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Mo, 14. Dezember 2009, 17:46

Unternehmen

Klage gegen Microsoft-Auftragsvergabe in der Schweiz geht weiter

Nachdem die Verhandlungen zwischen Open-Source-Dienstleistern und der Schweizer Bundesbehörde BBL gescheitert sind, muss das Verwaltungsgericht entscheiden.

Das Schweizer Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hatte Ende Februar 2009 mit Microsoft einen dreijährigen Vertrag in Höhe von 42 Millionen Franken (ca. 28 Millionen Euro) abgeschlossen. Dies wurde erst im Mai publik, da die Beschaffung der Software für Arbeitsplätze und Server des Bundes nie öffentlich ausgeschrieben wurde. Diese sogenannte »freihändige Vergabe« zog harsche Kritik von der Swiss Open Systems User Group /ch/open und Open-Source-Dienstleistern nach sich. Sie hätte nach Auffassung von /ch/open nicht stattfinden dürfen, da adäquate Alternativen existieren. Dazu hatte der Interessenverband zahlreiche Beispiele, in denen öffentliche Einrichtungen Open-Source-Lösungen einsetzen. Nachdem das BBL keine Kursänderung erkennen ließ, reichten die Dienstleister Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Das Bundesverwaltungsgericht forderte die Kontrahenten zu Vergleichsverhandlungen auf und räumte ihnen eine Frist bis 10. Dezember ein. Das BBL erklärte nun die Verhandlungen für gescheitert. Das BBL behauptet, dass die Beschwerdeführer die Forderungen über die Beschwerdesache hinaus auf den gesamten Informatikbetrieb sowie auf grundsätzliche Fragen der Strategie des Bundes ausdehnen wollten. Sie seien auf einen vermittelnden Vorschlag des Bundes nicht eingegangen. Der Bund sei aber weiterhin gesprächsbereit und die Beschaffungspolitik sei weiterhin an Nicht-Diskriminierung orientiert, insbesondere würden auch künftig OSS-Produkte evaluiert und beschafft.

Ganz anders sehen dies die Beschwerdeführer. Nach ihren Angaben hat die Bundesverwaltung die Vergleichsverhandlungen scheitern lassen. Sie habe es abgelehnt, weiter zu verhandeln, und war auch nicht dazu bereit sich zu bekennen, die zukünftigen Beschaffungen im Bereich Büroinformatik öffentlich auszuschreiben. »Offensichtlich will sich die Bundesverwaltung auch weiterhin herausnehmen, eine grosse Anzahl von Informatik-Projekten freihändig zu vergeben«, kritisieren die Beschwerdeführer.

Aus diesem Grund sah sich die Beschwerdegemeinschaft gezwungen, die Verhandlungen abzubrechen und das Gerichtsverfahren wieder aufzunehmen. Sie ist zuversichtlich, dass das Verfahren zu ihren Gunsten ausgehen wird.

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