat die Gültigkeit der GNU General Public License (GPL) bekräftigt.

Die Gültigkeit der GNU General Public License (GPL) wurde von ihren Gegnern immer wieder angezweifelt, doch wenn es tatsächlich zu Auseinandersetzungen vor Gericht kam, zogen die Zweifler meist eine außergerichtliche Einigung vor. In den wenigen Fällen, die tatsächlich vor Gericht ausgetragen wurden, wurde die GPL jedes Mal bestätigt.

Jetzt wurde auch in Frankreich die Gültigkeit der GPL von einem Berufungsgericht bestätigt. Wie dem Urteil (PDF) zu entnehmen ist, wurde damit eine gegensätzliche Entscheidung der ersten Instanz aufgehoben.

Das Verfahren schwelte bereits seit dem Jahr 2000. Anlass war eine Lieferung von neuen Rechnern und Software der Firma Edu4 an die Association pour la formation professionnelle des adultes (AFPA), eine französische Bildungsorganisation. Zu dieser Lieferung gehörte das Programm VNC, das unter der GPL steht. Damit war Edu4 verpflichtet, den Quellcode mit allen eventuellen Modifikationen an AFPA zu übergeben, was sie jedoch trotz mehrerer Forderungen nicht tat. Später entdeckte die mit eingeschaltete FSF Frankreich, dass der Lieferant Copyright-Hinweise entfernt und somit die GPL böswillig und nicht versehentlich verletzt hatte.

Die Free Software Foundation Frankreich hält die Entscheidung des Berufungsgerichts besonders aus dem Grund für bemerkenswert, dass die Klage nicht von den Copyright-Inhabern geführt wurde, sondern von Anwendern, die ihre Rechte verletzt sahen. Es werde häufig angenommen, dass nur der Copyright-Inhaber klagen könne. Zumindest in Frankreich sei das nicht so.

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